FMC Group Dienstleistungsbanner

Personal-Leasing in der Schweiz

Als eines der innovativsten Länder der Welt bietet die Schweiz ein großes Geschäftspotenzial für Unternehmen, die ihre Tätigkeit ausweiten möchten, insbesondere in den Bereichen Technologie sowie Forschung und Entwicklung. Das Land verfügt über Infrastrukturen von Weltruf und seine Bevölkerung hat ein sehr hohes Einkommen und ein hohes verfügbares Einkommen, was den Schweizer Verbrauchermarkt sehr lukrativ macht.

Personal-Leasing Mit FMC Group können Unternehmen auf einfache Weise von den Möglichkeiten des Schweizer Marktes profitieren. FMC Group begleitet die Unternehmen während des Prozesses Personalsuche und übernimmt anschliessend die komplette administrative Verwaltung der Mitarbeitenden, was den Unternehmen ein sehr schnelles Wachstum ermöglicht.

Inhalt:

  • Vorteile von Personal-Leasing in der Schweiz
  • Personal-Leasing Angebotene Dienstleistungen FMC Group
  • Vorteile des Schweizer Marktes
  • Personalsuche in der Schweiz
    • Mindestlohn und Lohnsumme
    • Sozialbeiträge und Steuern
    • Arbeitszeiten und Überstunden
    • Ferientage
    • Elternurlaub und Krankheitsurlaub
    • Andere Arten von bezahltem Urlaub
    • Kündigungsfrist
Firmenlogo von FMC Human Resources

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Stephan Dorn FMC Group

Vorteile von Personal-Leasing in der Schweiz

  • Personal-Leasing in der Schweiz hilft Unternehmen, ihre Expansionskosten zu senken, da sie ihre Tätigkeit auf den Schweizer Markt ausdehnen können, ohne eine lokale Tochtergesellschaft zu gründen.
  • Unternehmen, die sich für Personal-Leasing entscheiden, können sehr schnell auf dem Schweizer Markt Fuß fassen und sind sehr flexibel. So können sie ihr Geschäftspotenzial im Land messen und bei Bedarf mit minimalen Kosten aus dem Markt aussteigen.
  • Personal-Leasing hilft den Unternehmen, sich voll und ganz auf ihre Wachstumsstrategie zu konzentrieren, während die FMC Group die administrativen und regulatorischen Verfahren im Zusammenhang mit ihrer Expansion übernimmt.

Personal-Leasing Angebotene Dienstleistungen FMC Group

  • Auswahl der Kandidaten auf der Grundlage der Anforderungen des Auftraggebers;
  • Rekrutierung der besten Kandidaten nach Zustimmung des Auftraggebers;
  • Verhandlung von Arbeitsverträgen;
  • Zahlung von Steuern und Sozialabgaben gemäß den örtlichen Vorschriften;
  • Verwaltung der Gehaltsabrechnung nach internationalen Standards;
  • Zahlung sonstiger Ausgaben und Zulagen;
  • Überwachung des bezahlten Urlaubs und anderer Leistungen für Arbeitnehmer gemäß den Arbeitsverträgen;
  • Abschluss von Privatversicherungen für Arbeitnehmer zu den günstigsten Tarifen, falls gewünscht;
  • Regelmäßige Kommunikation mit dem Kunden über die Verwaltung seiner Mitarbeiter.

Verwaltung und Berichterstattung von Personal-Leasing Dienstleistungen

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Vorteile des Schweizer Marktes

  • Die Schweiz hat eine der stärksten Volkswirtschaften der Welt. Gemessen am Pro-Kopf-BIP liegt sie weltweit an neunter Stelle, gemessen am nominalen BIP an19. Die Schweizer Wirtschaft erfreut sich dank der Stärke ihrer innovationsbasierten Industrien und ihres Finanzsektors einer großen Stabilität. Der Schweizer Franken ist zudem eine der stärksten und stabilsten Währungen weltweit.
  • Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, hat sie Zugang zu einer großen Zahl von Märkten in Europa und darüber hinaus. Die Schweiz verfügt über ein Netz von Freihandelsabkommen mit 43 verschiedenen Partnern, darunter die Europäische Union, Kanada, Japan, China, Indien, Indonesien, der Golfkooperationsrat usw.
  • Die Schweiz verfügt über sehr gut ausgebaute Infrastrukturnetze, darunter ein erstklassiges Eisenbahnnetz, vier internationale Flughäfen, die strategisch über das ganze Land verteilt sind, und ein modernes Schifffahrtsnetz. Darüber hinaus liegt die Schweiz strategisch günstig im Herzen Europas und hat gemeinsame Grenzen mit europäischen Großmächten wie Frankreich, Deutschland und Italien.
  • Die Schweiz ist stark auf Innovation und Technologie ausgerichtet. Laut dem Global Innovation Index der Weltorganisation für geistiges Eigentum ist das Land seit 2011 jedes Jahr die innovativste Volkswirtschaft der Welt. Die Schweiz verfügt über zahlreiche Universitäten von Weltruf, die junge Talente aus der ganzen Welt anziehen.
  • Die Schweizerische Agentur für Handels- und Investitionsförderung bietet viele nützliche Leitfäden zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit in der Schweiz.

Personalsuche in der Schweiz

Mindestlohn und Lohnsumme

  • Der Mindestlohn in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Genf hat mit 23 CHF pro Stunde den höchsten Mindestlohn des Landes.
  • In der Schweiz werden die Gehälter monatlich ausgezahlt, in der Regel um den25. eines jeden Monats.
  • Das13. Monatsgehalt ist in der Schweiz nicht obligatorisch, aber sehr verbreitet.

Sozialbeiträge und Steuern*

Beiträge der Arbeitgeber
Alters- und Invaliditätsversicherung 5.30%
Familienausgleichskasse 2.45%
Arbeitslosigkeitsversicherung 1.10%
Versicherung gegen Arbeitsunfälle 1.00% - 4.00%
Arbeitslosenzusatzversicherung 0.50%
Frühkindlicher Beitrag 0.07%
Mutterschaftsversicherung 0.04%
Berufsbildungsfonds CHF 31
Insgesamt 10.46% - 13.46%

+ CHF 31

Beiträge der Arbeitnehmer
Alters- und Invaliditätsversicherung 5.30%
Arbeitslosigkeitsversicherung 1.10%
Arbeitslosenzusatzversicherung 0.50%
Einkommensentschädigung 0.22%
Mutterschaftsversicherung 0.04%
Insgesamt 7.16%
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bis zu CHF 17'663 pro Jahr 0.00%
Zwischen CHF 17'664 und CHF 21'281 8.00%
Zwischen CHF 21'282 und CHF 23'409 9.00%
Zwischen CHF 23'410 und CHF 25'537 10.00%
Zwischen CHF 25'538 und CHF 27'665 11.00%
Zwischen CHF 27'666 und CHF 32'985 12.00%
Zwischen CHF 32'986 und CHF 37'241 13.00%
Zwischen CHF 37'242 und CHF 41'498 14.00%
Zwischen CHF 41.499 und CHF 45.754 14.50%
Zwischen CHF 45'755 und CHF 73'420 15.00%
Zwischen CHF 73'421 und CHF 120'238 15.50%
Zwischen CHF 120.239 und CHF 161.736 16.00%
Zwischen CHF 161.737 und CHF 183.017 16.50%
Zwischen CHF 183.018 und CHF 261.757 17.00%
Zwischen 261.758 CHF und 278.782 CHF 17.50%
Zwischen CHF 278.783 und CHF 392.636 18.00%
Zwischen 392.637 CHF und 615.022 CHF 18.50%
Ab CHF 615.022 19.00%

* Die Sozialabgaben und Steuern variieren leicht von einem Kanton zum anderen. Genf wird als illustratives Beispiel angeführt.

Arbeitszeiten und Überstunden

  • Die gesetzliche Höchstarbeitszeit in der Schweiz liegt bei 45 Stunden pro Woche.
  • Überstunden werden mit einem Aufschlag von 25 % auf das reguläre Entgelt vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen.

Ferientage

  • Arbeitnehmer in der Schweiz haben nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
  • In der Schweiz werden sieben landesweite Feiertage begangen:
    • Der Neujahrstag:1. Januar
    • Karfreitag: Zwischen März und April (verschiebbar)
    • Ostermontag: Zwischen März und April (verschiebbar)
    • Himmelfahrtstag: Zwischen Mai und Juni (verschiebbar)
    • Pfingstmontag: Zwischen Mai und Juni (verschiebbar)
    • Nationalfeiertag: 1. August
    • Weihnachtstag: 25. Dezember
  • Zudem werden einige Feiertage nur in bestimmten Kantonen begangen.

Elternurlaub und Krankheitsurlaub

  • Werdende Mütter können bis zu 14 Wochen Mutterschaftsurlaub nehmen. Das Gehalt während des Mutterschaftsurlaubs wird von der Sozialversicherung in Höhe von 80 % des regulären Lohns übernommen.
  • Väter können 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen. Die Sozialversicherung übernimmt während dieses Urlaubs 80 % des Gehalts des Arbeitnehmers.
  • Eltern haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Urlaub, der zu 80 % von der Sozialversicherung gedeckt ist, um ihre Kinder zu betreuen, wenn diese schwer krank oder verletzt sind.
  • Arbeitnehmer in der Schweiz haben während des ersten Jahres ihrer Beschäftigung Anspruch auf drei Wochen bezahlten Krankenurlaub. Nach Ablauf eines Arbeitsjahres haben sie Anspruch auf eine Krankentagegeldversicherung, die ihnen 80 % ihres regulären Lohns für bis zu 720 Tage gewährt.

Kündigungsfrist

  • Arbeitnehmer, die ihre Stelle aufgeben wollen, müssen eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten, wenn sie noch nicht ein Jahr im Unternehmen sind.
  • Nach einem Jahr Dienstzeit und bis zum neunten Jahr beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.
  • Nach Vollendung von neun Dienstjahren wird sie auf drei Monate festgesetzt.

Weitere nützliche Informationen

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.