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Personal-Leasing in Polen

Polen bietet dank seiner Lage an der Kreuzung wichtiger Handelsrouten zwischen West- und Osteuropa bemerkenswerte Möglichkeiten für Unternehmen, die ihre Tätigkeit auf Mittel- und Osteuropa ausweiten möchten. Das Land verfügt über ein äußerst stabiles und freundliches Geschäftsumfeld, das den Unternehmen die dringend benötigte mittel- und langfristige Perspektive bietet und ihnen die Integration in den polnischen Markt erleichtert.

Eine der schnellsten und einfachsten Möglichkeiten für Unternehmen, vom Potenzial des polnischen Marktes zu profitieren, ist die Ausweitung ihrer Tätigkeit auf das Land durch Personal-Leasing. Die von der FMC Group angebotenen Dienstleistungen helfen Unternehmen, den polnischen Markt zu geringeren Kosten zu erschließen, ohne dass sie eine lokale Tochtergesellschaft in Polen gründen müssen. Darüber hinaus hilft die administrative Unterstützung, die die FMC Group bietet, den Unternehmen, sich auf ihre Wachstumsstrategie zu konzentrieren, ohne sich um die lokalen Vorschriften kümmern zu müssen.

Inhalt:

  • Vorteile des Personal-Leasing in Polen
  • Dienstleistungen der FMC Group im Bereich Personal-Leasing
  • Vorteile des polnischen Marktes
  • Rekrutierung in Polen
    • Mindestlohn und Lohnsumme
    • Sozialbeiträge und Steuern
    • Arbeitszeiten und Überstunden
    • Ferientage
    • Elternurlaub und Krankheitsurlaub
    • Andere Arten von Urlaub
    • Kündigungsfrist
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Stephan Dorn FMC Group

Vorteile des Personal-Leasing in Polen

  • Personalleasing in Polen ermöglicht einen schnellen und einfachen Zugang zu einem der florierendsten europäischen Binnenmärkte sowie zu den gesamten Märkten Mittel- und Osteuropas (CEE) und der EU.
  • Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Polen durch Personal-Leasing senkt die Arbeitskosten und das Investitionsrisiko und ermöglicht eine größere Flexibilität beim Markteintritt und -austritt – falls erforderlich.
  • Durch die Übertragung der administrativen Verwaltung der Mitarbeiter an die FMC Group im Rahmen des Personal-Leasing können sich die Unternehmen auf Geschäftsentscheidungen und Strategien konzentrieren, die direkt zu ihrem Wachstum beitragen.

Dienstleistungen der FMC Group im Bereich Personal-Leasing

  • Auswahl der Bewerber nach den Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden;
  • Aushandlung und Unterzeichnung von Arbeitsverträgen nach Genehmigung durch den Kunden;
  • Zahlung von Sozialbeiträgen und Steuern gemäß den polnischen Vorschriften;
  • Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen unter Einhaltung internationaler Standards;
  • Auszahlung aller Arten von Ausgaben und Vergütungen nach Genehmigung durch den Kunden;
  • Überwachung und Verwaltung des bezahlten Urlaubs;
  • Aushandeln und Abschluss einer privaten Krankenversicherung, falls gewünscht;
  • Kontinuierliche und regelmäßige Kommunikation mit dem Kunden in Bezug auf seine Mitarbeiter.

Management und Berichtsfluss der Personal-Leasing

Management and Reporting Flow Chart

employee leasing diagram, german

Vorteile des polnischen Marktes

  • Polen genießt eine hervorragende Lage im Herzen Europas. Ein großer Teil des Verkehrs zwischen Ost- und Westeuropa läuft durch Polen, ebenso wie der Verkehr zwischen Europa und China.
  • Die polnischen Infrastrukturnetze sind hoch entwickelt, und die polnische Regierung hat mehrere Investitionsprogramme zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur aufgelegt. Das Land verfügt über mehrere internationale Autobahnen, die es mit Deutschland, der Tschechischen Republik, der Slowakei, der Ukraine, Belarus, Litauen und Russland verbinden. Polen verfügt außerdem über vier große Seehäfen und dreizehn internationale Flughäfen, darunter vier, die Interkontinentalflüge anbieten.
  • Polen hat ein hohes wirtschaftliches Wachstumspotenzial und bietet dank seiner hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung ein freundliches Umfeld für innovative Unternehmen. Die Zahl der Start-ups in Polen hat sich zwischen 2015 und 2020 mehr als verdoppelt. Die meisten polnischen Start-ups spezialisieren sich auf die Bereiche künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Fintech, Big Data und Industrie 4.0.
  • Polen verfügt über einen großen Inlandsmarkt mit mehr als 38 Millionen Kunden und bietet Zugang zum EU-Markt mit über 440 Millionen Verbrauchern. Darüber hinaus bietet das Land ein wettbewerbsfähiges Investitionsumfeld und schneidet in internationalen Indizes wie dem Global Competitiveness Index 2019 (Platz 37 weltweit und Platz 2 in CEE), dem Doing Business Ranking 2020 (Platz 40 weltweit und Platz 1 in CEE) und dem Corruption Perception Index 2020 (Platz 45 weltweit und Platz 1 in CEE) besser ab als seine Nachbarländer in der CEE-Region.
  • Die polnische Wirtschaft entwickelt sich seit über 25 Jahren in einem stetigen Tempo und ist derzeit die sechstgrößte Volkswirtschaft in der EU. Polen erfreut sich einer großen makroökonomischen Stabilität. Die Kreditwürdigkeit des Landes wird von Moody’s Analytics mit “A2”, von S&P Global mit “A-” und von Fitch Ratings mit “A-” bewertet.

Rekrutierung in Polen

Mindestlohn und Lohnsumme

  • Das monatliche Mindestbruttogehalt in Polen liegt bei 3.010 PLN (648 EUR).
  • In Polen werden die Gehälter monatlich ausgezahlt, in der Regel am letzten Arbeitstag eines jeden Monats. Die Arbeitnehmer müssen ihre Gehälter vor dem 10.th Tag des Folgemonats erhalten, andernfalls werden Strafen verhängt.

Sozialbeiträge und Steuern

Beiträge der Arbeitgeber
Renten- und Invaliditätsversicherung 16.26%
Arbeitsfonds 2.45%
Unfallversicherung 1.67%
Fonds für garantierte Leistungen für Arbeitnehmer 0.10%
Insgesamt 20.48%
Beiträge der Arbeitnehmer
Renten 11.26%
Krankenkasse 9.00%
Versicherung gegen Krankheit 2.45%
Insgesamt 22.71%
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bis zu 120.000 PLN pro Jahr (25.830 EUR) 17.00%
Mehr als 120.000 PLN 32,00% + PLN 15.300 (EUR 3.294)

 

Arbeitszeiten und Überstunden

  • Das polnische Gesetz legt die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden fest, wobei acht Stunden pro Tag zulässig sind.
  • Im Falle von Überstunden darf die maximale Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Auch die jährliche Überstundenzahl darf 150 Stunden nicht überschreiten.
  • Überstunden werden an Wochentagen mit 150 % und an Sonn- und Feiertagen mit 200 % des regulären Gehalts vergütet.
  • Überstunden können mit Freizeit abgegolten werden.

Ferientage

  • Arbeitnehmer in Polen haben Anspruch auf 20 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr während der ersten 10 Jahre ihrer Tätigkeit für denselben Arbeitgeber. Die Dauer erhöht sich auf 26 Tage für Arbeitnehmer, die seit mehr als 10 Jahren für denselben Arbeitgeber arbeiten.
  • Die Urlaubstage können auf das folgende Jahr übertragen und bis zum 30. September des betreffenden Jahres genommen werden.
  • In Polen werden 11 Feiertage begangen:
    • Der Neujahrstag: Januarst ;
    • Dreikönigstag: Januarth ;
    • Ostermontag: Zwischen Anfang April und Anfang Mai (verschiebbar);
    • Tag der Arbeit: Maist ;
    • Tag der Verfassung: Maird ;
    • Pfingsten: Zwischen Mitte Mai und Mitte Juni (verschiebbar);
    • Corpus Christi: Zwischen Ende Mai und Ende Juni (verschiebbar);
    • Tag der polnischen Streitkräfte und Mariä Himmelfahrt: Augustth ;
    • Allerheiligen: Novemberst ;
    • Unabhängigkeitstag: Novemberth ;
    • Weihnachtsferien: Dezemberth -26th .

Elternurlaub und Krankheitsurlaub

  • Arbeitnehmerinnen in Polen können bei Geburt oder Adoption eines Kindes einen Mutterschaftsurlaub nehmen, dessen Kosten vollständig von der Sozialversicherung übernommen werden. Die Dauer des Urlaubs hängt von der Anzahl der geborenen oder adoptierten Kinder ab: 20 Wochen für ein Kind, 31 Wochen für zwei, 33 Wochen für drei, 35 Wochen für vier und 37 Wochen für fünf oder mehr. Im Falle einer Adoption kann der Urlaub auch auf den Vater übertragen werden, er kann jedoch nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig genommen werden.
  • Neugeborene Väter können innerhalb der ersten 24 Monate nach der Geburt oder Adoption ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen. Der Urlaub muss jedoch in zwei Raten von je einer Woche oder in kürzere Urlaube aufgeteilt werden. Die Sozialversicherung übernimmt während des Vaterschaftsurlaubs 100 % des Gehalts der Arbeitnehmer.
  • Nach Beendigung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 32 Wochen Elternurlaub zur Betreuung ihrer Kinder. Die Sozialversicherung übernimmt das Entgelt für die gesamte Dauer des Elternurlaubs zu 100 % in den ersten sechs Wochen (bzw. acht Wochen bei mehreren Kindern) und dann zu 60 % für die restliche Dauer.
  • Arbeitnehmer in Polen, die weniger als 50 Jahre alt sind, haben Anspruch auf 33 Tage bezahlten Krankenurlaub pro Jahr, der zu 80 % vom Arbeitgeber getragen wird. Wenn der Urlaub länger als 33 Tage dauert, wird die Vergütung von der Sozialversicherung übernommen.
  • Bei Arbeitnehmern, die über 50 Jahre alt sind, werden nur die ersten 14 Tage des bezahlten Krankenurlaubs vom Arbeitgeber übernommen, während die restliche Zeit von der Sozialversicherung bezahlt wird.
  • Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhöht sich von 80 % auf 100 %, wenn die Krankheit während der Schwangerschaft auftritt oder durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht wird.

Andere Arten von Urlaub

  • Arbeitnehmer mit besonderen Bedürfnissen haben nach einem Jahr Dienstzeit Anspruch auf 10 zusätzliche Tage bezahlten Jahresurlaub.
  • Arbeitnehmer mit einem Kind unter 14 Jahren haben Anspruch auf zwei zusätzliche Tage bezahlten Jahresurlaub.
  • Arbeitnehmer mit einem Kind unter fünf Jahren haben Anspruch auf bis zu drei Jahre unbezahlten Erziehungsurlaub. Derselbe unbezahlte Urlaub steht Eltern eines behinderten Kindes bis zum Alter von 18 Jahren zu.
  • Für besondere Ereignisse wie Hochzeiten oder Beerdigungen können Arbeitnehmer zwei Tage bezahlten Urlaub nehmen.

Kündigungsfrist

  • Neue Arbeitnehmer, die weniger als sechs Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten.
  • Arbeitnehmer, die zwischen sechs Monaten und drei Jahren bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, haben eine einmonatige Kündigungsfrist.
  • Arbeitnehmer, die seit mehr als drei Jahren für denselben Arbeitgeber tätig sind, müssen eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Haftungsausschluss: Die vorstehenden Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und zusammengestellt, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.