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Employer of Record Italien

Unser Service Employer of Record in Italien ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie vor Ort eine juristische Person betreiben müssen.

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb & Marketing, Geschäftsentwicklung, Händlermanagement sowie Service & Wartung sind unsere Kunden mit unserem Italien Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Italien bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhalt:

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Alm-Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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+90 549 499 40 95
a.atasoy@fmcgroup.com

Employer of Record Italien - FMC Group's Ansatz

  • Schnelle, flexible und einfache Einreise nach Italien unter Einhaltung der örtlichen Arbeitsgesetze
  • Vollständige Kontrolle über die Geschäftsentwicklung mit Ihrem eigenen Team
  • Gute Möglichkeit zum Aufbau, Management und zur Unterstützung Ihrer Vertriebspartner und Großkunden durch direkte Beobachtung der lokalen Entwicklungen und Anpassung der Strategie, wenn dies erforderlich ist
  • Mit unserer umfassenden Erfahrung in der Personalbeschaffung für internationale Kunden können wir ein lokales Team zusammenstellen, das zu Ihrer Unternehmenskultur passt.
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft, anstatt sich mit den zeitraubenden und komplexen lokalen Verwaltungsaufgaben zu befassen
  • Ermöglichung eines einfachen Marktaustritts, falls erforderlich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in unser Team durch Motivationsveranstaltungen und spezielle Treffen

EOR Italien Management und Berichtsfluss

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Einstellen eines Mitarbeiters

Sich auf dem italienischen Arbeitsmarkt zurechtzufinden, kann eine Herausforderung sein, da er stark reguliert ist und die Rechte der Arbeitnehmer stark begünstigt. Die Arbeitgeber müssen je nach Art des Arbeitnehmers und des Vertrags zahlreiche Vorschriften einhalten. Die Einhaltung der italienischen Arbeits- und Beschäftigungsgesetze kann sowohl kostspielig als auch zeitaufwändig sein. In seiner Rolle als Employer of Record in Italien trägt FMC Group die Verantwortung für Aufgaben wie die Einbehaltung der Einkommenssteuer der Arbeitnehmer, die Zahlung der Lohnsteuer an die staatlichen Behörden und die Einreichung der Steuererklärungen beim italienischen Finanzamt.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

In Italien sind die Arbeitgeber verpflichtet, jedem Arbeitnehmer einen offiziellen Arbeitsvertrag auszuhändigen. In diesen Verträgen müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Vergütung, Arbeitszeiten, Vergünstigungen und Ansprüche geregelt sein. Außerdem müssen sie in italienischer Sprache abgefasst sein und in Euro abgeschlossen werden.

Bewährungszeit

Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten. Während dieser Zeit haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit zu beurteilen, ob die Stelle gut passt.

Bei Zeitverträgen wie befristeten Verträgen oder projektbezogener Beschäftigung kann die Probezeit je nach Vertragsbedingungen und Arbeitsrecht kürzer sein oder ganz entfallen.

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

In Italien besteht eine typische Arbeitswoche aus 40 Stunden, verteilt auf fünf Achtstundentage, in der Regel von Montag bis Freitag.

Einkommensteuer

In Italien zahlen in der Regel sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber in die Sozialversicherungen ein. Die Arbeitnehmer zahlen etwa 10 % ihres Gehalts ein, während die Arbeitgeber etwa 35 % beisteuern. Die Einkommenssteuer in Italien ist progressiv, wobei die Steuersätze je nach Einkommenshöhe zwischen 23 % und 43 % liegen.

Typische Vorteile

  • Bezahlter Urlaub : Das italienische Gesetz schreibt mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr vor. Dazu gehören sowohl Urlaubstage als auch nationale Feiertage. Einige Unternehmen bieten zusätzliche freie Tage oder längere Urlaubszeiten an.
  • Die Krankenversicherung: Der italienische Nationale Gesundheitsdienst (SSN) bietet einen universellen Schutz für die medizinische Grundversorgung. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern jedoch zusätzliche private Krankenversicherungen an, die zusätzliche medizinische Leistungen und Behandlungen abdecken können.
  • Rentenpläne: In der Regel zahlen die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten in das staatliche italienische Rentensystem ein. Darüber hinaus bieten einige Unternehmen Zusatzrentenpläne oder Rentensparpläne an, um den Mitarbeitern beim Sparen für den Ruhestand zu helfen.
  • 13. Monatsgehalt: In Italien ist es üblich, dass Arbeitnehmer einen Jahresbonus erhalten, das so genannte 13. Diese Sonderzahlung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in der Regel um die Weihnachtszeit ausgezahlt.

Visum für die Arbeitnehmer

  • Bürger der Europäischen Union (EU): Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie Bürger aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz haben das Recht, in Italien zu arbeiten, ohne ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis zu benötigen.
  • Nicht-EU-Bürger: Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis, um in Italien legal zu arbeiten. Die Art des erforderlichen Visums hängt von der Art der Beschäftigung ab:
  1. Hochqualifizierte Arbeitskräfte: Italien hat spezielle Visumskategorien für hochqualifizierte Arbeitskräfte, wie die "EU Blue Card" für Personen mit bestimmten Qualifikationen und Stellenangeboten oder das "Intra-Corporate Transfer (ICT)"-Visum für Mitarbeiter, die innerhalb eines Unternehmens versetzt werden.
  2. Saisonarbeitskräfte: Für bestimmte Branchen wie die Landwirtschaft und den Tourismus gibt es Saisonarbeitsvisa.
  3. Selbstständige Erwerbstätigkeit: Nicht-EU-Bürger, die in Italien ein eigenes Unternehmen gründen oder als Freiberufler arbeiten möchten, müssen unter Umständen ein spezielles Visum für eine selbständige Tätigkeit beantragen.
  4. Gesponserte Beschäftigung: Für die meisten anderen Arten von Beschäftigung muss der potenzielle Arbeitgeber in Italien den Visumantrag in der Regel sponsern. Dazu muss er einen Arbeitsvertrag erhalten und manchmal nachweisen, dass keine qualifizierten EU-Bewerber für die Stelle verfügbar sind.

Auszeitregelungen

Feiertage

  • Neujahrstag
  • Dreikönigstag
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • Tag der Befreiung
  • Tag der Arbeit / 1. Mai
  • Tag der Republik
  • Mariä Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Fest der Unbefleckten Empfängnis
  • Weihnachtstag
  • St. Stephans Tag

Jahresurlaub

In Italien haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub von 20 Tagen, der auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche berechnet wird.

Krankheitsurlaub

In Italien beträgt die gesetzliche Mindestdauer des Krankheitsurlaubs 3 Tage und die Höchstdauer 6 Monate. Während der ersten 3 Tage ist der Arbeitgeber verpflichtet, 100 % des Gehalts zu zahlen. Vom 4. bis zum 20. Tag müssen 75 % des Lohns gezahlt werden. Ab dem 21. Tag bis zum 180. Tag muss das volle Gehalt gezahlt werden, wobei 66,66 % von der italienischen Sozialversicherung und 33,34 % vom Arbeitgeber finanziert werden.

Andere Urlaubsarten

In Italien beträgt der obligatorische Mutterschaftsurlaub insgesamt 5 Monate, wobei die Möglichkeit besteht, ihn bis zu 3 Monate vor der Geburt zu beginnen. Dieser Urlaub kann im Falle einer Frühgeburt verlängert werden oder pausiert werden, wenn das Kind einen Krankenhausaufenthalt benötigt, so dass der nicht genutzte Schwangerschaftsurlaub übertragen oder der Urlaub aufgrund des Krankenhausaufenthalts verlängert werden kann.

Beendigung eines Mitarbeiters

Arbeitgeber in Italien können Arbeitnehmer nur unter bestimmten Umständen kündigen, z. B. bei Vertragsverletzungen oder aus wirtschaftlichen Gründen, und in der Regel müssen strenge Verfahren eingehalten werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die einschlägigen Vorschriften für Ihre spezielle Situation genau zu kennen.

Die Kündigungsfristen variieren je nach Dauer der Beschäftigung:

  • Für weniger als 5 Jahre: Es ist eine Kündigungsfrist von mindestens 1 bis 2 Monaten erforderlich.
  • Für 5 bis 10 Jahre: Es ist eine Kündigungsfrist von mindestens 1,5 bis 3 Monaten erforderlich.
  • Für mehr als 10 Jahre: Es ist eine Kündigungsfrist von mindestens 2 bis 4 Monaten erforderlich.

Außerdem haben die Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Zahlung, die so genannte TFR, für die der Arbeitgeber 7 % des Lohns einbehalten muss.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.