Personal-Leasing in Ungarn
Als EU-Mitglied bietet Ungarn Zugang zu einem Markt mit fast 500 Millionen Menschen. Die günstige Lage des Landes in der Mitte Europas und die gut entwickelte Infrastruktur, die es mit den wichtigsten europäischen Märkten verbindet, machen es zu einem privilegierten Ziel für die Expansion von Unternehmen zu wettbewerbsfähigen Kosten.
Dank der von FMC Group angebotenen Personal-Leasing Dienstleistungen können Unternehmen ihr Potenzial in Ungarn und der gesamten Region Mittel- und Osteuropa problemlos ausschöpfen, ohne sich um die lokalen Verwaltungs- und Rechtsvorschriften kümmern zu müssen. Personal-Leasing bietet den Kunden zudem eine große Flexibilität und reduziert die Kosten für die Geschäftsausweitung erheblich.
Inhalt:
- Vorteile von Personal-Leasing in Ungarn
- Personal-Leasing Angebotene Dienstleistungen FMC Group
- Vorteile des ungarischen Marktes
- Personalsuche in Ungarn
- Mindestlohn und Lohnsumme
- Sozialbeiträge und Steuern
- Arbeitszeiten und Überstunden
- Ferientage
- Elternurlaub und Krankheitsurlaub
- Kündigungsfrist
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Vorteile von Personal-Leasing in Ungarn
- Personal-Leasing in Ungarn ermöglicht es Unternehmen, ihre Tätigkeit schnell auf die EU auszudehnen, und zwar zu deutlich geringeren Kosten als an anderen europäischen Standorten.
- Die Expansion nach Ungarn über Personal-Leasing bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Kontrolle über ein hochqualifiziertes lokales Team zu übernehmen, das mit dem lokalen Geschäftsumfeld und dem darin liegenden Potenzial bereits bestens vertraut ist.
- Personal-Leasing Dienstleistungen helfen Unternehmen, die besten Talente einzustellen, die dank maßgeschneiderter Stellenanzeigen und sorgfältiger Bewerberauswahl zur Verfügung stehen.
- Personal-Leasing ermöglicht es Unternehmen, ihre Tätigkeit sofort auf Ungarn auszudehnen, ohne dass sie eine lokale Gesellschaft gründen oder sich mit Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Personalsuche befassen müssen, so dass sie sich ganz auf ihre Wachstumsstrategien konzentrieren können.
Personal-Leasing Angebotene Dienstleistungen FMC Group
- Nach einer umfassenden Suche wählen wir die besten Kandidaten aus, die Ihren Anforderungen entsprechen;
- Wir schließen Arbeitsverträge nach Verhandlungen ab;
- Wir bieten Lohn- und Gehaltsabrechnungen an, die den internationalen Standards entsprechen;
- Wir zahlen Steuern und Sozialbeiträge gemäß dem ungarischen Arbeitsrecht;
- Wir zahlen verschiedene Spesen und Zulagen nach Ihrer Zustimmung;
- Wir überwachen die bezahlten Urlaubstage Ihrer Mitarbeiter;
- Auf Wunsch schließen wir private Krankenversicherungen zu günstigen Tarifen ab;
- Wir stehen in ständigem Kontakt mit Ihnen, wenn es um die Verwaltung Ihrer Mitarbeiter geht.
Verwaltung und Berichterstattung von Personal-Leasing Dienstleistungen
Vorteile des ungarischen Marktes
- Die Lage Ungarns in der Mitte Europas macht es zu einem der besten Ziele für die Expansion von Unternehmen. Das Land liegt an der Kreuzung von drei großen Verkehrskorridoren: Der Mittelmeerkorridor, der durch sechs Länder von Spanien bis Ungarn verläuft, der Orient/Ostmittelmeerkorridor, der durch neun Länder von Deutschland bis Zypern verläuft, und der Rhein-Donau-Korridor, der durch fünf Länder von Frankreich bis Rumänien verläuft.
- Ungarn verfügt über eine weltweit anerkannte Infrastruktur, darunter ein 1.880 Kilometer langes Autobahnnetz mit Direktverbindungen nach Österreich, der Slowakei, Rumänien, der Ukraine, Serbien und Slowenien sowie ein 7.700 Kilometer langes Eisenbahnnetz, das Ungarn mit allen Nachbarländern verbindet.
- Die Telekommunikationsinfrastruktur in Ungarn ist hochentwickelt, mit einer 4G-Internetabdeckung im ganzen Land, während die 5G-Abdeckung in den meisten Ballungsgebieten verfügbar ist. Breitband-Internet ist ebenfalls im ganzen Land verfügbar, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s in etwa der Hälfte der ungarischen Haushalte.
- In Ungarn haben sich mehr als 27.000 ausländische Unternehmen angesiedelt, die von den niedrigen Arbeitskosten und der günstigen Lage des Landes profitieren wollen, darunter über 4.000 deutsche und 3.800 österreichische Unternehmen.
- Ungarn verfügt über ein freundliches rechtliches Umfeld, das vollständig mit den EU-Standards harmonisiert ist. Die EU-Mitgliedschaft Ungarns bietet auch vorteilhafte Handelsmöglichkeiten dank der von der EU unterzeichneten Präferenzabkommen.
- Auf der Website der Ungarischen Investitionsförderungsagentur finden Sie weitere Informationen über das Marktpotenzial Ungarns.
Personalsuche in Ungarn
Mindestlohn und Lohnsumme
- Der monatliche Mindestlohn in Ungarn liegt bei 200.000 HUF (523 EUR) für ungelernte Arbeitskräfte und bei 260.000 HUF (679 EUR) für qualifizierte Arbeitskräfte.
- Die Gehälter werden monatlich gezahlt, in der Regel am letzten Arbeitstag des Monats. Die Auszahlung der Gehälter sollte sich nicht um mehr als 10 Tage im Folgemonat verzögern.
- Ein13. Monatsgehalt ist in Ungarn nicht vorgeschrieben. Stattdessen sind jährliche leistungsbezogene Prämien üblich.
Sozialbeiträge und Steuern
Beiträge der Arbeitgeber | |
Sozialbeitragssteuer | 13.00% |
Insgesamt | 13.00% |
Beiträge der Arbeitnehmer | |
Pensionskasse | 10.00% |
Beitrag zur Gesundheitsversorgung | 7.00% |
Arbeitslosenkasse | 1.50% |
Insgesamt | 18.50% |
Einkommensteuer für Arbeitnehmer | |
Arbeitnehmer unter 25 Jahren | 0.00% |
Arbeitnehmer im Alter von 25 Jahren und darüber | 15.00% |
Arbeitszeiten und Überstunden
- Die gesetzliche Höchstarbeitszeit in Ungarn liegt bei 40 Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag.
- Überstunden sind möglich, dürfen aber acht Stunden pro Woche bzw. bei Bereitschaftsdiensten 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
- Überstunden werden an regulären Arbeitstagen mit einem Zuschlag von 50 % und an Wochenenden und Feiertagen mit einem Zuschlag von 100 % auf das Grundgehalt vergütet.
Ferientage
- Arbeitnehmer in Ungarn haben Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, der sich mit zunehmendem Alter schrittweise auf maximal 30 Tage erhöht, wenn die Arbeitnehmer über 45 Jahre alt sind.
- Arbeitnehmer mit Kindern haben jedes Jahr Anspruch auf zusätzliche bezahlte Urlaubstage: Zwei zusätzliche Tage für Arbeitnehmer mit einem Kind, vier zusätzliche Tage für zwei Kinder und sieben zusätzliche Tage für drei Kinder und mehr.
- Wenn eines der Kinder behindert ist, werden die zusätzlichen Urlaubstage um zwei weitere Tage erhöht.
- In Ungarn werden 12 Feiertage begangen:
- Neujahrstag:1. Januar;
- Tag der Revolution:15. März;
- Karfreitag und Ostermontag: Zwischen Ende März und Ende April (verschiebbar);
- Tag der Arbeit und Muttertag:1. Mai;
- Pfingstmontag: Zwischen Ende Mai und Ende Juni (verschiebbar);
- Vatertag: Dritter Sonntag im Juni;
- Sankt-Stephan-Tag:20. August;
- Tag der Republik:23. Oktober;
- Allerheiligen:1. November;
- Weihnachtsferien:24.bis26. Dezember.
Elternurlaub und Krankheitsurlaub
- Arbeitnehmerinnen in Ungarn haben einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub von 24 Wochen, können aber bis zu drei Jahre Urlaub nehmen. In den ersten sechs Monaten des Urlaubs erhalten Mütter 70 % ihres regulären Gehalts, das durch das Kinderbetreuungsgeld (CSED) abgedeckt ist. In den folgenden 18 Monaten, bis das Kind zwei Jahre alt ist, haben die Mütter Anspruch auf ein Kinderbetreuungsgeld (GYED) in Höhe von 70 % ihres Gehalts, das jedoch auf das Doppelte des Mindestlohns begrenzt ist. Im dritten Jahr entspricht die Zahlung der Mindestrente - 28.500 Forint pro Monat (75 EUR) - und wird durch die Kinderbetreuungsbeihilfe (GYES) abgedeckt.
- Neugeborene Väter haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bzw. sieben Tage bei Mehrlings- oder komplizierten Geburten, die innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt genommen werden können.
- Arbeitnehmer können bis zu einem Jahr bezahlten Krankenurlaub nehmen. In den ersten 15 Tagen des Urlaubs müssen die Arbeitgeber das Entgelt ihrer Mitarbeiter in Höhe von 70 % des regulären Gehalts übernehmen. Danach wird der Lohn zu einem Drittel vom Arbeitgeber und zu zwei Dritteln von der Krankenkasse übernommen.
Kündigungsfrist
- Die Mindestkündigungsfrist in Ungarn beträgt 30 Tage. Ab dem dritten Jahr der Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Mindestkündigungsfrist jedoch gemäß der nachstehenden Tabelle:
Dienstjahre | Zusätzliche Tage Kündigungsfrist erforderlich |
+3 Jahre | 5 Tage |
+5 Jahre | 15 Tage |
+8 Jahre | 20 Tage |
+10 Jahre | 25 Tage |
+15 Jahre | 30 Tage |
+18 Jahre | 40 Tage |
+20 Jahre | 60 Tage |
Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.