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Personal-Leasing in Italien

Dank seiner günstigen Lage im Herzen des Mittelmeerraums, seiner starken Wirtschaft, seiner wettbewerbsfähigen Arbeitskosten und seiner steuerlichen Anreize bietet Italien den Unternehmen viele lukrative Möglichkeiten zur Ausweitung ihrer Aktivitäten. Durch die von der FMC Group angebotenen Dienstleistungen im Bereich Personal-Leasing können Unternehmen schnell von allen Vorteilen profitieren, die das italienische Geschäftsumfeld bietet.

Personal-Leasing hilft Unternehmen, ihre Tätigkeit auf dem italienischen Markt sehr schnell auszuweiten und dabei von einer großen Flexibilität und reduzierten Investitionskosten zu profitieren. Die FMC Group bietet ihren Kunden eine umfassende Unterstützung während des gesamten Einstellungsprozesses und auch danach, während der Betriebsphase der Mitarbeiter. Dies hilft den Unternehmen, schnell große Erfolge auf dem italienischen Markt zu erzielen.

Inhalt:

  • Vorteile Personal-Leasing in Italien
  • Dienstleistungen der FMC Group im Bereich Personal-Leasing
  • Vorteile des italienischen Marktes
  • Personalbeschaffung in Italien
    • Mindestlohn und Lohnsumme
    • Sozialbeiträge und Steuern
    • Arbeitszeiten und Überstunden
    • Ferientage
    • Elternurlaub und Krankheitsurlaub
    • Kündigungsfrist
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Stephan Dorn FMC Group

Vorteile Personal-Leasing in Italien

  • Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit nach Italien durch Personal-Leasing bietet den Kunden die Möglichkeit, so schnell wie möglich in den italienischen Markt einzutreten und von dem unbegrenzten Zugang zu den Märkten der Europäischen Union und des Mittelmeerraums zu profitieren.
  • Personal-Leasing ermöglicht es den Kunden, sich auf ihre Wachstumsstrategie zu konzentrieren, da die FMC Group die gesamten administrativen und rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit ihrer Expansion und dem Management ihrer Mitarbeiter übernimmt.
  • Kunden, die durch Personal-Leasing auf den italienischen Markt expandieren, genießen eine sehr hohe Flexibilität, die ihre Investitionskosten und ihr Risiko erheblich senkt.

Dienstleistungen der FMC Group im Bereich Personal-Leasing

  • Auswahl der Kandidaten, die den Anforderungen des Kunden entsprechen;
  • Aushandlung und Unterzeichnung von Arbeitsverträgen mit erfolgreichen Bewerbern;
  • Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen nach italienischem Recht;
  • Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen nach internationalen Standards;
  • Zahlung aller anderen Arten von Ausgaben;
  • Überwachung des bezahlten Urlaubs der Arbeitnehmer;
  • Aushandlung und Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die Mitarbeiter, falls gewünscht;
  • Regelmäßige Information der Kunden über die Verwaltung ihrer Mitarbeiter.

Management und Berichtsfluss der Personal-Leasing

Management and Reporting Flow Chart

employee leasing diagram, german

Vorteile des italienischen Marktes

  • Italien liegt in der Mitte des Mittelmeerraums, was den Unternehmen einen strategischen Zugang zu den Verbrauchern in der Europäischen Union, Nordafrika und dem Nahen Osten ermöglicht. Es ist auch ein wichtiger Standort, der Süd-, Mittel- und Osteuropa miteinander verbindet. Ein Großteil des ausgedehnten Verkehrsnetzes Italiens gehört zu den wichtigsten logistischen Knotenpunkten in Europa. Aufgrund seiner zentralen Lage im Mittelmeer werden 20 % des weltweiten Seeverkehrs, 30 % des Treibstoffverkehrs und 25 % des Containerverkehrs über Italiens Seehäfen abgewickelt.
  • Italien hat wichtige Reformen durchgeführt, um Investitionen zu fördern. So bietet die italienische Regierung ausländischen Investoren zahlreiche Steuergutschriften und -anreize, darunter Steuergutschriften für Beschäftigung, Steuerabzüge für Energieeffizienz und Steuerermäßigungen für Einkommen aus bestimmten immateriellen Vermögenswerten.
  • Italien investiert viel in Forschung und Entwicklung. Das Land baut ein Netz von Innovationsinkubatoren und Wissenschafts- und Technologieparks auf, von denen viele mit Universitäten und lokalen Entwicklungsagenturen verbunden sind. Dank dieses Netzes hat Italien Tausende von Start-ups ermutigt, neues Wissen und neue Technologien auf den Markt zu bringen.
  • Die Investitionsmöglichkeiten in Italien drehen sich hauptsächlich um Innovation und Hochtechnologie. Die italienische Regierung bietet eine breite Palette von Anreizen in vielen Sektoren, insbesondere in der Biotechnologie, der Chemie, der Luft- und Raumfahrt und der Automobilbranche.
  • Italien verfügt über qualifizierte und wettbewerbsfähige Arbeitskräfte. Die Qualität der italienischen Hochschulbildung ist weltbekannt. Mehr als 20 verschiedene italienische Universitäten gehören laut dem Academic Ranking of World Universities zu den 500 besten akademischen Einrichtungen der Welt, und jedes Jahr schließen über 300.000 Studenten ihr Studium ab. Außerdem sind die Arbeitskosten pro Stunde in Italien deutlich niedriger als in einigen anderen westeuropäischen Ländern wie Frankreich und Deutschland.
  • Die italienische Handelsagentur bietet Informationen über Investitionsmöglichkeiten, Unterstützung bei der Unternehmensgründung und kontinuierliche Nachbetreuung bei Förderungen und Verträgen.

Personalbeschaffung in Italien

Mindestlohn und Lohnsumme

  • In Italien gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Jede Branche legt in der Regel Mindestlöhne nach nationalen Tarifverträgen fest.
  • Die Gehaltsabrechnung in Italien erfolgt in der Regel monatlich, wobei die Gehälter am 27.th Tag des Monats ausgezahlt werden.
  • Die 13th -Gehaltszulage ist nach italienischem Arbeitsrecht obligatorisch. Sie wird jedes Jahr zusammen mit dem Gehalt für Dezember ausgezahlt. Einige nationale Tarifverträge sehen auch ein 14th -Monatsgehalt vor, das normalerweise im Juni ausgezahlt wird.

Sozialbeiträge und Steuern

Beiträge der Arbeitgeber
Soziale Sicherheit 29.0% – 32.0%
Versicherung bei Arbeitsunfällen 0.4%
Insgesamt 29.4% – 32.4%
Beiträge der Arbeitnehmer
Soziale Sicherheit 10.0%
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bis zu 15.000 EUR pro Jahr 23.0%
Zwischen 15.000 EUR und 28.000 EUR 25.0%
Zwischen 28.000 EUR und 50.000 EUR 35.0%
Mehr als 50.000 EUR 43.0%

 

Arbeitszeiten und Überstunden

  • Das italienische Arbeitsrecht legt die Höchstarbeitszeit auf acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche fest.
  • Überstunden müssen mit einem höheren Satz als dem regulären Gehalt vergütet werden. Die Sätze für die Vergütung von Überstunden sind in der Regel in nationalen Tarifverträgen festgelegt.

Ferientage

  • Arbeitnehmer in Italien haben einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 8 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr nach dem ersten Jahr ihrer Beschäftigung. Allerdings sehen die nationalen Tarifverträge in der Regel einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens vier Wochen pro Jahr vor.
  • In Italien werden 10 Feiertage begangen:
    • Neujahrstag: Januarst
    • Dreikönigstag: Januarth
    • Ostermontag: Zwischen März und April (verschiebbar)
    • Tag der Befreiung: Aprilth
    • Tag der Arbeit: Maist
    • Tag der Republik: Junind
    • Mariä Himmelfahrt: Augustth
    • Allerheiligen: Novemberst
    • Unbefleckte Empfängnis: Dezemberth
    • Weihnachtsferien: Dezemberth – 26th

Elternurlaub und Krankheitsurlaub

  • Schwangere Arbeitnehmerinnen können bis zu fünf Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub nehmen. Der Urlaub wird in der Regel zwei Monate vor dem Entbindungstermin angetreten und erstreckt sich bis drei Monate danach. Die Arbeitnehmerinnen haben während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf 80 % ihres regulären Gehalts. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber gezahlt und anschließend von der Sozialversicherung erstattet. Werdende Mütter können auch bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub nach dem Ende ihres bezahlten Urlaubs nehmen.
  • Neugeborene Väter haben Anspruch auf 10 Tage bezahlten Urlaub innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt ihres Kindes. Die Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern während des Vaterschaftsurlaubs 100 % ihres Gehalts zahlen.
  • Arbeitnehmer in Italien können bis zu vier bezahlte Krankheitsurlaube pro Jahr nehmen. Bei den ersten beiden Krankheitsurlauben werden die ersten drei Tage vom Arbeitgeber voll bezahlt. Während des dritten Krankheitsurlaubs wird der Lohnsatz für die ersten drei Tage auf 66 % reduziert. Beim vierten Krankheitsurlaub wird der Satz für die ersten drei Tage auf 50 % gesenkt. Danach ist jeder weitere Krankheitsurlaub innerhalb eines Jahres unbezahlt. Für alle vier bezahlten Krankheitsurlaube erhält der Arbeitnehmer zwischen dem vierten und dem 21.st Tag 100 % seines Gehalts, das zu 50 % vom Arbeitgeber und zu 50 % von der Sozialversicherung gezahlt wird. Ab dem 22. Tag übernimmt die Sozialversicherung 66 % des Gehalts, während der Arbeitgeber nur noch 34 % zu zahlen hat.

Kündigungsfrist

  • Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist in Italien beträgt 30 Tage für normale Arbeitnehmer und 45 Tage für Führungskräfte.

Weitere nützliche Informationen

Haftungsausschluss: Die vorstehenden Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und zusammengestellt, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.