Employer of Record Schweden

Unsere Dienstleistung Employer of Record in Schweden ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie vor Ort eine juristische Person betreiben müssen.

Über EOR Schweden

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Besonders in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Vertriebsmanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Sweden Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Schweden bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhaltsübersicht

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Alp Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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Employer of Record Schweden - der Ansatz der FMC Group

EOR Schweden Management & Berichtsfluss

Ansatz für Nearshoring durch Personal-Leasing

Einstellen eines Mitarbeiters

Schweden legt großen Wert darauf, die Rechte und das Wohlergehen seiner Arbeitnehmer durch seine Arbeitsgesetze zu schützen, die ein breites Spektrum an sozialen Garantien und Leistungen vorsehen. Das Land ist bekannt für sein umfassendes Sozialsystem, seine anpassungsfähigen Arbeitszeiten und seine strengen Standards für eine gesunde Work-Life-Balance.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

Bewährungszeit

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

Einkommensteuer

Steuerpflichtiges EINKOMMENSTEUERSATZ (%)
Bis zu 523.2000%
über 523.30020%

Für gebietsfremde Arbeitnehmer in Schweden wird ein pauschaler Steuersatz von 20 % auf ihr Einkommen erhoben.

Typische Vorteile

Auszeitregelungen

Jahresurlaub

In Schweden haben die Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 25 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Viele Arbeitgeber gewähren sogar noch mehr Urlaubstage, und die Arbeitnehmer können bei Bedarf zusätzliche freie Tage beantragen. Normalerweise werden die Urlaubstage ein Jahr im Voraus angesammelt, so dass es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber gibt, im ersten Jahr der Beschäftigung Urlaub zu gewähren. Dennoch bieten viele Arbeitgeber Neueinsteigern Urlaubstage an.

Die Arbeitnehmer können jedes Jahr bis zu 5 ungenutzte Urlaubstage übertragen, und zwar für maximal 5 Jahre. Sie haben auch die Möglichkeit, sich ungenutzte Urlaubstage auszahlen zu lassen. Unabhängig davon, wie die Übertragung und Auszahlung von Urlaubstagen gestaltet ist, muss der Arbeitgeber jedoch stets sicherstellen, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, mindestens 25 Urlaubstage pro Jahr zu nehmen. Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem regulären Lohn Anspruch auf eine tägliche Urlaubsprämie in Höhe von 0,43 % ihres Monatsgehalts.

Krankheitsurlaub

Wenn ein Arbeitnehmer in Schweden krank wird, erhält er für den ersten Tag der Krankheit kein Gehalt. Für die folgenden zwei Wochen zahlt der Arbeitgeber ein Krankengeld in Höhe von 80 % des regulären Gehalts. Am 15. Krankheitstag muss die Krankheit der Försäkringskassan, der schwedischen Sozialversicherungsanstalt, gemeldet werden, die dann die Verantwortung für die Zahlung des Krankengeldes übernimmt.

Es ist wichtig zu wissen, dass nur Personen mit einer schwedischen Personennummer das Recht haben, staatliches Krankengeld zu erhalten. Wenn die Krankheit eines Arbeitnehmers länger als 7 Tage andauert, muss er ein ärztliches Attest als Nachweis für seinen Krankenstand vorlegen.

Andere Urlaubsarten

Beendigung eines Mitarbeiters

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