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Employer of Record Marokko

Unser Service Employer of Record in Marokko ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie eine lokale juristische Person vor Ort betreiben müssen.

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Händlermanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Marokko Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Marokko bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhalt:

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Alm-Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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a.atasoy@fmcgroup.com

Employer of Record Marokko - FMC Group's Ansatz

  • Schnelle, flexible und einfache Einreise nach Marokko unter Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze
  • Vollständige Kontrolle über die Geschäftsentwicklung mit Ihrem eigenen Team
  • Gute Möglichkeit zum Aufbau, Management und zur Unterstützung Ihrer Vertriebspartner und Großkunden durch direkte Beobachtung der lokalen Entwicklungen und Anpassung der Strategie, wenn dies erforderlich ist
  • Mit unserer umfassenden Erfahrung in der Personalbeschaffung für internationale Kunden können wir ein lokales Team zusammenstellen, das zu Ihrer Unternehmenskultur passt.
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft, anstatt sich mit den zeitraubenden und komplexen lokalen Verwaltungsaufgaben zu befassen
  • Ermöglichung eines einfachen Marktaustritts, falls erforderlich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in unser Team durch Motivationsveranstaltungen und spezielle Treffen

EOR Marokko Management & Berichtsfluss

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Einstellen eines Mitarbeiters

Das marokkanische Arbeitsministerium hat vertragliche Regelungen sowohl für inländische als auch für ausländische Arbeitnehmer aufgestellt und überwacht die Einhaltung der Richtlinien.

Arbeitgeber in Marokko müssen ihren Mitarbeitern einen schriftlichen Vertrag aushändigen, der in der Landessprache, dem marokkanischen Arabisch, abgefasst sein muss. Aufgrund der umfassenden Compliance-Vorschriften des Landes kann der Einstellungsprozess komplex sein. Alle befristeten und unbefristeten Verträge müssen die Compliance-Vorschriften einhalten. Der Vertrag sollte Einzelheiten wie Arbeitszeiten, Gehalt, Kündigungsbedingungen und andere relevante Bestimmungen enthalten. Gemäß den Compliance-Gesetzen müssen zwei ordnungsgemäß unterzeichnete Kopien des Vertrags von der zuständigen Behörde legalisiert werden.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

Arbeitgeber in Marokko sind gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen, in dem wesentliche Einzelheiten wie Gehalt, Urlaubsansprüche, voraussichtliche Arbeitszeiten, Verantwortlichkeiten und mehr geregelt sind. Dieser Vertrag muss in Arabisch, der Amtssprache, abgefasst sein und die marokkanische Währung Dirham verwenden.

Bei befristeten Verträgen beträgt die Probezeit 15 Tage für Arbeiter und 45 Tage für Angestellte. Die Kündigungsfristen sind unterschiedlich: 8 Tage für Beschäftigte mit weniger als einem Jahr Betriebszugehörigkeit, 1 Monat für 1 bis 5 Jahre und 2 Monate für mehr als 5 Jahre. Die Abfindung beträgt je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 96 und 240 Stunden pro Dienstjahr.

Unbefristete Verträge haben außerdem eine Probezeit von 15 Tagen für Arbeiter und 45 Tagen für Angestellte, die sich bei Führungskräften auf 90 Tage verlängert. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich für Festangestellte und Führungskräfte, wobei die Abfindungszahlungen in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ähnlich gestaltet sind.

Bewährungszeit

Die Dauer der Probezeit ist je nach Position unterschiedlich. Bei Führungskräften sollte sie sechs (6) Monate nicht überschreiten, während sie bei Arbeitnehmern drei (3) Monate beträgt. Bei Arbeitnehmern beträgt die Probezeit in der Regel nicht mehr als 15 Tage. Im Allgemeinen dauert die Probezeit bis zu 12 Monate (ein Jahr). Außerdem kann die Probezeit nur einmal verlängert werden. In Marokko kann die Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen vertraglich beendet werden.

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

In Marokko umfasst eine Standard-Arbeitswoche in der Regel 44 Stunden, die sich von Montag bis Freitag erstrecken.

Einkommensteuer

Der Einkommenssteuersatz in Marokko liegt je nach Einkommensniveau zwischen 0 % und 38 %.

Bruttoeinkommen (MAD) Steuersatz (%)
0- 30,000 0
30,001- 50,000 10
50,001- 60,000 20
60,001- 80,000 30
80,001- 180,000 34
Über MAD 180.001 38

Typische Vorteile

Private Krankenversicherungen: In Marokko gibt es zwar eine öffentliche Gesundheitsversorgung, doch zahlreiche Arbeitgeber entscheiden sich dafür, ihren Mitarbeitern eine private Krankenversicherung anzubieten, um so einen höheren Versorgungsstandard zu gewährleisten.

Fahrtkostenzuschuss: Einige Unternehmen bieten Fahrtkostenzuschüsse oder -erstattungen zur Deckung der Pendlerkosten an.

Bonus- und Anreizprogramme: Diese sind leistungsabhängig und können in das Vergütungspaket aufgenommen werden.

Visum für die Arbeitnehmer

Alle Ausländer, die in Marokko legal arbeiten wollen, müssen im Besitz eines gültigen Arbeitsvisums sein. Arbeitsvisa fallen unter die Kategorie der Langzeitvisa und werden in drei Arten unterteilt:

  1. Arbeitsvisum: Arbeitnehmer, die in Marokko arbeiten möchten, benötigen ein Arbeitsvisum.
  2. Studentenvisum: Ausländische Personen, die in Marokko studieren wollen, müssen ein Studentenvisum beantragen.
  3. Visum zur Familienzusammenführung: Diese Visumkategorie ist für die Familien ausländischer Staatsangehöriger bestimmt, die bereits in Marokko arbeiten.

Auszeitregelungen

Feiertage

In Marokko gibt es mehrere nationale Feiertage, darunter:

  • Neujahrstag (1. Januar)
  • Jahrestag des Unabhängigkeitsmanifests (11. Januar)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Eid- al- Fitr (13.-16. Mai)
  • Eid- al- Adha (19.-21. Juli)
  • Thron-Tag (30. Juli)
  • Islamisches Neujahr (8.-9. August)
  • Oued Ed-Dahab-Tag (14. August)
  • Revolution (20. August)
  • Geburtstag von König Mohammed VI. und Tag der Jugend (21. August)
  • Geburtstag des Propheten (18.-20. Oktober)
  • Grüner Marschtag (6. November)
  • Unabhängigkeitstag von Marokko (18. November)

Jahresurlaub

In Marokko erhalten Arbeitnehmer in der Regel 24 Tage bezahlten Urlaub, nachdem sie ein Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren.

Krankheitsurlaub

In Marokko haben Arbeitnehmer ab dem vierten Tag ihrer Abwesenheit Anspruch auf Krankengeld, in der Regel in Höhe von etwa 60-70 % des regulären Lohns. Um Anspruch zu haben, müssen sie in der Regel innerhalb der letzten sechs Monate mindestens 54 Tage gearbeitet haben.

Andere Urlaubsarten

Mutterschaftsurlaub: In Marokko haben Frauen in der Regel Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub bei voller Bezahlung, mit der Möglichkeit, diesen um ein ganzes Jahr unbezahlt zu verlängern. Männliche Arbeitnehmer hingegen erhalten in der Regel drei Tage bezahlten Urlaub für die Geburt ihres Kindes.

Beendigung eines Mitarbeiters

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine einmonatige Kündigungsfrist. Wenn der Arbeitnehmer jedoch eine schwere Straftat begeht, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Arbeitnehmer mit mehr als einem Jahr Erfahrung und Betriebszugehörigkeit haben bei Kündigung Anspruch auf eine Abfindung.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.