
Firmengründung in der Türkei
Mit der Erfahrung von fast 100 Unternehmensgründungen bietet Ihnen die FMC Group professionelle Unterstützung in Kombination mit umfassender Beratung, um Ihre lokale Gesellschaft in Istanbul, Ankara, einer Freihandelszone oder einem anderen Standort in der Türkei zu etablieren.
Inhalt:
- Firmengründung und Registrierung für Ausländer in der Türkei
- Gründung eines Unternehmens in der Türkei mit der FMC Group
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in der Türkei
- Türkische Niederlassung und Verbindungsbüro
- Bestimmungen für den Betrieb eines Verbindungsbüros in der Türkei
- Firmengründung in der Türkei
- Häufige Fragen zur Firmengründung in der Türkei – FAQ

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Firmengründung und Registrierung für Ausländer in der Türkei
Folgende Möglichkeiten haben ausländische natürliche und juristische Personen um Direktinvestitionen in der Türkei zu tätigen:
- Gründung eines Unternehmens,
- Gründung einer Zweigniederlassung,
- Erwerb von Anteilen an einem bestehenden Unternehmen außerhalb der Börse oder
- Erwerb von Aktien an der Börse, wodurch eine Beteiligung von mindestens 10% oder ein Stimmrecht in gleicher Höhe erzielt wird.
Ausländische Unternehmen können auch Verbindungsbüros in der Türkei eröffnen. Die Besonderheit eines Verbindungsbüros besteht darin, dass der Tätigkeitsbereich eingeschränkt ist und keine kommerziellen Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen. Ein Verbindungsbüro kann Personal beschäftigen und aufgrund seiner teilweisen Rechtsfähigkeit auch Eigentum (z. B. ein Auto) erwerben. Mitarbeiter eines Verbindungsbüros sind von der Einkommensteuer befreit, sofern das Gehalt in Fremdwährung gezahlt wird. Die Einrichtung eines Verbindungsbüros bedarf jedoch der Zustimmung der Generaldirektion für Auslandsinvestitionen des Wirtschaftsministeriums in Ankara.
Deutsche Bezeichnung |
Deutsche Abkürzung | Türkische Abkürzung |
Türkische Bezeichnung |
Mindest- Gesellschafter |
Mindest- kapitaleinlage |
---|---|---|---|---|---|
Einzelunternehmung | – | – | Şahış Şirketi | 1 | |
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts |
GbR | – | Adi Ortaklık | 2 | |
Offene Handelsgesellschaft |
OHG | Koll. Şti. | Kollektif Şirketi | 2 | |
Kommanditgesellschaft | KG | Kom. Şti. | Komandit Şirketi | 2 | |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
GmbH | Ltd. Şti. | Limited Şirketi | 1 | 10.000 TL |
Aktiengesellschaft | AG | AŞ | Anonim Şirketi | 1 | 100.000 TL |
Genossenschaft | eG | Kooperatif Şirketi |
Gründung eines Unternehmens in der Türkei mit der FMC Group
Wir unterstützen unsere Kunden beim Aufbau ihrer Präsenz in der Türkei, indem wir abhängig von Ihren strategischen Entscheidungen die folgenden möglichen Optionen umsetzten:
- Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LTD)
- Gründung einer Aktiengesellschaft (AŞ)
- Gründung einer Zweigstelle
- Bildung eines Verbindungsbüros
Wenn Sie ein virtuelles Büro suchen, können wir darüber hinaus eine Büroadresse bereitstellen und die eingehende und ausgehende Post Ihres Unternehmens verwalten.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in der Türkei
In der Türkei haben alle internationalen Investoren die gleichen Rechte und Pflichten wie die lokalen Investoren gemäß dem Gleichbehandlungsprinzip der türkischen Direktinvestitionsverordnung. Ausländische Investoren können daher alle Arten von Unternehmen in der Türkei gründen oder sich daran beteiligen, die türkischen Investoren zur Verfügung stehen.
Die üblichsten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability / LTD) und Aktiengesellschaften (AŞ). Für beide Unternehmen ist die Haftung der Aktionäre auf das gezeichnete Kapital beschränkt. Die Gesellschafter der LTD-Unternehmen haften jedoch auch persönlich und uneingeschränkt für die Steuerzahlungsverpflichtungen des Unternehmens. Sie haften jedoch nicht für die noch nicht eingezahlten Kapitaleinlagen der anderen Aktionäre.
Voraussetzungen für die GmbH (Ltd.)
- Mindestzahl der Gesellschafter: 1
- Verwaltungsrat: mindestens 1, mindestens einer der Gesellschafter wird zum Geschäftsführer ernannt
- Mindestkapitalanforderung: 10.000 TRY
- Seit 1999 haften Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH unbeschränkt persönlich für die Steuer- und Sozialversicherungsverpflichtungen des Unternehmens. Sie haften jedoch nicht für die nicht eingezahlten Kapitaleinlagen der anderen Aktionäre.
Voraussetzungen für die Akteingesellschaft (AŞ)
- Mindestaktionär: 1
- Verwaltungsrat: min. 1
- Mindestkapitalanforderung: 50.000 TRY
- Eingetragenes Kapital für nicht öffentliche AS: 100.000 TRY
Für beide Gesellschaftsformen gilt:
- Gesellschafter/Aktionäre und Direktoren können Unternehmen oder Einzelpersonen sein. Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes für sie.
- Mindestens ¼ des Kapitals muss bei der Gründung auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Das verbleibende ¾ muss innerhalb von zwei Jahren nach der Registrierung überwiesen werden.
- Zulässige Kapitaleinlagen sind Geld, Forderungen, bewegliches Eigentum, Grundstücke, Unternehmen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Wertpapiere, Konzessionen, Bergbaurechte und andere Rechte von wirtschaftlichem Wert sowie Nutzungs- und Nutzungsrechte für bewegliches Vermögen und Grundstücke.
Durch die Erteilung einer Vollmacht an spezialisierte Berater kann die Unternehmensgründung ohne Ihre Anwesenheit in der Türkei durchgeführt werden. Grundsätzlich haben die Justizbehörden jedoch das Recht, die Anwesenheit der Geschäftsführer zu verlangen. Außerdem kann ein Aufenthalt in der Türkei für Notarprozesse die Zeit für die Gründung verkürzen.
Türkische Niederlassung und Verbindungsbüro
Die beiden anderen Optionen für die lokale Präsenz in der Türkei können Niederlassungen und Verbindungsbüros sein. Sie sind keine getrennten türkischen juristischen Personen. Als integraler Bestandteil der ausländischen juristischen Person vertreten sie ihren Hauptsitz in der Türkei.
Eine Niederlassung kann Waren und Dienstleistungen in der Türkei liefern und in Rechnung stellen. Alle Aktivitäten der türkischen Niederlassung unterliegen der türkischen Besteuerung. Daher ist die Rechnungslegung der Zweigniederlassung ein konsolidierter Teil der Rechnungslegung der Zentrale.
Ein Verbindungsbüro stellt ein geeignetes Mittel dar, um mit Ihren eigenen Mitarbeitern in der Türkei zu operieren, vorausgesetzt, die Geschäftsvorfälle können direkt zwischen den türkischen Kunden und der Muttergesellschaft im Ausland abgewickelt werden. Das Verbindungsbüro selbst darf keine Rechnungen ausstellen oder Einnahmen erzielen. Es ist ein Büro, das ausschließlich Ausgaben (Kosten wie Gehälter und Reisekosten der Mitarbeiter, Miete usw.) generiert, das heißt ein Kontaktbüro mit einem begrenzten Tätigkeitsbereich. Alle Kosten trägt die Muttergesellschaft im Ausland.
Bestimmungen für den Betrieb eines Verbindungsbüros in der Türkei
Die Verbindungsbüros werden vom Ministerium in ersten Anträgen im Rahmen der eingereichten Tätigkeit für drei Jahre genehmigt. Die Verbindungsbüros, die ihre Aktivitätsdauer verlängern möchten, sollten sich vor Ablauf ihrer Aktivitätsdauer an die Generaldirektion „Incentive Application and Foreign Capital“ wenden.
Das Verbindungsbüro kann auch mit den Aktivitäten der Marktforschung und der Einführung von Waren und Dienstleistungen eingerichtet werden. Die Erlaubnis der Verbindungsbüros wird jedoch durch die Tätigkeit der Marktforschung und der Einführung von Waren und Dienstleistungen ausländischer Unternehmen nicht weiter verlängert. Wenn Sie eine oder mehrere der unten angegebenen Aktivitäten ausüben, können Sie eine Verlängerung erhalten.
Um eine Verlängerung zu erhalten, muss das Unternehmen Einzelheiten zu Aktivitäten in der Vergangenheit, zukünftigen Plänen und Zielen des Verbindungsbüros, bestehende und zukünftige Ausgaben, sowie Zahl der Mitarbeiter angeben. Das Ministerium bewertet den Antrag gemäß der ausgewählten Aktivitäten unter Berücksichtigung der gegebenen Details. Abhängig von diesen Informationen können Verlängerungen mit der unten angegebenen Dauer gewährt werden.
Tätigkeit | Verlängerung in Jahren |
---|---|
Vertretung und Kontakt
(Vertretung des ausländischen Unternehmens als Branchenunternehmen bei den Veranstaltungen, Koordinierung und Organisation der Geschäftskommunikation der Manager ausländischer Organisationen in der Türkei und Erfüllung der Büroanforderungen) |
5 |
Beschaffung in der Türkei
Inspektion und Kontrolle der Lieferanten im Hinblick auf das Erreichen von Qualität und Standards, Bereitstellung neuer Lieferanten (Überprüfung der Herstellerfirmen, die im Rahmen von Qualitätsstandards Waren für das ausländische Unternehmen herstellen und die Anforderungen der ausländischen Organisation und ihrer Kunden erfüllen) |
5 |
Technischer Support
(Bereitstellung von Schulungen und technischem Support für Händler, Bereitstellung von Support-Service für Lieferanten zur Erhöhung der Qualitätsstandards) |
5 |
Kommunikation und Informationsübertragung
(Sammeln und Übertragen von Informationen über die Entwicklung des Marktes, Kundenwünsche und -nachfrage, Verkaufsinformationen von Wettbewerbern und Händlern, Leistung der Händler an ausländische Unternehmen) |
5 |
Regionales Managementzentrum
(Erstellung von Management- und Anlagestrategien; Koordinierung und Bereitstellung von Managementdiensten für Aktivitäten – in Bezug auf Planung, Werbung, Verkauf und Service nach dem Verkauf, Markenführung, Finanzmanagement, technischer Support, Forschung und Entwicklung, Outsourcing, Testen neuer Produkte, Laborservice, Forschung und Analyse, Schulung von Mitarbeitern – für die andere ausländische Einheit des ausländischen Unternehmens.) |
10 |
Die Verbindungsbüros müssen im Rahmen der Aktivitäten betrieben werden, die dem Wirtschaftsministerium gemeldet wurden. Wenn Aktivitäten außerhalb dieses Bereichs festgestellt werden, kann das Verbindungsbüro von der Behörde geschlossen werden und es können Steuerstrafen entstehen.
Da das Verbindungsbüro keine Handelsaktivitäten ausüben darf, muss es nur eine einfache Buchhaltung durchführen und muss in der Türkei keine Körperschaftsteuer zahlen. Die Kosten werden der Muttergesellschaft im Ausland belastet. Als Anreiz der türkischen Regierung sind die Arbeitnehmer von der Einkommensteuer befreit, sofern der Nachweis erbracht wird, dass sie mit Devisentransfers aus dem Ausland bezahlt werden.
Der Hauptnachteil eines Verbindungsbüros besteht darin, dass die Mehrwertsteuer der in der Türkei angefallenen Kosten weder in der Türkei noch im Ausland zurückerstattet wird. Die Vorteile einer einfachen Kostenrechnung und die Steuerersparnis überwiegen jedoch bei weitem die Nachteile.
Ein Firmenwagen oder die erforderliche Büroausstattung kann im Namen des Verbindungsbüros gekauft und registriert werden. Ein Verbindungsbüro ermöglicht es den Mitarbeitern, ordnungsgemäß in das Sozialversicherungssystem aufgenommen zu werden.
Firmengründung in der Türkei
Im Allgemeinen werden Unternehmen in der Türkei in folgenden Schritten gegründet:
- Um ein Unternehmen in der Türkei zu registrieren, müssen sowohl ausländische als auch türkische Investoren die Satzung vor einem türkischen Notar unterzeichnen. Dies kann mit den Notaren in der Türkei oder mit türkischen Notaren bei den globalen türkischen Konsulaten geschehen. Die Satzung muss jedoch erst in das Regierungssystem MERSİS aufgenommen werden.
- Wenn die Partner juristische Personen sind, wird die Unterschrift von ihren gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertretern bereitgestellt.
- Anschließend wird bei der jeweiligen Handelskammer ein Antrag auf Eintragung in das Handelsregister im Namen der Aktionäre gestellt. Das Handelsregister prüft, ob der Gesellschaftsvertrag dem türkischen Handelsrecht entspricht.
- Sowohl der Notar als auch die Handelskammer verlangen von den Aktionären offizielle Dokumente. (Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen, Passkopien für natürliche Personen) Diese müssen mit einer notariellen Bescheinigung übersetzt werden.
- Für die Eintragung in das Handelsregister sind auch die notariell beglaubigten Unterlagen der bestellten Geschäftsführer und deren Unterschriftenbescheinigungen erforderlich.
- Die neu gegründete Gesellschaft wird dann durch Vorlage des Büromietvertrags beim Finanzamt registriert.
- Wenn die Einrichtung im Amtsblatt des Handelsregisters veröffentlicht und die Steuernummer ausgestellt wird, gilt die Gesellschaft als gegründet.
- Nach der Gründung des Unternehmens muss das Wirtschaftsministerium in Ankara informiert und das Unternehmen bei der Sozialversicherungsagentur und dem Arbeitsministerium registriert werden.
Wir stellen alle erforderlichen Dokumentenmuster zur Verfügung, erledigen alle Formalitäten in der Türkei in Ihrem Namen und führen Sie kompetent durch den Prozess. Bitte rufen Sie uns jederzeit an, um eine unverbindliche kostenlose Beratung und Hilfe zur Unternehmensgründung in der Türkei zu erhalten.
Es ist uns eine Freude, Ihre Unternehmensregistrierungen in der Türkei zu bearbeiten!
Firmennamen in der Türkei
Der Firmenname sollte den Gegenstand des Vorgangs und die Beschreibung der Rechtsform enthalten. Die Wörter “Türk”, “Türkiye”, “Cumhuriyet” und “Milli” dürfen nur mit Zustimmung des Ministerrates zu einem Unternehmen hinzugefügt werden.
Häufige Fragen zur Firmengründung in der Türkei - FAQ
F: Ist eine Unternehmensregistrierung in der Türkei ohne einen türkischen Aktionär möglich?
A: Ja, die Unternehmensgründung kann ohne türkische Aktionäre erfolgen. Alle Aktionäre können im Ausland ansässig sein.
F: Wie viele Gesellschafter brauchen wir für die Unternehmensgründung in der Türkei?
A: Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung können mit einem oder mehreren Gesellschaftern registriert werden. Die Partner können Privatpersonen oder juristische Personen sein.
F: Muss ich für die Gündung persönlich in der Türkei anwesend sein?
A: Wir können den gesamten Gründungsprozess mit Ihrer Vollmacht abwickeln. Auf diese Weise müssen Sie nicht physisch in der Türkei sein.
F: Ist es notwendig, ein Büro für die Gründung von Unternehmen in der Türkei zu mieten?
A: Ja, Sie müssen einen offiziellen Mietvertrag für den Registrierungsprozess des Unternehmens haben. Bei Bedarf können Sie jedoch von unseren virtuellen Bürodiensten profitieren.
F: Benötige ich eine Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei?
F: Kann ich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, indem ich ein Unternehmen in der Türkei gründe?
A: Nein, die Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist völlig unabhängig von der Arbeitserlaubnis oder den Aufenthaltsverfahren. Die Gründung kann ohne diese Genehmigungen erfolgen.
F: Ist es notwendig, einen Buchhalter in der Türkei zu haben?
A: Ja, nach der Registrierung eines Unternehmens benötigen Sie einen Buchhalter, um die Steuerregistrierung abzuschließen und die Steuerverfahren zu befolgen.
Haftungsausschluss: Die vorstehenden Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und zusammengestellt, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.