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Employer of Record Polen (EOR Polen)

Unser Service Employer of Record in Polen ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie eine lokale juristische Person vor Ort betreiben müssen.

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Händlermanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Poland Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Polen bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhalt:

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Alm-Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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a.atasoy@fmcgroup.com

Employer of Record Polen - FMC Group's Ansatz

  • Schnelle, flexible und einfache Einreise nach Polen unter Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze
  • Vollständige Kontrolle über die Geschäftsentwicklung mit Ihrem eigenen Team
  • Gute Möglichkeit zum Aufbau, Management und zur Unterstützung Ihrer Vertriebspartner und Großkunden durch direkte Beobachtung der lokalen Entwicklungen und Anpassung der Strategie, wenn dies erforderlich ist
  • Mit unserer umfassenden Erfahrung in der Personalbeschaffung für internationale Kunden können wir ein lokales Team zusammenstellen, das zu Ihrer Unternehmenskultur passt.
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft, anstatt sich mit den zeitraubenden und komplexen lokalen Verwaltungsaufgaben zu befassen
  • Ermöglichung eines einfachen Marktaustritts, falls erforderlich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in unser Team durch Motivationsveranstaltungen und spezielle Treffen

EOR Polen Management & Berichtsfluss

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Einstellen eines Mitarbeiters

Die Einstellungs- und Anwerbungsverfahren in Polen ähneln denen in anderen Ländern der Europäischen Union, wenn auch mit einigen bemerkenswerten Unterschieden oder Nuancen. Obwohl Polen seit 2004 Mitglied der EU ist, nimmt es nicht an der EU-Währungsunion teil, was bedeutet, dass seine offizielle Währung weiterhin der polnische Zloty (PLN) ist.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

Ein Employer of Record (EOR) kann Unternehmen dabei helfen, ihre Mitarbeiter effektiv zu bezahlen, die Einhaltung der polnischen Arbeitsgesetze zu gewährleisten und die Lohn- und Gehaltsabrechnung zu rationalisieren.

  • Befristete Arbeitsverträge dürfen eine Höchstdauer von 33 Monaten haben, wobei die Probezeit nicht länger als 3 Monate dauern darf. Die Kündigungsfrist beträgt zwischen 2 Wochen und 3 Monaten, und die Abfindung variiert zwischen 1 und 3 Monaten. Es ist wichtig zu wissen, dass die Zeit nach der Probezeit als ein eigenständiger Vertrag betrachtet wird. Nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit stellt der Arbeitgeber ein "Verlängerungsschreiben" aus.
  • Unbefristete Verträge spiegeln diese Bedingungen wider, einschließlich einer Probezeit von bis zu 3 Monaten, einer Kündigungsfrist von 2 Wochen bis 3 Monaten und einer Abfindung von 1 bis 3 Monaten. Auch die Zeit nach der Probezeit stellt einen separaten Vertrag dar, wobei nach Abschluss der Probezeit eine "Verlängerungsurkunde" ausgestellt wird.

Bewährungszeit

In Polen darf die Probezeit nicht länger als drei Monate dauern, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf dieser Zeit fortzusetzen.

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

Die Beschäftigten arbeiten 40 Stunden, verteilt auf 5 Tage pro Woche.

Überstunden sind in Notfällen oder bei besonderen Arbeitsanforderungen bis zu 150 Stunden pro Jahr zulässig.

Überstunden werden mit 150 % des regulären Lohns vergütet, an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtschicht sogar mit 200 %.

Einkommensteuer

Polen hat ein progressives Einkommenssteuersystem für natürliche Personen

Steuerpflichtiges Einkommen (PLN) Steuersatz( %) 2024
bis zu 85.528 PLN 17%
Über 85.528 PLN  32%

Typische Vorteile

In Polen können die typischen Leistungen für Arbeitnehmer je nach Branche, Unternehmensgröße und spezifischer Politik des Arbeitgebers variieren. Hier sind jedoch einige allgemeine Leistungen, die viele polnische Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten:

  • Krankenversicherung: Die meisten Unternehmen bieten ihren Beschäftigten einen Krankenversicherungsschutz, der sowohl die medizinische Grundversorgung als auch zusätzliche Leistungen wie zahnärztliche Versorgung oder Sehhilfen umfassen kann.
  • Bezahlte Freistellung : Dazu gehören bezahlte Urlaubstage, Feiertage und manchmal zusätzliche Freistellungen aus persönlichen Gründen oder bei familiären Notfällen.
  • Ruhestandsleistungen: Viele Unternehmen bieten irgendeine Form der Altersvorsorge an, um ihren Mitarbeitern zu helfen, für ihre Zukunft zu sparen.
  • Hilfsprogramme für Mitarbeiter: Diese Programme bieten Beratungs- und Unterstützungsdienste für Mitarbeiter, die mit persönlichen oder arbeitsbezogenen Problemen zu kämpfen haben.
  • Flexible Arbeitszeiten: Einige Unternehmen bieten flexible Arbeitszeiten oder die Möglichkeit, aus der Ferne zu arbeiten, so dass die Mitarbeiter Beruf und Privatleben besser miteinander vereinbaren können.
  • Ausbildung und Entwicklung: Es werden häufig Möglichkeiten für Schulungen, die Entwicklung von Fähigkeiten und den beruflichen Aufstieg angeboten, damit die Mitarbeiter in ihrer Rolle wachsen und einen effektiveren Beitrag zum Unternehmen leisten können.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind auch für die Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich, die ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Steuerstruktur sind und sich sowohl auf die Lohnbuchhaltung als auch auf die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze auswirken.

Visum für die Arbeitnehmer

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Polen.

  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung eines Antrags auf eine Arbeitserlaubnis dauert etwa 2 Wochen.
  • Verfahren der Arbeitserlaubnis: Die Arbeitserlaubnis wird vom zuständigen Landeshauptmann auf der Grundlage des Sitzes des Arbeitgebers erteilt.
  • Gültigkeit der Arbeitsgenehmigung: Die Genehmigungen sind in der Regel bis zu 3 Jahre und für Vorstandsmitglieder bis zu 5 Jahre gültig.
  • Beschränkungen der Arbeitserlaubnis:
    • Ausländische Staatsangehörige müssen eine Vergütung erhalten, die mindestens so hoch ist wie die eines polnischen Arbeitnehmers in einer vergleichbaren Position.
    • Der Distrikt-Governor muss bestätigen, dass die Stelle nicht mit einem gemeldeten Arbeitslosen besetzt werden kann.
  • Zeitrahmen: In der Regel dauert es 1-2 Monate, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
  • Ausnahmen von Beschränkungen: Die Arbeitserlaubnis dient als Grundlage für die Beantragung eines Arbeitsvisums bei der Botschaft des ausländischen Staatsangehörigen. Außerdem müssen Ausländer, die sich länger als drei Monate in Polen aufhalten, eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Auszeitregelungen

Feiertage

Arbeitnehmer in Polen haben Anspruch auf 13 gesetzliche Hauptfeiertage. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht alle Arbeitgeber für jeden der folgenden Feiertage bezahlten Urlaub gewähren:
  • Neujahrstag
  • Dreikönigstag
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit/Maifeiertag
  • Tag der Verfassung
  • Pfingstsonntag
  • Fronleichnam
  • Mariä Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Unabhängigkeitstag
  • Weihnachtstag
  • Zweiter Weihnachtstag

Jahresurlaub

In Polen hängt die Dauer des Urlaubsanspruchs der Arbeitnehmer von ihrer Betriebszugehörigkeit (oder Ausbildung) im Land ab. Arbeitnehmer mit weniger als zehn Dienstjahren haben Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren erhöht sich dieser Anspruch auf 26 Tage. Darüber hinaus können nicht in Anspruch genommene Urlaubstage für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren übertragen werden.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer in Polen haben außerdem Anspruch auf einen zusätzlichen bescheinigten bezahlten Krankheitsurlaub bei längerer Krankheit, der von einem Arzt verordnet wird. Für diese Art von Urlaub ist eine offizielle Bescheinigung eines Arztes erforderlich. In solchen Fällen deckt der Arbeitgeber bis zu 33 Krankheitstage ab (bzw. bis zu 14 Tage für Arbeitnehmer ab 50 Jahren), wobei alle weiteren Tage von der ZUS (Sozialversicherungsanstalt) übernommen werden

Andere Urlaubsarten

In Polen wird der Elternurlaub von der ZUS (Sozialversicherungsanstalt) finanziell unterstützt. Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs richtet sich nach der Anzahl der bei einer Geburt geborenen Kinder. Die Höchstdauer beträgt 37 Wochen bei der Geburt von fünf oder mehr Kindern, während sie bei der Geburt eines einzigen Kindes 20 Wochen beträgt. Nach Inanspruchnahme von mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt hat die Arbeitnehmerin die Möglichkeit, auf den verbleibenden Teil zu verzichten; in diesem Fall muss der Partner der Arbeitnehmerin den ungenutzten Teil des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch nehmen.

Der nicht gebärende Elternteil hat Anspruch auf 2 Wochen Urlaub, die er nehmen kann, bevor das Kind 12 Monate alt wird. Dieser Urlaub kann in einem zusammenhängenden Zeitraum genommen werden oder in zwei Teile aufgeteilt werden, wobei jeder Teil mindestens 1 Woche dauern muss.

Die Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf einen zusätzlichen Elternurlaub von insgesamt 41 Wochen bzw. 43 Wochen, wenn zwei oder mehr Kinder geboren werden. Beide Elternteile können diesen Elternurlaub gleichzeitig in Anspruch nehmen, sofern die Gesamtdauer die genannten Schwellenwerte nicht überschreitet. Von diesem Gesamturlaub hat jeder Elternteil das alleinige Recht auf 9 Wochen, die nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können.

Arbeitnehmer, die seit mindestens 6 Monaten beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, bis zu 36 Monate unbezahlten Kinderbetreuungsurlaub zu nehmen (davon ist 1 Monat dem anderen Elternteil vorbehalten). Dieser Urlaub muss genommen werden, bevor das Kind 6 Jahre alt wird.

Beendigung eines Mitarbeiters

Arbeitsverträge können im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden, ohne dass dies irgendwelche Folgen hat. Während unbefristete und befristete Verträge schwieriger zu beenden sind, da sie rechtliche Gründe und Rechtfertigungen erfordern, haben Arbeitnehmer das Recht, diese Gründe vor dem Arbeitsgericht anzufechten, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Die Kündigungsfristen variieren je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Während der Probezeit sind folgende Kündigungsfristen einzuhalten:

  • 3 Arbeitstage, wenn die Probezeit weniger als 2 Wochen beträgt.
  • 1 Woche, wenn die Probezeit mehr als 2 Wochen beträgt.
  • 2 Wochen bei einer Dauer der Probezeit von 3 Monaten.

Bei befristeten und unbefristeten Verträgen gelten die folgenden Kündigungsfristen:

  • 2 Wochen für Arbeitnehmer mit weniger als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
  • 1 Monat für Arbeitnehmer mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
  • 3 Monate für Arbeitnehmer mit mindestens 3 Dienstjahren.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.