Unsere Dienstleistung Employer of Record in Thailand" ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie eine lokale juristische Person vor Ort betreiben müssen.
Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Vertriebsmanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Thailand Employer of Record Service sehr zufrieden.
Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.
Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Thailand bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.
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Stephan Dorn
Geschäftsführender Gesellschafter
In Thailand wird die Einkommenssteuer auf der Grundlage progressiver Steuersätze berechnet, die von 0 % bis 35 % reichen. Der auf das Einkommen einer Person angewandte Satz hängt von ihrem gesamten steuerpflichtigen Einkommen für das Jahr ab. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz, der auf diesen Teil des Einkommens angewendet wird.
| Steuerpflichtiges Einkommen | Steuersatz (%) |
| Bis zu THB - 150.000 | 0% |
| Bis zu THB - 300.000 | 5% |
| Bis zu THB - 500.000 | 10% |
| Bis zu THB - 750.000 | 15% |
| Bis zu THB - 1.000.000 | 20% |
| Bis zu THB - 2.000.000 | 25% |
| Bis zu THB - 4.000.000 | 30% |
| Über THB - 4.000.000 | 35% |