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Personal-Leasing in Italien

Dank seiner günstigen Lage im Herzen des Mittelmeerraums, seiner starken Wirtschaft, seiner wettbewerbsfähigen Arbeitskosten und seiner steuerlichen Anreize bietet Italien den Unternehmen viele lukrative Möglichkeiten zur Ausweitung ihrer Tätigkeit. Unternehmen können durch die von FMC Group angebotenen Personal-Leasing Dienstleistungen schnell von allen Vorteilen profitieren, die das italienische Geschäftsumfeld bietet.

Personal-Leasing hilft Unternehmen, ihre Aktivitäten auf dem italienischen Markt sehr schnell auszuweiten und dabei von großer Flexibilität und reduzierten Investitionskosten zu profitieren. FMC Group bietet Kunden umfassende Unterstützung während des gesamten Einstellungsprozesses und auch danach, während der operativen Phase der Mitarbeiter. Dies hilft den Unternehmen, schnell gute Ergebnisse auf dem italienischen Markt zu erzielen.

Inhalt:

  • Vorteile von Personal-Leasing in Italien
  • Personal-Leasing Angebotene Dienstleistungen FMC Group
  • Vorteile des italienischen Marktes
  • Personalsuche in Italien
    • Mindestlohn und Lohnsumme
    • Sozialbeiträge und Steuern
    • Arbeitszeiten und Überstunden
    • Ferientage
    • Elternurlaub und Krankheitsurlaub
    • Kündigungsfrist
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Stephan Dorn FMC Group

Vorteile von Personal-Leasing in Italien

  • Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit nach Italien über Personal-Leasing bietet den Kunden die Möglichkeit, so schnell wie möglich auf dem italienischen Markt Fuß zu fassen und von dem unbegrenzten Zugang zu den Märkten der Europäischen Union und des Mittelmeerraums zu profitieren.
  • Personal-Leasing ermöglicht es den Kunden, sich auf ihre Wachstumsstrategie zu konzentrieren, da FMC Group die gesamten administrativen und rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit ihrer Expansion und dem Management ihrer Mitarbeiter übernimmt.
  • Kunden, die über Personal-Leasing in den italienischen Markt expandieren, profitieren von einer sehr hohen Flexibilität, die ihre Investitionskosten und ihr Risiko erheblich senkt.

Personal-Leasing Angebotene Dienstleistungen FMC Group

  • Auswahl der Kandidaten, die den Anforderungen des Kunden entsprechen;
  • Aushandlung und Unterzeichnung von Arbeitsverträgen mit erfolgreichen Bewerbern;
  • Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen nach italienischem Recht;
  • Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen nach internationalen Standards;
  • Zahlung aller anderen Arten von Ausgaben;
  • Überwachung des bezahlten Urlaubs der Arbeitnehmer;
  • Aushandlung und Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die Mitarbeiter, falls gewünscht;
  • Regelmäßige Information der Kunden über die Verwaltung ihrer Mitarbeiter.

Verwaltung und Berichterstattung von Personal-Leasing Dienstleistungen

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Vorteile des italienischen Marktes

  • Italien liegt in der Mitte des Mittelmeerraums, was den Unternehmen einen strategischen Zugang zu den Verbrauchern in der Europäischen Union, Nordafrika und dem Nahen Osten ermöglicht. Es ist auch ein wichtiger Standort, der Süd-, Mittel- und Osteuropa miteinander verbindet. Ein Großteil des ausgedehnten Verkehrsnetzes Italiens gehört zu den wichtigsten logistischen Knotenpunkten in Europa. Aufgrund seiner zentralen Lage im Mittelmeer werden 20 % des weltweiten Seeverkehrs, 30 % des Treibstoffverkehrs und 25 % des Containerverkehrs über Italiens Seehäfen abgewickelt.
  • Italien hat wichtige Reformen durchgeführt, um Investitionen zu fördern. So bietet die italienische Regierung ausländischen Investoren zahlreiche Steuergutschriften und -anreize, darunter Steuergutschriften für Beschäftigung, Steuerabzüge für Energieeffizienz und Steuerermäßigungen für Einkommen aus bestimmten immateriellen Vermögenswerten.
  • Italien investiert viel in Forschung und Entwicklung. Das Land baut ein Netz von Innovationsinkubatoren und Wissenschafts- und Technologieparks auf, von denen viele mit Universitäten und lokalen Entwicklungsagenturen verbunden sind. Dank dieses Netzes hat Italien Tausende von Start-ups ermutigt, neues Wissen und neue Technologien auf den Markt zu bringen.
  • Die Investitionsmöglichkeiten in Italien drehen sich hauptsächlich um Innovation und Hochtechnologie. Die italienische Regierung bietet eine breite Palette von Anreizen in vielen Sektoren, insbesondere in der Biotechnologie, der Chemie, der Luft- und Raumfahrt und der Automobilbranche.
  • Italien verfügt über qualifizierte und wettbewerbsfähige Arbeitskräfte. Die Qualität der italienischen Hochschulbildung ist weltbekannt. Mehr als 20 verschiedene italienische Universitäten gehören laut dem Academic Ranking of World Universities zu den 500 besten akademischen Einrichtungen der Welt, und jedes Jahr schließen über 300.000 Studenten ihr Studium ab. Außerdem sind die Arbeitskosten pro Stunde in Italien deutlich niedriger als in einigen anderen westeuropäischen Ländern wie Frankreich und Deutschland.
  • Die italienische Handelsagentur bietet Informationen über Investitionsmöglichkeiten, Unterstützung bei der Unternehmensgründung und kontinuierliche Nachbetreuung bei Förderungen und Verträgen.

Personalsuche in Italien

Mindestlohn und Lohnsumme

  • In Italien gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Jede Branche legt in der Regel Mindestlöhne nach nationalen Tarifverträgen fest.
  • Der Lohn- und Gehaltszahlungszyklus in Italien ist im Allgemeinen monatlich, wobei die Gehälter am27. des Monats ausgezahlt werden.
  • Die Prämie für das13. Monatsgehalt ist nach italienischem Arbeitsrecht obligatorisch. Sie wird jedes Jahr zusammen mit dem Gehalt für Dezember ausgezahlt. Einige nationale Tarifverträge sehen auch ein14. Monatsgehalt vor, das in der Regel im Juni ausgezahlt wird.

Sozialbeiträge und Steuern

Beiträge der Arbeitgeber
Soziale Sicherheit 29.0% - 32.0%
Versicherung bei Arbeitsunfällen 0.4%
Insgesamt 29.4% - 32.4%
Beiträge der Arbeitnehmer
Soziale Sicherheit 10.0%
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bis zu 15.000 EUR pro Jahr 23.0%
Zwischen 15.000 EUR und 28.000 EUR 25.0%
Zwischen 28.000 EUR und 50.000 EUR 35.0%
Mehr als 50.000 EUR 43.0%

 

Arbeitszeiten und Überstunden

  • Das italienische Arbeitsrecht legt die Höchstarbeitszeit auf acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche fest.
  • Überstunden müssen mit einem höheren Satz als dem regulären Gehalt vergütet werden. Die Sätze für die Vergütung von Überstunden sind in der Regel in nationalen Tarifverträgen festgelegt.

Ferientage

  • Arbeitnehmer in Italien haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 8 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr nach dem ersten Jahr ihrer Beschäftigung. Allerdings sehen die nationalen Tarifverträge in der Regel einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens vier Wochen pro Jahr vor.
  • In Italien werden 10 Feiertage begangen:
    • Der Neujahrstag:1. Januar
    • Dreikönigstag:6. Januar
    • Ostermontag: Zwischen März und April (verschiebbar)
    • Tag der Befreiung: 25. April
    • Tag der Arbeit:1. Mai
    • Tag der Republik:2. Juni
    • Mariä Himmelfahrt:15. August
    • Allerheiligen:1. November
    • Unbefleckte Empfängnis:8. Dezember
    • Weihnachtsferien:25. und26. Dezember

Elternurlaub und Krankheitsurlaub

  • Schwangere Arbeitnehmerinnen können bis zu fünf Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub nehmen. Der Urlaub wird in der Regel zwei Monate vor dem Entbindungstermin angetreten und erstreckt sich bis drei Monate danach. Die Arbeitnehmerinnen haben während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 80 % ihres regulären Gehalts. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber gezahlt und anschließend von der Sozialversicherung erstattet. Werdende Mütter können auch bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub nach dem Ende des bezahlten Urlaubs nehmen.
  • Neugeborene Väter haben Anspruch auf 10 Tage bezahlten Urlaub innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt ihres Kindes. Die Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern während des Vaterschaftsurlaubs 100 % ihres Gehalts zahlen.
  • Arbeitnehmer in Italien können bis zu vier bezahlte Krankheitsurlaube pro Jahr nehmen. Bei den ersten beiden Krankheitsurlauben werden die ersten drei Tage vom Arbeitgeber voll bezahlt. Während des dritten Krankheitsurlaubs wird der Lohnsatz für die ersten drei Tage auf 66 % reduziert. Beim vierten Krankheitsurlaub wird der Satz für die ersten drei Tage auf 50 % gesenkt. Danach ist jeder weitere Krankheitsurlaub innerhalb eines Jahres unbezahlt. Für alle vier bezahlten Krankheitsurlaube erhält der Arbeitnehmer zwischen dem vierten und dem21. Tag 100 % seines Gehalts, das zu 50 % vom Arbeitgeber und zu 50 % von der Sozialversicherung gezahlt wird. Ab dem 22. Tag übernimmt die Sozialversicherung 66 % des Gehalts, während der Arbeitgeber nur noch 34 % zu zahlen hat.

Kündigungsfrist

  • Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist in Italien beträgt 30 Tage für normale Arbeitnehmer und 45 Tage für Führungskräfte.

Weitere nützliche Informationen

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.