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Personal-Leasing in Algerien

Dank seiner strategischen Lage im Süden des Mittelmeers und seiner Mitgliedschaft in der Großarabischen Freihandelszone (GAFTA) und der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) bietet Algerien ein bemerkenswertes Potenzial für Unternehmen, die ihre Aktivitäten auf Afrika und die MENA-Region ausweiten möchten. Die laufenden Bemühungen des Landes, seine Wirtschaft zu diversifizieren und seine Abhängigkeit von Kohlenwasserstoffen zu verringern, machen seinen Markt zu einem Markt voller ungenutzter Potenziale in verschiedenen Sektoren.

Die Einstellung lokaler Mitarbeiter in Algerien im Rahmen des Personalleasings ermöglicht es Unternehmen, schnell in den algerischen Markt zu expandieren und alle Chancen zu nutzen, die dieser zu bieten hat. Die von der FMC Group angebotenen Dienstleistungen im Bereich des Personal-Leasing ermöglichen es Unternehmen, ihre Tätigkeit in Algerien aufzunehmen, ohne eine lokale Tochtergesellschaft zu gründen oder sich um die mit ihrer Expansion verbundenen Verwaltungsvorschriften kümmern zu müssen. Sie können sofort ein lokales Team von qualifizierten algerischen Mitarbeitern einstellen.

Inhalt:

  • Vorteile des Personal-Leasings in Algerien
  • Dienstleistungen der FMC Group im Bereich Personal-Leasing
  • Vorteile des algerischen Marktes
  • Rekrutierung in Algerien
    • Mindestlohn und Lohnsumme
    • Sozialbeiträge und Steuern
    • Arbeitszeiten und Überstunden
    • Ferientage
    • Elternurlaub und Krankheitsurlaub
    • Andere Arten von bezahltem Urlaub
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Stephan Dorn FMC Group

Vorteile des Personal-Leasings in Algerien

  • Die Einstellung von Mitarbeitern in Algerien über Personal-Leasing ermöglicht es den Kunden, ihre Tätigkeit rasch auf den algerischen Markt auszudehnen und dank der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) sowohl den afrikanischen Markt als auch den europäischen Markt über das Mittelmeer zu erreichen.
  • Mit Personal-Leasing können die Kunden den administrativen Teil der Mitarbeiterverwaltung vollständig an die FMC Group delegieren, so dass sie sich voll und ganz auf Geschäftsentscheidungen konzentrieren können, die direkt zu ihrem Wachstum beitragen.
  • Personal-Leasing bietet den Unternehmen eine große Flexibilität und reduziert den finanziellen und zeitlichen Aufwand für ihre Expansion erheblich.

Dienstleistungen der FMC Group im Bereich Personal-Leasing

  • Auswahl von Kandidaten, die den Anforderungen des Kunden entsprechen;
  • Einstellung der besten Bewerber nach Durchführung von Vorstellungsgesprächen;
  • Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen gemäß dem algerischen Arbeitsrecht;
  • Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung nach internationalen Standards;
  • Zahlung aller anderen Arten von Kosten und Vergütungen;
  • Überwachung des bezahlten Urlaubs und anderer Leistungen für Arbeitnehmer;
  • Aushandlung und Abschluss von Privatversicherungen für Arbeitnehmer, falls erforderlich;
  • Regelmäßige Kommunikation mit dem Kunden über seine Mitarbeiter.

Management- und Berichtsfluss von Arbeitnehmerleasing-Dienstleistungen

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Vorteile des algerischen Marktes

  • Algerien ist das flächenmäßig größte Land in Afrika und in der MENA-Region. Mit rund 43 Millionen Einwohnern hat es auch eine der größten Bevölkerungen in Afrika. Aufgrund dieser Merkmale ist der algerische Verbrauchermarkt einer der größten des Kontinents.
  • Die algerische Wirtschaft ist die viertgrößte Wirtschaft Afrikas. Während das Land traditionell stark von Kohlenwasserstoffen abhängig ist, die bis zu 95 % seiner Exporteinnahmen ausmachen, versucht Algerien in letzter Zeit, Investitionen in anderen Sektoren zu fördern, insbesondere in den Bereichen IT, erneuerbare Energien, Tourismus, Automobil usw. Dies bietet Unternehmen, die nach Algerien expandieren, ein enormes Wachstumspotenzial, das noch weitgehend ungenutzt ist.
  • Die Lage Algeriens im Süden des Mittelmeers macht das Land dank der Großarabischen Freihandelszone (GAFTA) zu einer bemerkenswerten Drehscheibe für den Zugang zum europäischen Markt und zu den Märkten der MENA-Region. Die Mitgliedschaft des Landes in der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) verschafft ihm außerdem uneingeschränkten Zugang zum gesamten afrikanischen Markt.
  • Die algerische Regierung hat mehrere attraktive Maßnahmen zur Förderung ausländischer Investitionen eingeführt, darunter die Senkung der Körperschaftssteuer für Investitionen an bestimmten Standorten, eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für die Einstellung junger Arbeitnehmer und zahlreiche Steuerbefreiungen.
  • Mehr über die Vorteile des algerischen Marktes erfahren Sie auf der Website der Nationalen Agentur für Investitionsentwicklung.

Rekrutierung in Algerien

Mindestlohn und Lohnsumme

  • Der Mindestlohn in Algerien liegt bei 20.000 DZD (134 EUR) pro Monat.
  • Die Gehälter werden in Algerien in der Regel monatlich am letzten Arbeitstag eines jeden Monats gezahlt.

Sozialbeiträge und Steuern

Beiträge der Arbeitgeber
Sozialversicherung 11.50%
Pension 11.00%
Versicherung gegen Arbeitsunfälle 1.25%
Arbeitslosigkeitsversicherung 1.00%
Vorruhestand 0.25%
Insgesamt 25.00%
Beiträge der Arbeitnehmer
Pension 6.75%
Sozialversicherung 1.50%
Arbeitslosigkeitsversicherung 0.50%
Vorruhestand 0.25%
Insgesamt 9.00%
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bis zu 240.000 DZD pro Jahr (1.609 EUR) 0.00%
Zwischen 240.001 DZD und 480.000 DZD (1.609 EUR – 3.218 EUR) 23.00%
Zwischen 480.000 DZD1 und 960.000 DZD (3.218 EUR – 6.437 EUR) 27.00%
Zwischen 960.001 DZD und 1.920.000 DZD (6.437 EUR – 12.874 EUR) 30.00%
Zwischen 1.920.001 DZD und 3.840.000 DZD (12.874 EUR – 25.749 EUR) 33.00%
Ab 3.840.001 DZD (25.749 EUR) 35.00%

 

Arbeitszeiten und Überstunden

  • Die Arbeitszeit in Algerien darf 40 Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag nicht überschreiten.
  • Die Arbeitswoche in Algerien dauert in der Regel von Sonntag bis Donnerstag, da der Freitag der gesetzliche wöchentliche Ruhetag ist.
  • Die Überstunden dürfen acht Stunden pro Woche und vier Stunden pro Tag nicht überschreiten.
  • Überstunden müssen mit einem Mindestsatz von 150 % des regulären Gehalts vergütet werden.

Ferientage

  • Arbeitnehmer in Algerien haben Anspruch auf 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, der über 12 Monate hinweg mit zweieinhalb Tagen pro Monat angesammelt wird.
  • In Algerien werden 10 Feiertage begangen:
    • Neujahrstag: Januarst
    • Amazigh-Neujahr: Januarth
    • Tag der Arbeit: Maist
    • Unabhängigkeitstag: Julith
    • Tag der Revolution: Novemberst
    • Islamisches Neujahr: Variiert je nach islamischem Kalender
    • Aschura: Variiert je nach islamischem Kalender
    • Mawlid: Variiert je nach dem islamischen Kalender
    • Eid al-Fitr: Variiert je nach islamischem Kalender
    • Eid al-Adha: Variiert je nach islamischem Kalender

Elternurlaub und Krankheitsurlaub

  • Arbeitnehmerinnen in Algerien haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Das Entgelt während des Mutterschaftsurlaubs ist vollständig durch die Sozialversicherung gedeckt.
  • Nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs können Arbeitnehmerinnen bis zu 18 Wochen lang in Teilzeit arbeiten, wobei sie 50 % ihres regulären Gehalts erhalten.
  • Neugeborene Väter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf drei Tage voll bezahlten Vaterschaftsurlaub.
  • Arbeitnehmer in Algerien haben Anspruch auf einen Monat bezahlten Krankenurlaub pro Jahr. Die Bezahlung während der ersten 15 Tage des Urlaubs entspricht 50 % des regulären Gehalts. Ab dem 16.th Tag oder wenn der Arbeitnehmer in den ersten 15 Tagen in ein Krankenhaus eingeliefert wird, erhält er das volle Gehalt. Die Sozialversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung während des Krankheitsurlaubs.

Andere Arten von bezahltem Urlaub

  • Arbeitnehmer haben das Recht, einmal in ihrer Laufbahn einen 30-tägigen bezahlten Urlaub zu nehmen, um die Hadsch (Pilgerfahrt) zu absolvieren.
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf drei Tage bezahlten Urlaub für ihre Heirat oder den Tod eines nahen Verwandten.

Weitere nützliche Informationen

  • Weitere Informationen über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Algerien finden Sie im algerischen Arbeitsrecht.

Haftungsausschluss: Die vorstehenden Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und zusammengestellt, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.