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Personal-Leasing in Albanien

Albanien bietet eine großartige Gelegenheit für Unternehmen, ihr Geschäft in unmittelbarer Nähe zu Europa und an der Kreuzung wichtiger Handelsrouten auszubauen. Das Land bietet fleißige und gut ausgebildete Arbeitskräfte, wettbewerbsfähige Löhne und Steueranreize sowie ein stabiles Geschäftsumfeld. Unternehmen können schnell von diesen Vorteilen profitieren, indem sie ihre Tätigkeit über Personal-Leasing ausweiten.

Personal-Leasing Die Zusammenarbeit mit FMC Group bietet Unternehmen eine beispiellose Flexibilität beim Eintritt in den albanischen Markt mit minimalen Investitionskosten. FMC Group begleitet die Kunden während des gesamten Expansionsprozesses und wickelt alle administrativen und rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Personalsuche ab, so dass sich die Kunden auf die geschäftliche Seite ihrer Expansion konzentrieren und ihre Wachstumsstrategie wie geplant umsetzen können.

Inhalt:

  • Vorteile von Personal-Leasing in Albanien
  • Personal-Leasing Angebotene Dienstleistungen FMC Group
  • Vorteile des albanischen Marktes
  • Personalsuche in Albanien
    • Mindestlohn und Lohnsumme
    • Sozialbeiträge und Steuern
    • Arbeitszeiten und Überstunden
    • Ferientage
    • Elternurlaub und Krankheitsurlaub
    • Kündigungsfrist
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Stephan Dorn FMC Group

Stephan Dorn

Geschäftsführender Gesellschafter

Flagge für englische Sprache Flaggensymbol für Deutschland
+49 711 490 945 32
s.dorn@fmcgroup.com

Vorteile von Personal-Leasing in Albanien

  • Die Ausweitung des Geschäfts in Albanien über Personal-Leasing bietet Kunden die Möglichkeit, schnell in den albanischen Markt einzutreten und alle Vorteile zu nutzen, die dieser bietet.
  • Personal-Leasing ermöglicht es den Kunden, sich voll und ganz auf ihre Marktwachstumsstrategie zu konzentrieren, während FMC Group alle administrativen und rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsexpansion abdeckt.
  • Kunden, die über Personal-Leasing in den albanischen Markt expandieren, genießen eine unübertroffene Flexibilität, die ihr Investitionsrisiko erheblich senkt und gleichzeitig ihre Erfolgschancen erhöht, da sie sich ausschließlich auf geschäftliche Entscheidungen konzentrieren können.

Personal-Leasing Angebotene Dienstleistungen FMC Group

  • Auswahl der besten Kandidaten, die dem vom Kunden gewünschten Profil entsprechen;
  • Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nach Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer und der Zustimmung des Kunden;
  • Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen der Arbeitnehmer nach albanischem Recht;
  • Erbringung professioneller Buchhaltungsdienstleistungen, die internationalen Standards entsprechen;
  • Auszahlung aller Spesen und Aufwandsentschädigungen nach Genehmigung durch den Auftraggeber;
  • Verwaltung des bezahlten Urlaubs und der Urlaube der Mitarbeiter entsprechend den Bedürfnissen des Kunden und dem albanischen Arbeitsrecht;
  • Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu den besten Tarifen, falls erforderlich;
  • Regelmäßige Kommunikation mit dem Kunden über die Verwaltung seiner Mitarbeiter.

Verwaltung und Berichterstattung von Personal-Leasing Dienstleistungen

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Vorteile des albanischen Marktes

  • Albanien genießt eine optimale geografische Lage auf dem westlichen Balkan und liegt damit im Schnittpunkt der wichtigsten europäischen Transitrouten. Das Land ist über die Häfen an der Adria und am Ionischen Meer direkt mit den europäischen Märkten verbunden.
  • Albanien hat einige der wettbewerbsfähigsten Arbeitskosten in der Region, und die albanischen Arbeitskräfte gelten als hochproduktiv. Das Land hat niedrigere Lohnsätze als die meisten seiner Nachbarn und ein wettbewerbsfähiges Steuersystem.
  • Albanien hat mehrere Freihandelsabkommen unterzeichnet, vor allem mit der EU und der Türkei, sowie das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA) und die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Das Land genießt außerdem Präferenzzölle für Exporte in Länder wie die USA, Russland, Australien und Japan.
  • Albanien erfreut sich einer äußerst stabilen makroökonomischen Situation, die durch stabile Preise und niedrige Inflationsraten gekennzeichnet ist. Die durchschnittliche Inflationsrate liegt seit über einem Jahrzehnt zwischen 1,0 % und 3,0 % und lag 2020 bei 1,6 %.
  • Die albanische Wirtschaft hat ein hohes Wachstumspotenzial. Nach Angaben der Weltbank wird das albanische BIP im Jahr 2022 voraussichtlich um 3,8 % wachsen, wobei die vorläufigen Schätzungen von einem BIP-Wachstum von 7,2 % im Jahr 2021 ausgehen.
  • Weitere Informationen über das Investitionsklima in Albanien finden Sie unter Albanian Investment Development Agency.

Personalsuche in Albanien

Mindestlohn und Lohnsumme

  • Der nationale monatliche Mindestlohn in Albanien beträgt ALL 32.000 (~ 265 EUR).
  • Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Albanien erfolgt in der Regel monatlich, wobei die Löhne und Gehälter am letzten Arbeitstag des Monats ausgezahlt werden, während Arbeitnehmer, die stunden-, tage- oder wochenweise bezahlt werden, alle zwei Wochen ausgezahlt werden.

Sozialbeiträge und Steuern

Beiträge der Arbeitgeber
Soziale Sicherheit 15.00%
Krankenkasse 1.70%
Insgesamt 16.70%
Beiträge der Arbeitnehmer
Soziale Sicherheit 9.50%
Krankenkasse 1.70%
Insgesamt 11.20%
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bis zu ALL 30.000 pro Monat 0.00%
Zwischen ALL 30.001 und ALL 150.000 13,00% des Betrags über ALL 30.000
Von ALLEN 150.001 ALL 15,600

+ 23,00% des Betrags über ALL 150.000

 

Arbeitszeiten und Überstunden

  • Das albanische Gesetz legt die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden fest, davon 8 Stunden pro Tag.
  • Jede Arbeit, die über 40 Stunden pro Woche hinausgeht, gilt als Überstunden und muss mit einem Mindestsatz von 25 % über dem normalen Lohnsatz vergütet werden. Der Satz erhöht sich auf 50 % für Überstunden, die an Wochenenden oder Feiertagen geleistet werden.
  • Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 200 Überstunden pro Jahr und 8 Stunden pro Woche leisten, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Außergewöhnliche Umstände dürfen nicht länger als vier Monate andauern, und die durchschnittliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers darf während dieses Zeitraums 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Ferientage

  • Arbeitnehmer in Albanien haben nach ihrem ersten Dienstjahr Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub. Der bezahlte Urlaub muss während des Arbeitsjahres oder innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres genommen werden.
  • Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren bezahlten Jahresurlaub mindestens 30 Tage vor dessen Beginn zu beantragen.
  • In Albanien gibt es 15 Feiertage (17 Tage):
    • Neujahrsfest: 1-2. Januar (2 Tage)
    • Sommertag: 14. März (1 Tag)
    • Nevruz: 21.-22. März (2 Tage)
    • Ostertag und Ostermontag (katholisch): Zwischen 22. März und 25. April (2 Tage)
    • Ostertag und Ostermontag (orthodox): Zwischen 4. April und 8. Mai (2 Tage)
    • Tag der Arbeit: 1. Mai (1 Tag)
    • Tag der Heiligsprechung der Heiligen Teresa: 5. September (1 Tag)
    • Unabhängigkeitstag und Tag der Befreiung: 28. und 29. November (2 Tage)
    • Nationaler Tag der Jugend: 8. Dezember (1 Tag)
    • Weihnachtstag: 25. Dezember (1 Tag)
    • Eid al-Fitr: Erster Tag nach dem islamischen Fastenmonat Ramadan (1 Tag)
    • Eid al-Adha: Zwei Monate nach dem islamischen Monat Ramadan (1 Tag)

Elternurlaub und Krankheitsurlaub

  • Schwangere Arbeitnehmerinnen mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr können bis zu einem Jahr bezahlten Mutterschaftsurlaub nehmen, mindestens jedoch 35 Tage vor der Geburt und 63 Tage nach der Entbindung. Nach 63 Tagen können die Arbeitnehmerinnen entweder im Urlaub bleiben oder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Höchstdauer des bezahlten Mutterschaftsurlaubs erhöht sich für Frauen, die Zwillinge zur Welt bringen, auf 390 Tage. Das Mutterschaftsgeld beträgt in den ersten sechs Monaten 80 % des Gehalts der Arbeitnehmerin, während es in den restlichen Monaten 50 % des Gehalts beträgt.
  • Eltern haben Anspruch auf 12 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, um ihre Kinder zu betreuen. Für Arbeitnehmer mit Kindern unter drei Jahren erhöht sich die Dauer auf 15 Tage. Darüber hinaus können sie bis zu 30 Tage unbezahlten Urlaub pro Jahr beantragen, wenn sie ihr Kind betreuen müssen.
  • Arbeitnehmer können sich so viele Tage krankschreiben lassen, wie ihr Arzt empfiehlt. In den ersten 14 Tagen des Urlaubs muss der Arbeitgeber 80 % des Gehalts des Arbeitnehmers zahlen. Ab dem15. Tag übernimmt die Sozialversicherung 70 % des Gehalts des Arbeitnehmers.
  • Im Falle des Todes eines unmittelbaren Familienangehörigen können Arbeitnehmer 2 Tage bezahlten Urlaub nehmen.
  • Wenn ein Arbeitnehmer heiratet, kann er 5 Tage bezahlten Urlaub nehmen.

Kündigungsfrist

  • Neue Arbeitnehmer, die weniger als sechs Monate für den Arbeitgeber tätig sind, müssen eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten.
  • Arbeitnehmer, die zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten.
  • Arbeitnehmer, die zwischen zwei und fünf Jahren bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten.
  • Arbeitnehmer, die seit mehr als fünf Jahren für denselben Arbeitgeber tätig sind, müssen eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.