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Employer of Record Malaysia

Unser Service Employer of Record in Malaysia ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie eine lokale juristische Person vor Ort betreiben müssen.

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Vertriebsmanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Malaysia Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Malaysia bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhalt:

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Stephan Dorn FMC Group

Employer of Record Malaysia - FMC Group's Ansatz

  • Schnelle, flexible und einfache Einreise nach Malaysia unter Einhaltung der örtlichen Arbeitsgesetze
  • Vollständige Kontrolle über die Geschäftsentwicklung mit Ihrem eigenen Team
  • Gute Möglichkeit, Ihre Vertriebspartner und Großkunden aufzubauen, zu verwalten und zu betreuen, indem Sie die lokalen Entwicklungen direkt beobachten und die Strategie gegebenenfalls anpassen
  • Mit unserer umfassenden Personalsuche Erfahrung für internationale Kunden können wir ein lokales Team zusammenstellen, das zu Ihrer Unternehmenskultur passt.
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft, anstatt sich mit den zeitraubenden und komplexen lokalen Verwaltungsaufgaben zu befassen
  • Ermöglichung eines einfachen Marktaustritts, falls erforderlich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in unser Team durch motivierende events und spezielle Treffen

EOR Malaysia Management und Berichtsfluss

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Einstellen eines Mitarbeiters

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

Bei Einstellungen in Malaysia ist es äußerst wichtig, einen soliden Arbeitsvertrag zu erstellen, der sowohl in Englisch als auch in Malaiisch abgefasst ist. Arbeitsverträge in Malaysia sollten die folgenden wichtigen Aspekte umfassen:

  • Aufgaben und Pflichten
  • Entlohnung und Sozialleistungen
  • Bedingungen für die Beendigung
  • Abfindungspaket

Es ist wichtig, dass in Angebotsschreiben und Arbeitsverträgen das Gehalt und die Vergütung in der Landeswährung Malaysischer Ringgit (MYR) angegeben sind.

Bewährungszeit

In Übereinstimmung mit der Bewährungspolitik in Malaysia beträgt die typische Probezeit zwischen drei und sechs Monaten. Sobald ein Mitarbeiter einen Monat Probezeit hinter sich hat, erhält er den Status eines regulären Mitarbeiters und hat Anspruch auf alle damit verbundenen Leistungen in Malaysia.

Während der Probezeit haben die Beschäftigten Anspruch auf die in ihrem Arbeitsvertrag festgelegten Grundleistungen. Es gibt jedoch keine Bestimmungen, die Angestellte in der Probezeit von den Standardleistungen ausschließen, die Vollzeitbeschäftigten gewährt werden.

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

Die Standard-Arbeitswoche in Malaysia umfasst 40 Stunden, wobei ein normaler Arbeitstag 8 Stunden dauert. Die typische Arbeitszeit in Malaysia dauert von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Ruhetag für jeweils 6 aufeinander folgende Arbeitstage, an denen sie nicht zur Arbeit verpflichtet werden können.

Die Arbeitszeit sollte 45 Stunden pro Woche nicht überschreiten, und die tägliche Höchstarbeitszeit sollte 10 Stunden nicht überschreiten.

Die Entschädigungsgesetze Malaysias regeln auch die Überstundenvergütung. Wenn Arbeitnehmer mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, müssen alle zusätzlichen Stunden mit dem 1,5-fachen des regulären Lohns vergütet werden.

Einkommensteuer

Bruttoeinkommen Steuersatz (%)
MYR 0-2.500 0%
MYR 2.501-5.000 1%
MYR 5.001-10.000 3%
MYR 20.001-35.000 7%
MYR 35.001-50.000 12%
MYR 50.001-70.000 19%
MYR 70.001-100.000 24%
MYR 100.001-150.000 26%
MYR 150.001-250.000 26%
MYR 250,000+ 26%

*Nicht ansässige natürliche Personen werden mit einem Pauschalsatz von 30 % besteuert.

Typische Vorteile

  • Zu den garantierten Leistungen in Malaysia gehört eine Krankenversicherung, da das Land über ein obligatorisches universelles Gesundheitssystem verfügt, das aus Lohnsteuern und dem allgemeinen Haushalt finanziert wird. Darüber hinaus werden auch Mutterschaftsurlaub und bezahlter Jahresurlaub gewährt.
  • Was die Zusatzleistungen betrifft, so ist die 13. Monatsprämie in Malaysia gängige Praxis, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Leistungsabhängige Prämien, wie z. B. Verkaufsprovisionen, sind gängige Praxis und werden von den Mitarbeitern oft erwartet, sind aber nicht obligatorisch. Einige Unternehmen bieten auch Zusatzleistungen wie eine private Gruppen-Krankenversicherung, eine Gruppen-Lebensversicherung und eine Gruppen-Unfallversicherung an.

Visum für die Arbeitnehmer

Ein Arbeitsvisum in Malaysia wird erteilt, sobald Ihr Arbeitgeber die erforderliche malaysische Arbeitserlaubnis für Ihre Beschäftigung in dem Land vorlegt. Für die Beantragung dieses Visums sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Arbeitserlaubnis für Malaysia ohne ein Jobangebot nicht möglich ist. Daher ist es ratsam, sich eine Beschäftigung zu sichern, bevor man den Antragsprozess einleitet. Außerdem ist es möglich, bei Bedarf von einem Geschäftsvisum zu einer Arbeitserlaubnis überzugehen.

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit für dieses Visum zwischen zwei und sechs Wochen nach Einreichung des Antrags.

Auszeitregelungen

Feiertage

In Malaysia haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 11 Feiertage pro Jahr. Dazu gehören 5 gesetzliche Feiertage und 6 fakultative Feiertage, die jedes Jahr neu festgelegt werden. Die 5 obligatorischen Feiertage sind wie folgt:

  • Nationalfeiertag
  • Geburtstag des Yang di-Pertuan Agong
  • Geburtstag des Herrschers des Yang di-Pertua Negeri
  • Tag der Arbeit
  • Malaysia-Tag

Fällt ein Feiertag auf einen Ruhetag, so gilt der folgende Tag als bezahlter Urlaub für die Arbeitnehmer. Wenn Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten müssen, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe ihres Monatseinkommens für drei Tage.

Jahresurlaub

Die Arbeitnehmer in Malaysia haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wobei der Gesamtanspruch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt. Die Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs erfolgt wie folgt:

  • Bei weniger als 2 Dienstjahren: 8 Tage für jedes Dienstjahr.
  • Bei mehr als 2, aber weniger als 5 Dienstjahren: 12 Tage für jedes Dienstjahr.
  • Bei 5 oder mehr Dienstjahren: 16 Tage für jedes Dienstjahr.

Hat ein Arbeitnehmer noch keine 12 Monate ununterbrochener Betriebszugehörigkeit zu demselben Arbeitgeber, so richtet sich sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach der Anzahl der abgeleisteten Dienstmonate.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer in Malaysia haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wobei sich die Berechnung dieses Anspruchs wie folgt nach der Betriebszugehörigkeit richtet:

  • Weniger als 2 Dienstjahre: 14 Tage bezahlter Krankenurlaub.
  • Mehr als 2 Jahre, aber weniger als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 18 Tage bezahlter Krankenurlaub.
  • Mehr als 5 Dienstjahre: 22 Tage bezahlter Krankenurlaub.

Zusätzlich zu diesen normalen Krankheitsurlaubsansprüchen können Arbeitnehmer einen Anspruch auf weitere 60 Tage bezahlten Krankheitsurlaub pro Kalenderjahr haben, wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. Sie müssen jedoch ein ärztliches Attest vorlegen, um die Notwendigkeit dieses erweiterten Krankheitsurlaubs zu belegen.

Andere Urlaubsarten

Schwangeren Arbeitnehmerinnen in Malaysia wird ein Mutterschaftsurlaub von mindestens 98 aufeinanderfolgenden Tagen garantiert, und sie haben Anspruch auf eine Mutterschaftsbeihilfe. Der Mutterschaftsurlaub kann jederzeit innerhalb von 30 Tagen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen, darf aber nicht über den Tag unmittelbar nach der Entbindung hinausgehen. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

Die werdende Mutter war in den letzten 4 Monaten vor dem Geburtstermin beschäftigt.

Die werdende Mutter war in den letzten 9 Monaten vor dem Geburtstermin mindestens 90 Tage lang erwerbstätig.

Während des Mutterschaftsurlaubs kann einer Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden. Außerdem wird den Arbeitnehmerinnen, die nicht unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, eine Frist von 90 Tagen eingeräumt, innerhalb derer sie ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

Beendigung eines Mitarbeiters

In Malaysia haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder einen Rücktritt zu beenden. Wenn im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist angegeben ist, gelten im Allgemeinen die folgenden Kündigungsfristen:

  • Für Arbeitnehmer mit weniger als 2 Dienstjahren: Eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen.
  • Für Arbeitnehmer mit 2, aber weniger als 5 Dienstjahren: Eine Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen.
  • Für Arbeitnehmer mit 5 oder mehr Dienstjahren: Eine Kündigungsfrist von mindestens 8 Wochen.

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Abfindungen, die sich nach der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit richten:

  • Wenn der Arbeitnehmer weniger als 2 Jahre beschäftigt war, hat er Anspruch auf 10 Tage Lohn für jedes Jahr der Beschäftigung.
  • Bei einer Beschäftigungsdauer von 2 bis 5 Jahren hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 15 Tage Lohn für jedes Beschäftigungsjahr.
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 oder mehr Jahren hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Tagessätze für jedes Jahr der Beschäftigung.

Arbeitnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf Abfindungen, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als 12 Monate beschäftigt waren.

Im Falle eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer sofort zu entlassen oder ihn je nach den Umständen zurückzustufen.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.