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Employer of Record Albanien

Unser Service Employer of Record in Albanien ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie vor Ort eine juristische Person betreiben müssen.

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb & Marketing, Geschäftsentwicklung, Händlermanagement sowie Service & Wartung sind unsere Kunden mit unserem Albanien Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Albanien bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhalt:

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Alm-Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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+90 549 499 40 95
a.atasoy@fmcgroup.com

Employer of Record Albanien - FMC Group's Ansatz

  • Schnelle, flexible und einfache Einreise nach Albanien unter Einhaltung der örtlichen Arbeitsgesetze
  • Vollständige Kontrolle über die Geschäftsentwicklung mit Ihrem eigenen Team
  • Gute Möglichkeit, Ihre Vertriebspartner und Großkunden aufzubauen, zu verwalten und zu betreuen, indem Sie die lokalen Entwicklungen direkt beobachten und die Strategie gegebenenfalls anpassen
  • Mit unserer umfassenden Erfahrung in der Personalbeschaffung für internationale Kunden können wir ein lokales Team zusammenstellen, das zu Ihrer Unternehmenskultur passt.
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft, anstatt sich mit den zeitraubenden und komplexen lokalen Verwaltungsaufgaben zu befassen
  • Ermöglichung eines einfachen Marktaustritts, falls erforderlich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in unser Team durch Motivationsveranstaltungen und spezielle Treffen

EOR Albanien Management und Berichterstattung

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Einstellen eines Mitarbeiters

Arbeitsverträge in Albanien sind in der Regel schriftliche Vereinbarungen, die die Aufgaben, die Arbeitszeiten, die Vergütung, die Probezeit (falls zutreffend), die Kündigungsprotokolle und andere einschlägige Bestimmungen enthalten.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

Die Verträge sollten alle relevanten Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses wie Gehalt oder Lohn, Stellenbezeichnung, Sozialleistungen und Ähnliches enthalten. Außerdem müssen sie in albanischer Sprache abgefasst sein und die Landeswährung albanischer Lek verwenden.

Bei befristeten Verträgen:

  • Die Probezeit beträgt 3 Monate, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 1 Monat, in der Regel zum Vertragsende.
  • Es wird eine Abfindung gezahlt, die nach 3 Dienstjahren 15 Tage beträgt.

Für unbefristete Verträge:

  • Es gilt eine dreimonatige Probezeit, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Die Kündigungsfrist ist unterschiedlich lang:
    • 1 Monat Kündigungsfrist für das erste Dienstjahr.
    • 2 Monate Kündigungsfrist für das zweite bis fünfte Dienstjahr.
    • 3 Monate Kündigungsfrist bei mehr als fünf Dienstjahren.
  • Die Abfindung beträgt 15 Tagesgehälter nach Vollendung von 3 Dienstjahren.

Bewährungszeit

In Albanien variiert die Probezeit in der Regel zwischen einem und sechs Monaten, gelegentlich auch darüber hinaus, wobei eine Dauer von einem bis drei Monaten am häufigsten vorkommt. Während dieser Zeit können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Eignung für die Stelle und die Übereinstimmung mit den Erwartungen an die Stelle beurteilen.

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

In Albanien beträgt die typische Wochenarbeitszeit 40 Stunden, verteilt auf fünf Tage, mit einer zulässigen Höchstgrenze von 50 Stunden. Im Falle von Überstunden haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ausgleich in Höhe von 125 % ihres regulären Lohns.

Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer in Albanien ist progressiv aufgebaut und reicht von 0 % bis 23 %, je nach Höhe des Einkommens der Person.

Steuerpflichtiges Einkommen (Albanische Lek) Steuersatz (%)
Bis zu 30.000 ALL 0%
Zwischen 30.001 ALL und 130.000 ALL 13%
Über 300.000 ALL 23%

Typische Vorteile

Private Krankenversicherung: Albanien bietet ein umfangreiches staatlich finanziertes Gesundheitswesen, so dass die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern keine private Krankenversicherung anbieten müssen. Da sich jedoch viele Personen für eine private Krankenversicherung entscheiden, können sie diese als Teil ihres Sozialleistungspakets erwarten

Fahrtkostenzuschuss: Arbeitgeber können in bestimmten Fällen Fahrtkostenzuschüsse oder -erstattungen zur Deckung der Pendelkosten anbieten.

Mahlzeitenzuschuss: Einige Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Essenszuschüsse oder subventionierte Mahlzeiten als Teil ihres Leistungspakets.

Visum für die Arbeitnehmer

Ab Januar 2022 gelten in Albanien besondere Visabestimmungen für ausländische Arbeitnehmer, die im Land arbeiten möchten. Hier ist ein allgemeiner Überblick:

Arbeitsvisum: Ausländische Staatsangehörige, die in Albanien arbeiten wollen, müssen in der Regel vor ihrer Einreise ein Arbeitsvisum beantragen. Dazu müssen sie in der Regel einen Antrag beim albanischen Konsulat oder bei der albanischen Botschaft in ihrem Heimatland oder im Land ihres Wohnsitzes stellen.

Sponsoring durch den Arbeitgeber: In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber in Albanien verpflichtet, den Visumantrag des ausländischen Arbeitnehmers zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst in der Regel die Vorlage von Unterlagen über das Stellenangebot und den Nachweis, dass einheimische Bewerber für die Stelle nicht geeignet sind.

Arbeitserlaubnis: Zusätzlich zum Arbeitsvisum müssen ausländische Arbeitnehmer möglicherweise eine Arbeitserlaubnis von den zuständigen albanischen Behörden erhalten. Der Arbeitgeber hilft oft bei diesem Verfahren, indem er die erforderlichen Dokumente einreicht und die von der albanischen Regierung vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.

Auszeitregelungen

Feiertage

In Albanien werden jährlich zahlreiche Feiertage begangen. Zu den wichtigsten gehören:
  • Weihnachten
  • Nationaler Jugendtag
  • Tag der Befreiung
  • Nevruz
  • Unabhängigkeitstag
  • Tag der Seligsprechung von Mutter Teresa
  • Eid al-Adha
  • Eid ul-Fitr
  • Tag der Arbeit
  • Märtyrertag
  • Ostersonntag
  • Sommertag
  • Neujahrsferien
  • Neujahrstag

Jahresurlaub

In Albanien haben Arbeitnehmer in der Regel einen Mindestanspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Dieser Urlaub muss in Schritten von mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen genommen werden.

Krankheitsurlaub

In Albanien haben Arbeitnehmer das Recht auf 14 Tage bezahlten Krankenurlaub. Während dieses Zeitraums ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 80 % des regulären Lohns des Arbeitnehmers zu zahlen. Wenn die Abwesenheit auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist, kann eine Entschädigung durch das Sozialversicherungssystem des Landes gewährt werden

Andere Urlaubsarten

Mutterschaftsurlaub: Arbeitnehmerinnen in Albanien haben das Recht auf ein ganzes Jahr Mutterschaftsurlaub, mindestens 35 Tage vor und 42 Tage nach der Entbindung. Während des Mutterschaftsurlaubs vor der Entbindung und während der ersten fünf Monate (180 Tage) danach erhalten sie eine Entschädigung in Höhe von 80 % ihres regulären Gehalts. Danach wird die Entschädigung auf 50 % des normalen Arbeitsentgelts gekürzt.

Allerdings erhalten Väter in Albanien in der Regel keinen Vaterschaftsurlaub als Teil der üblichen Beschäftigungsleistungen.

Darüber hinaus haben Eltern Anspruch auf 12 Tage Urlaub für die Betreuung unterhaltsberechtigter Kinder (der Anspruch erhöht sich auf 15 Tage, wenn das Kind unter drei Jahre alt ist). Außerdem können sie zusätzlich 30 Tage unbezahlten Urlaub für die Kinderbetreuung nehmen.

Beendigung eines Mitarbeiters

In Albanien haben Arbeitnehmer, die länger als ein Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, Anspruch auf eine einmonatige Kündigungsfrist. Bei einer Betriebszugehörigkeit von zwei bis fünf Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf zwei Monate, während Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als fünf Jahren Anspruch auf eine dreimonatige Kündigungsfrist haben.

Außerdem erhalten Arbeitnehmer, die länger als drei Jahre bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, in der Regel eine Abfindung in Höhe von 15 Tagen ihres regulären Gehalts.

Die Probezeit ist in der Regel auf drei Monate begrenzt, wobei während der Probezeit eine Kündigungsfrist von mindestens fünf Tagen einzuhalten ist.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.