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Firmengründung in der Türkei

Unser Firmengründung Türkei-Service ermöglicht es Ihnen, eine Präsenz in Istanbul, Ankara, einer Freihandelszone oder an einem anderen Standort in der Türkei aufzubauen.

Mit der Erfahrung aus der Gründung von Unternehmen für fast 100 internationale Kunden bietet FMC Group Ihnen gerne professionelle Unterstützung in Verbindung mit fundierter Beratung.

 

Inhalt:

  • Firmengründung und Registrierung von Ausländern in der Türkei
  • Gründung eines Unternehmens in der Türkei mit FMC Group
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in der Türkei
  • Türkische Niederlassung und Verbindungsbüro
  • Bestimmungen für die Tätigkeit des türkischen Verbindungsbüros
  • Gründung eines Unternehmens in der Türkei
  • FAQ zu Firmengründung in der Türkei
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Porträt von Yesim Tektasli, Partner bei FMC Group

Frau Yeşim Tektaşlı

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y.tektasli@fmcgroup.com

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Firmengründung und Registrierung von Ausländern in der Türkei

Ausländische natürliche und juristische Personen können Direktinvestitionen in der Türkei tätigen, indem sie

  1. ein Unternehmen zu gründen,
  2. Gründung einer Zweigstelle,
  3. Erwerb von Anteilen an einem bestehenden Unternehmen außerhalb der Börse oder
  4. Erwerb von Aktien an der Börse, wodurch eine Kapitalbeteiligung von mindestens 10 % oder Stimmrechte in gleicher Höhe erworben werden.

Ausländische Unternehmen können auch Verbindungsbüros in der Türkei eröffnen. Die Besonderheit eines Verbindungsbüros besteht darin, dass der Tätigkeitsbereich eingeschränkt ist und es keine gewerbliche Tätigkeit ausüben darf. Ein Verbindungsbüro kann Personal beschäftigen und aufgrund seiner Teilrechtsfähigkeit auch Eigentum (z. B. ein Auto) erwerben. Die Mitarbeiter eines Verbindungsbüros sind von der Einkommensteuer befreit, sofern das Gehalt in ausländischer Währung gezahlt wird. Die Einrichtung eines Verbindungsbüros muss jedoch von der Generaldirektion für ausländische Investitionen im Wirtschaftsministerium in Ankara genehmigt werden.

Englische Bezeichnung Türkischer Begriff Türkische Abkürzung Mindestanteilseigner Mindestkapital
Einzelfirma Şahış Şirketi - 1
Privates Unternehmen Adi Ortaklık - 2
Offene Handelsgesellschaft Kollektif Şirketi Koll. Şti. 2
Kommanditgesellschaft Komandit Şirketi Kom. Şti. 2
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Begrenzt Şirketi Ltd. Şti. 1 10.000 TL
Aktiengesellschaft Anonim Şirketi 1 100.000 TL
Kooperative Gesellschaft Kooperatif Şirketi

Gründung eines Unternehmens in der Türkei mit FMC Group

Wir unterstützen unsere Kunden beim Aufbau ihrer Präsenz in der Türkei, indem wir je nach Ihren strategischen Entscheidungen die unten aufgeführten Möglichkeiten gestalten:

  • Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LTD)
  • Gründung von Aktiengesellschaften (AS)
  • Gründung einer Zweigstelle
  • Bildung eines Verbindungsbüros

Wenn Sie darüber hinaus ein virtuelles Büro suchen, können wir Ihnen eine Büroadresse zur Verfügung stellen und die ein- und ausgehende Post Ihres Unternehmens verwalten.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in der Türkei

In der Türkei haben alle internationalen Investoren nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz der türkischen Verordnung über ausländische Direktinvestitionen die gleichen Rechte und Pflichten wie die einheimischen Investoren. Daher können ausländische Investoren in der Türkei alle Arten von Unternehmen gründen oder sich an ihnen beteiligen, die auch türkischen Investoren zur Verfügung stehen.

Die gebräuchlichsten Rechtsformen sind die haftungsbeschränkte Gesellschaft (LTD) und die Aktiengesellschaft (AS). Bei beiden Rechtsformen ist die Haftung der Aktionäre auf das von ihnen gezeichnete Kapital beschränkt. Allerdings haften die Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch persönlich und unbeschränkt für die Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft. Sie haften jedoch nicht für die Kapitaleinlagen der anderen Gesellschafter, die noch nicht eingezahlt worden sind.

Anforderungen für LLC (Ltd.)

  • Mindestanteilseigner: 1
  • Der Verwaltungsrat: Min. 1, mindestens einer der Gesellschafter wird zum Geschäftsführer ernannt
  • Mindestkapitalanforderung: TRY 10.000
  • Seit 1999 haften die Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH unbeschränkt persönlich für die Steuer- und Sozialversicherungspflichten des Unternehmens. Sie haften jedoch nicht für die nicht eingezahlten Kapitaleinlagen der anderen Gesellschafter.

Anforderungen für Aktiengesellschaften (AŞ)

  • Mindestanteilseigner: 1
  • Der Verwaltungsrat: Min. 1
  • Mindestkapitalanforderung: TRY 50.000
  • Eingetragenes Kapital für nicht-öffentliche AS: TRY 100.000

Für beide Rechtspersonen,

  • Aktionäre oder Direktoren können Unternehmen oder Einzelpersonen sein. Für sie gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes.
  • Mindestens ¼ des Kapitals muss bei der Gründung auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Die restlichen ¾ müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Eintragung überwiesen werden.
  • Zulässige Kapitaleinlagen sind Geld, Forderungen, bewegliche Sachen, Grundstücke, Gesellschaften, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Wertpapiere, Konzessionen, Schürfrechte und sonstige Rechte von wirtschaftlichem Wert sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte an beweglichen Sachen und Grundstücken.

Wenn Sie professionellen Beratern eine Vollmacht erteilen, kann die Unternehmensgründung in der Türkei ohne Ihre Anwesenheit erfolgen. Im Prinzip haben die Behörden jedoch das Recht, die Anwesenheit der Geschäftsführer zu verlangen. Außerdem kann die Anwesenheit beim Notar in der Türkei die Zeit bis zur Gründung beschleunigen.

Türkische Niederlassung und Verbindungsbüro

Die beiden anderen Optionen für eine lokale Präsenz in der Türkei können Zweigstellen und Verbindungsbüros sein. Sie sind keine eigenständigen türkischen juristischen Personen. Als integrierter Teil der ausländischen juristischen Person vertreten sie deren Hauptsitz in der Türkei.

Eine Zweigniederlassung kann in der Türkei Waren und Dienstleistungen liefern und in Rechnung stellen. Alle Aktivitäten der türkischen Niederlassung unterliegen der türkischen Besteuerung. Daher ist die Buchhaltung der Zweigniederlassung ein konsolidierter Teil der Buchhaltung des Hauptsitzes.

Ein Verbindungsbüro ist ein geeignetes Mittel, um in der Türkei mit eigenem Personal tätig zu werden, sofern der Geschäftsverkehr direkt zwischen den türkischen Kunden und der ausländischen Muttergesellschaft abgewickelt werden kann. Das Verbindungsbüro selbst darf keine Rechnungen ausstellen oder Einnahmen erzielen. Es handelt sich um ein Büro, das ausschließlich Kosten verursacht (Kosten wie Gehälter und Reisekosten der Mitarbeiter, Miete usw.), also um ein Kontaktbüro mit einem begrenzten Tätigkeitsbereich. Alle Kosten werden von der Muttergesellschaft im Ausland getragen.

Bestimmungen für die Tätigkeit des türkischen Verbindungsbüros

Das Ministerium erteilt den Verbindungsbüros bei Erstanträgen im Rahmen des beantragten Tätigkeitsbereichs eine Genehmigung für 3 Jahre. Die Verbindungsbüros, die ihre Tätigkeit verlängern möchten, sollten sich vor Ablauf ihrer Tätigkeitsdauer an die Generaldirektion für die Anwendung von Anreizen und ausländischem Kapital wenden.

Ein Verbindungsbüro kann auch mit den Aktivitäten Marktrecherche und Einführung von Waren und Dienstleistungen eingerichtet werden. Die Erlaubnis für Verbindungsbüros wird jedoch nicht mit der Tätigkeit Marktrecherche und der Einführung von Waren und Dienstleistungen ausländischer Unternehmen erweitert. Eine Verlängerung ist möglich, wenn Sie eine oder mehrere der unten genannten Tätigkeiten wählen.

Um eine Verlängerung zu erhalten, muss das Unternehmen Angaben zur bisherigen Tätigkeit, zu den künftigen Plänen und Zielen des Verbindungsbüros, zu bestehenden und künftigen Ausgaben und zur Zahl der Beschäftigten machen. Das Ministerium prüft den Antrag für die gewählte Tätigkeit unter Berücksichtigung der gemachten Angaben. Abhängig von diesen Informationen können Verlängerungen mit den unten angegebenen Laufzeiten gewährt werden.

Tätigkeit Verlängerung Jahre
Repräsentation und Meetings
(Vertretung des ausländischen Unternehmens als Branchenunternehmen in der events, Koordinierung und Organisation der geschäftlichen Kommunikation der Manager der ausländischen Organisation in der Türkei und Erfüllung der Büroanforderungen)
5
Für die Beschaffung in der Türkei
Inspektion und Kontrolle der Lieferanten hinsichtlich der Erreichung von Qualität und Standards, Vermittlung neuer Lieferanten
(Überprüfung der Herstellerfirmen, die für das ausländische Unternehmen Waren im Rahmen der Qualitätsstandards produzieren und die Anforderungen der ausländischen Organisation und deren Kunden erfüllen)
5
Technische Unterstützung
(Bereitstellung von Schulungen und technischer Unterstützung für Vertriebshändler, Präsentation von Unterstützungsdiensten für Lieferanten zur Verbesserung der Qualitätsstandards)
5
Kommunikation und Weitergabe von Informationen
(Sammlung und Weitergabe von Informationen über die Marktentwicklung, Kundenwünsche und -nachfrage, Verkaufsinformationen von Konkurrenten und Vertriebshändlern, Leistungen der Vertriebshändler an ausländische Unternehmen)
5
Regionales Managementzentrum
(Erstellung von Management- und Investitionsstrategien; Koordinierung und Erbringung von Managementdienstleistungen für Aktivitäten - in Bezug auf Planung, Werbung, Verkauf und Kundendienst, Markenmanagement, Finanzmanagement, technische Unterstützung, FuE, Outsourcing, Testen neuer Produkte, Labordienstleistungen, Forschung und Analyse, Schulung von Mitarbeitern - für die andere ausländische Niederlassung des ausländischen Unternehmens.
10

Die Verbindungsbüros müssen im Rahmen des beim Wirtschaftsministerium angemeldeten Tätigkeitsbereichs betrieben werden. Wird festgestellt, dass die Tätigkeiten außerhalb dieses Bereichs liegen, kann das Verbindungsbüro von der Behörde geschlossen werden, und es kann zu Steuerstrafen kommen.

Da das Verbindungsbüro keine gewerbliche Tätigkeit ausüben darf, muss es nur eine einfache Buchhaltung führen und in der Türkei keine Körperschaftssteuer zahlen. Die Kosten werden der Muttergesellschaft im Ausland in Rechnung gestellt. Als Anreiz der türkischen Regierung sind die Mitarbeiter außerdem von der Einkommenssteuer befreit, sofern der Nachweis erbracht wird, dass sie mit Devisentransfers aus dem Ausland bezahlt werden.

Der größte Nachteil eines Verbindungsbüros besteht darin, dass die Mehrwertsteuer auf die in der Türkei angefallenen Kosten nicht abgezogen werden kann, weder in der Türkei noch im Ausland. Die Vorteile einer einfachen Kostenabrechnung und die Steuerersparnis überwiegen jedoch im Allgemeinen bei weitem die Nachteile.

Ein Firmenwagen oder die erforderliche Büroausstattung kann gekauft und auf den Namen des Verbindungsbüros registriert werden. Außerdem ermöglicht ein Verbindungsbüro die ordnungsgemäße Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung.

Gründung eines Unternehmens in der Türkei

Die Gründung von Unternehmen in der Türkei erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:

  • Um ein Unternehmen in der Türkei zu registrieren, müssen sowohl ausländische als auch türkische Investoren den Gesellschaftsvertrag vor einem türkischen Notar unterzeichnen. Dies kann bei den Notaren in der Türkei oder bei türkischen Notaren in den türkischen Konsulaten weltweit geschehen. Der Gesellschaftsvertrag muss jedoch in das staatliche System MERSİS eingegeben werden.
  • Handelt es sich bei den Partnern um juristische Personen, wird die Unterschrift von deren gesetzlichen Vertretern oder Bevollmächtigten geleistet.
  • Anschließend wird bei der zuständigen Handelskammer ein Antrag auf Eintragung in das Handelsregister im Namen der Gesellschafter gestellt. Das Handelsregister prüft, ob der Gesellschaftsvertrag mit dem türkischen Handelsrecht übereinstimmt.
  • Sowohl der Notar als auch die Handelskammer benötigen von den Gesellschaftern amtliche Dokumente. (Handelsregisterauszug für juristische Personen, Passkopien für natürliche Personen) Diese müssen mit einer notariellen Beglaubigung übersetzt werden.
  • Für die Eintragung ins Handelsregister sind auch die notariellen Urkunden der bestellten Geschäftsführer und deren Unterschriftsbeglaubigungen erforderlich.
  • Das neu gegründete Unternehmen wird dann unter Vorlage des Büromietvertrags beim Finanzamt angemeldet.
  • Mit der Veröffentlichung der Gründung im Amtsblatt des Handelsregisters und der Erteilung der Steuernummer gilt das Unternehmen als gegründet.
  • Nach der Gründung des Unternehmens muss das Wirtschaftsministerium in Ankara informiert werden, und das Unternehmen muss bei der Sozialversicherungsanstalt und dem Arbeitsministerium registriert werden.

Wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumentenmuster zur Verfügung, erledigen alle Formalitäten in der Türkei in Ihrem Namen und führen Sie kompetent durch den Prozess. Für eine unverbindliche und kostenlose Beratung und Begleitung auf Firmengründung in der Türkei können Sie uns jederzeit anrufen.

Es wird uns eine Freude sein, Ihre Firmenanmeldungen in der Türkei zu bearbeiten!

Firmennamen in der Türkei

Der Firmenname sollte den Gegenstand des Unternehmens und die Beschreibung der Rechtsform enthalten. Die Worte "Türk", "Türkiye", "Cumhuriyet" und "Milli" dürfen einem Unternehmen nur mit Genehmigung des Ministerrats hinzugefügt werden.

FAQ zu Firmengründung in der Türkei

F: Ist die Eintragung eines Unternehmens in der Türkei ohne einen türkischen Aktionär möglich?

A: Ja, die Gründung eines Unternehmens kann ohne türkische Aktionäre erfolgen. Alle Aktionäre können im Ausland ansässig sein.

F: Wie viele Aktionäre brauchen wir für Firmengründung in der Türkei?

A: Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung können mit einem oder mehreren Gesellschaftern eingetragen werden. Die Gesellschafter können Privatpersonen oder juristische Personen sein.

F: Muss ich mich persönlich um die Gründung eines Unternehmens in der Türkei kümmern?

A: Wir können den gesamten Einrichtungsprozess im Einklang mit Ihrer Zustimmung und Ihrer Vollmacht abwickeln. Auf diese Weise müssen Sie nicht physisch in der Türkei sein.

F: Ist es notwendig, für die Unternehmenseintragung in der Türkei ein Büro zu mieten?

A: Ja, Sie müssen einen offiziellen Mietvertrag für die Unternehmensregistrierung abschließen. Sie können jedoch bei Bedarf unsere virtuellen Bürodienste in Anspruch nehmen.

F: Benötige ich für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis?

F: Kann ich durch die Gründung eines Unternehmens in der Türkei eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten?

A: Nein, die Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist völlig unabhängig von der Arbeitserlaubnis oder dem Aufenthaltsgenehmigungsverfahren. Die Gründung kann auch ohne diese Genehmigungen erfolgen.

F: Ist es notwendig, in der Türkei einen Buchhalter zu haben?

A: Ja, nach der Unternehmensregistrierung benötigen Sie einen Buchhalter, der die Steuerregistrierung vornimmt und die Steuerverfahren durchführt.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.