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Employer of Record Schweiz

Unser Service Employer of Record in der Schweiz ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie eine lokale juristische Person vor Ort betreiben müssen.

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb & Marketing, Business Development, Distributorenmanagement sowie Service & Wartung sind unsere Kunden mit unserem Schweiz Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Neben der Schweiz bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhalt:

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Alm-Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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+90 549 499 40 95
a.atasoy@fmcgroup.com

Employer of Record Schweiz - FMC Group's Ansatz

  • Schnelle, flexible und einfache Einreise in die Schweiz unter Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze
  • Vollständige Kontrolle über die Geschäftsentwicklung mit Ihrem eigenen Team
  • Gute Möglichkeit, Ihre Vertriebspartner und Großkunden aufzubauen, zu verwalten und zu betreuen, indem Sie die lokalen Entwicklungen direkt beobachten und die Strategie gegebenenfalls anpassen
  • Mit unserer umfassenden Personalsuche Erfahrung für internationale Kunden können wir ein lokales Team zusammenstellen, das zu Ihrer Unternehmenskultur passt.
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft, anstatt sich mit den zeitraubenden und komplexen lokalen Verwaltungsaufgaben zu befassen
  • Ermöglichung eines einfachen Marktaustritts, falls erforderlich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in unser Team durch motivierende events und spezielle Treffen

EOR Schweiz Management & Reporting Flow

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Einstellen eines Mitarbeiters

Bei der Rekrutierung von Mitarbeitern in der Schweiz ist es wichtig, die regionalen Unterschiede in den gesprochenen Sprachen zu berücksichtigen. Da viele Schweizer Kandidaten mehrere Sprachen beherrschen, ist es wichtig, die für die zu besetzende Stelle erforderliche Sprache klar zu definieren. Sobald dies geklärt ist, werden Sie feststellen, dass die Schweiz über einen bescheidenen, aber sehr gut ausgebildeten und qualifizierten Talentpool verfügt. Personalsuche stützt sich bei der Suche nach potenziellen Kandidaten in erster Linie auf Stellenbörsen, Unternehmenswebsites, Netzwerke oder Zeitungsanzeigen.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

Der rechtliche Rahmen für Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Vereinbarungen in der Schweiz ist vielschichtig und umfasst wichtige Gesetze wie das Obligationenrecht, das Verträge und deren Beendigung regelt. Darüber hinaus legt das Bundesgesetz über die Arbeit die Arbeitsbedingungen fest. Schweizerische Arbeitsverträge müssen wesentliche Elemente enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitszeiten, Entlohnung, Leistungen wie bezahlten Urlaub, Prämien, Probezeit sowie Klauseln in Bezug auf Kündigung und Abfindung.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen die Bedingungen eines Arbeitsvertrags vor der Unterzeichnung sorgfältig prüfen und verstehen, da sie die Rechte und Pflichten beider Parteien während des Arbeitsverhältnisses festlegen

Bewährungszeit

Die übliche Probezeit in der Schweiz beträgt in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Nach Ablauf der Probezeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die im Arbeitsvertrag festgelegten Leistungen und sonstigen Ansprüche. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es während dieser Zeit keinen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Falle von Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall gibt. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden.

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

Die typische Wochenarbeitszeit in der Schweiz beträgt 40 bis 42 Stunden, während Büroangestellte im Allgemeinen maximal 45 Stunden pro Woche arbeiten dürfen.

Die Vorschriften für gesetzliche und vertragliche Überstunden lauten wie folgt:

  • Personen, die Überstunden leisten, dürfen nicht mehr als zwei Stunden pro Tag arbeiten.
  • Für Arbeitnehmer mit einer 50-Stunden-Woche liegt die jährliche Überstundengrenze bei 140 Stunden.
  • Für Arbeitnehmer mit einer 45-Stunden-Woche liegt die jährliche Überstundengrenze bei 170 Stunden.
  • Die Verantwortung liegt bei den Arbeitnehmern, die sich für Überstunden entscheiden, und sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich informieren.
  • Die Überstundenvergütung liegt mindestens 25 % über dem regulären Lohn.

Einkommensteuer

In der Schweiz wendet der Bund ein progressives Einkommenssteuersystem an. Dabei wird das Einkommen einer Person in verschiedene Stufen eingeteilt, die von Faktoren wie dem Familienstand und dem Vorhandensein von Kindern bestimmt werden. Mit steigendem Einkommen steigen auch die Steuersätze innerhalb dieser Stufen entsprechend an.

Steuerbares Einkommen (CHF) Steuersatz
Bis zu 14.500 CHF 0%
Zwischen 14.500 CHF - 31.600 CHF 0.77%
Zwischen 31.600 CHF - 41.400 CHF 131,65 CHF plus 0,88% über 31.600 CHF
Zwischen 41.400 CHF - 55.200 CHF 217,90 CHF plus 2,64% über 41.400 CHF
Zwischen 55.200 CHF - 72.500 CHF 582,20 CHF plus 2,97% über 55.200 CHF
Zwischen 72.500 CHF - 78.100 CHF 1.096 CHF plus 5,94% über 72.500 CHF
Zwischen 78.100 CHF und 103.600CHF 1.428,60 CHF plus 6,6% % über 78.100 CHF
Zwischen 103.600 CHF - 134.600 CHF 3.111,60 CHF plus 8,8% über 103.600 CHF
Zwischen 134.600 CHF - 176.000 CHF 5.839,60 CHF plus 11% über 134.600 CHF
Zwischen 176.000 CHF - 755.200 CHF 10.393,60 CHF plus 13,2% über 176.000 CHF
Über 755.200 CHF 86.848 CHF plus 11,5 % über 755.200 CHF

Die Einkommenssteuerschwellen für ein Ehepaar oder eine Einzelperson mit einem Kind sind wie folgt:

Steuerbares Einkommen (CHF) Steuersatz
Bis zu 28.300 CHF 0%
Zwischen 28.300 CHF - 50.900 CHF 1%
Zwischen 50.900 CHF - 58.400 CHF 226 CHF plus 2% über 50'900 CHF
Zwischen 58.400 CHF - 75.300 CHF 376 CHF plus 3% über 58.400 CHF
Zwischen 75.300 CHF - 90.300 CHF 883 CHF plus 4% über 75'300 CHF
Zwischen 90.300 CHF - 103.400 CHF 1.483 CHF plus 5% über 90.300 CHF
Zwischen 103.400 CHF - 114.700 CHF 2.138 CHF plus 6% über 103.400 CHF
Zwischen 114.700 CHF - 124.200 CHF 2.816 CHF plus 7% über 114.700 CHF
Zwischen 124.200 CHF - 131.700 CHF 3.481 CHF plus 8% über 124.200 CHF
Zwischen 131.700 CHF - 137.300 CHF 4.081 CHF plus 9% über 131.700 CHF
Zwischen 137.300 CHF - 141.200 CHF 4'585 CHF plus 10% über 137'300 CHF
Zwischen 141.200 CHF - 143.100 CHF 4.975 CHF plus 11% über 141.200 CHF
Zwischen 143.100 CHF - 145.000 CHF 5.184 CHF plus 12% über 143.100 CHF
Zwischen 145.000 CHF - 895.800 CHF 5.412 CHF plus 13% über 145.000 CHF
Über 895.800 CHF 103.016 CHF plus 11,5 % über 895.800 CHF

Typische Vorteile

  • Gesundheitswesen: Die Schweiz verfügt über ein erstklassiges Gesundheitssystem, das eine universelle Abdeckung bietet. Alle Einwohner müssen krankenversichert sein und haben so Zugang zu einer Vielzahl von medizinischen Dienstleistungen und Einrichtungen.
  • Rente: In der Schweiz gibt es ein obligatorisches betriebliches Rentensystem, die so genannte zweite Säule, die die staatliche Rente (erste Säule) ergänzt. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen in diese Rentenkasse ein, um die finanzielle Stabilität der Rentner zu gewährleisten.
  • Jahresurlaub: Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Regel vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr und damit reichlich Gelegenheit, sich zu erholen und zu entspannen.

Visum für die Arbeitnehmer

Ob Sie in der Schweiz frei leben und arbeiten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Schweizer Staatsangehörige, Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Staatsangehörige aus Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) haben dieses Privileg. Personen aus Ländern außerhalb dieser Kategorien benötigen jedoch eine gültige Arbeitsgenehmigung, um sich in der Schweiz aufzuhalten und zu arbeiten.

Für Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz eine Beschäftigung suchen, gibt es fünf Arten von Arbeitsgenehmigungen:

  1. L-Bewilligung: Die L-Bewilligung ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung, die nur für Ausländer mit einem gültigen Arbeitsvertrag für 3 bis 12 Monate ausgestellt wird. EU-/EFTA-Staatsangehörige können bis zu drei Monate frei in die Schweiz einreisen, um eine Beschäftigung zu suchen, die für eine L- oder B-Bewilligung in Frage kommt, während Drittstaatsangehörige vor ihrer Ankunft in der Schweiz ein Arbeitsvisum beantragen müssen.
  2. B-Bewilligung: Die B-Bewilligung ist eine Aufenthaltsbewilligung für Personen mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mehr als 12 Monaten. EU-/EFTA-Staatsangehörige müssen diese Bewilligung alle fünf Jahre erneuern, während Drittstaatsangehörige sie jährlich erneuern müssen.
  3. C-Bewilligung: Die C-Bewilligung wird Ausländern erteilt, die seit fünf Jahren (EU/EFTA-Staatsangehörige) oder zehn Jahren (Drittstaatsangehörige) ununterbrochen in der Schweiz leben.
  4. Ci-Bewilligung: Die Ci-Bewilligung ist für Ehegatten oder Kinder unter 21 Jahren von ausländischen Arbeitnehmern bestimmt, die bei internationalen Organisationen oder ständigen Missionen in der Schweiz beschäftigt sind. Diese Bewilligung ermöglicht den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.
  5. G-Bewilligung: Ausländische Staatsangehörige, die in einem Grenzland zur Schweiz wohnen und wöchentlich zur Arbeit pendeln, erhalten die G-Bewilligung.

Auszeitregelungen

Feiertage

Die bezahlten Feiertage in der Schweiz werden von den einzelnen Kantonen (Staaten) festgelegt. Einige der bemerkenswerten Feiertage sind:

  • Neujahrstag
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Himmelfahrtstag
  • Pfingstmontag
  • Schweizer Nationalfeiertag
  • Weihnachtstag
  • St. Stephans Tag

Jahresurlaub

Die Arbeitnehmer erhalten eine Vergütung für Jahresurlaub, Krankheitsurlaub und Arbeit an Feiertagen.

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.

Krankheitsurlaub

Ein Arbeitnehmer hat im ersten Beschäftigungsjahr Anspruch auf einen bezahlten Krankenurlaub von 21 Tagen. Im zweiten Jahr können sie zwischen einem und zwei Monaten Urlaub nehmen, und im dritten Jahr haben sie Anspruch auf acht oder neun Wochen Krankenurlaub.

Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer je nach den Bestimmungen des Kantons Anspruch auf zusätzliche bezahlte Krankheitsurlaube und unbezahlte Urlaubstage.

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach ihrer Abwesenheit eine Krankmeldung abzugeben.

Andere Urlaubsarten

  • Mutterschaftsurlaub: Eine Arbeitnehmerin hat Anspruch auf einen dreimonatigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Während des Mutterschaftsurlaubs können Frauen bis zu 14 Wochen lang 80 % ihres Lohns erhalten, außer in Genf, wo der Anspruch auf 16 Wochen ausgedehnt wird. Ein Vaterschaftsurlaub ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber von einigen Unternehmen nach eigenem Ermessen angeboten werden. Werdende Mütter haben Anspruch auf besondere Vergünstigungen, wie die Befreiung von körperlicher Arbeit und Nachtschichten, um ihre Gesundheit zu schützen. Diese Leistungen, einschließlich Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, sind durch die Sozialversicherung abgedeckt.

Beendigung eines Mitarbeiters

Beendigung des Dienstverhältnisses: Die Beendigung eines Arbeitsvertrags in der Schweiz kann auf verschiedene Weise erfolgen, unter anderem:

  1. Gegenseitiges Einverständnis
  2. Initiative einer der beiden Parteien
  3. Im Falle des Todes des Arbeitnehmers
  4. Nach Ablauf des Vertrages
  5. Aus anderen berechtigten Gründen

Die Kündigungsfrist kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers variieren:

  • Arbeitnehmer in der Probezeit: 7 Tage
  • Arbeitnehmer mit einer Beschäftigungsdauer von bis zu einem Jahr: Ein Monat
  • Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit zwischen zwei und neun Jahren: Zwei Monate oder wie im Vertrag vereinbart
  • Arbeitnehmer, die mehr als 10 Jahre beschäftigt sind: Drei Monate

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.