FMC Group Dienstleistungsbanner

Employer of Record Thailand

Unser Service Employer of Record in Thailand ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie eine lokale juristische Person vor Ort betreiben müssen.

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Händlermanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Thailand Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Thailand bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhalt:

Firmenlogo von FMC Human Resources

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Stephan Dorn FMC Group

Employer of Record Thailand - FMC Group's Ansatz

  • Schnelle, flexible und einfache Einreise in die Niederlande unter Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze
  • Vollständige Kontrolle über die Geschäftsentwicklung mit Ihrem eigenen Team
  • Gute Möglichkeit, Ihre Vertriebspartner und Großkunden aufzubauen, zu verwalten und zu betreuen, indem Sie die lokalen Entwicklungen direkt beobachten und die Strategie gegebenenfalls anpassen
  • Mit unserer umfassenden Personalsuche Erfahrung für internationale Kunden können wir ein lokales Team zusammenstellen, das zu Ihrer Unternehmenskultur passt.
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft, anstatt sich mit den zeitraubenden und komplexen lokalen Verwaltungsaufgaben zu befassen
  • Ermöglichung eines einfachen Marktaustritts, falls erforderlich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in unser Team durch motivierende events und spezielle Treffen

EOR Thailand Management & Berichtsfluss

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Einstellen eines Mitarbeiters

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

In Thailand können Arbeitsverträge entweder mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Im Allgemeinen ist es jedoch ratsam, einen klar definierten, schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, vorzugsweise in der Landessprache, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbedingungen klar und deutlich festgelegt sind.

Dieser schriftliche Vertrag sollte Einzelheiten über die Vergütung, die Leistungen und die Kündigungsbedingungen des Arbeitnehmers enthalten.

Bei der Abfassung von Arbeitsverträgen oder Angebotsschreiben in Thailand ist es wichtig, das Gehalt und alle Entschädigungsbeträge in der Landeswährung, dem thailändischen Baht (THB), und nicht in einer Fremdwährung anzugeben. Dies gewährleistet Klarheit und die Einhaltung der örtlichen Vorschriften.

Bewährungszeit

In Thailand kann die Dauer der Probezeit in gegenseitigem Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgelegt werden. Die Standard-Probezeit beträgt 90 Tage, kann aber auf maximal 119 Tage verlängert werden, wenn beide Parteien dies vereinbaren.

Es ist wichtig zu wissen, dass das thailändische Arbeitsrecht den Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern, die nach 120 Tagen Beschäftigung gekündigt werden, eine Abfindung zu zahlen. Daher ist es für Arbeitgeber ratsam, dafür zu sorgen, dass die Probezeit nicht länger als 119 Tage dauert, um diese Verpflichtung zu vermeiden.

Während der Probezeit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Leistung des Arbeitnehmers und seine Eignung für die Stelle zu beurteilen. Wenn ein Arbeitgeber beschließt, einem Arbeitnehmer während dieser Zeit zu kündigen, ist er in der Regel nicht verpflichtet, eine Kündigungsfrist einzuhalten oder eine Abfindung zu zahlen, solange die Kündigung innerhalb der vereinbarten Probezeit erfolgt

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

In Thailand können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine normale Arbeitszeit vereinbaren, die jedoch 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten sollte. Wenn Arbeitnehmer über ihre normale Arbeitszeit hinaus arbeiten müssen, gelten diese zusätzlichen Stunden als Überstunden. Es ist wichtig zu wissen, dass Überstundenzuschläge für Arbeitnehmer, die über ihre normale Arbeitszeit hinaus arbeiten, obligatorisch sind.

Die Höchstgrenze für Überstunden pro Woche liegt bei 36 Stunden. Die Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche, wobei der Abstand zwischen den freien Tagen sechs Tage nicht überschreiten sollte.

Die Höhe der Überstundenvergütung hängt davon ab, wann die Überstunden geleistet werden:

  • An Wochentagen werden Überstunden in der Regel mit dem 1,5-fachen des Grundgehalts vergütet.
  • An Wochenenden (Samstagen und Sonntagen) werden Überstunden mit dem dreifachen Satz des Grundgehalts vergütet.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitnehmern einen Überstundenausgleich nach diesen Sätzen zu gewähren, wenn sie über ihre normale Arbeitszeit hinaus arbeiten.

Einkommensteuer

In Thailand wird die Einkommensteuer für Einzelpersonen auf der Grundlage progressiver Steuersätze berechnet, die von 0 % bis 35 % reichen. Der auf das Einkommen einer Person angewandte Satz hängt von ihrem gesamten steuerpflichtigen Einkommen für das Jahr ab. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz, der auf diesen Teil des Einkommens angewendet wird.

Steuerpflichtiges Einkommen Steuersatz (%)
Bis zu THB - 150.000 0%
Bis zu THB - 300.000 5%
Bis zu THB - 500.000 10%
Bis zu THB - 750.000 15%
Bis zu THB - 1.000.000 20%
Bis zu THB - 2.000.000 25%
Bis zu THB - 4.000.000 30%
Über THB - 4.000.000 35%

Typische Vorteile

In Thailand haben die Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, ihren Arbeitnehmern über die obligatorische Sozialversicherung hinaus zusätzliche Leistungen zu bieten. Diese Zusatzleistungen werden in der Regel angeboten, um Talente anzuziehen und zu halten, und können von einem Arbeitgeber zum anderen variieren. Im Folgenden finden Sie einige der üblichen nicht obligatorischen Zusatzleistungen, die Arbeitgeber in Thailand anbieten können:

  • Zusatzkrankenversicherung: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern, einschließlich Führungskräften und im Ausland tätigen Arbeitnehmern, zusätzliche Krankenversicherungspläne anbieten. Diese Pläne können zusätzlichen Versicherungsschutz und Leistungen bieten, die über die Grundversorgung durch das allgemeine Gesundheitssystem der Regierung hinausgehen.
  • Lebensversicherung: Einige Arbeitgeber bieten Lebensversicherungen als Teil ihres Sozialleistungspakets an. Diese Versicherung bietet den Mitarbeitern und ihren Familien im Falle des Todes des Mitarbeiters finanziellen Schutz.
  • Vorsorgefonds: Arbeitgeber können Vorsorgefonds einrichten, die das Sparen für den Ruhestand ihrer Mitarbeiter fördern. Der Arbeitgeber kann die Ersparnisse der Arbeitnehmer in diesen Fonds verdoppeln oder zu ihnen beitragen, was den Arbeitnehmern helfen kann, für ihren zukünftigen Ruhestand zu sparen.

Visum für die Arbeitnehmer

Um in Thailand legal arbeiten zu können, benötigen ausländische Arbeitnehmer in der Regel eine Arbeitserlaubnis, und das Verfahren erfordert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsangebot: Ausländische Arbeitnehmer müssen ein Arbeitsangebot von einem thailändischen Arbeitgeber erhalten. Der Arbeitgeber sollte einen förmlichen Arbeitsvertrag vorlegen, in dem die Arbeitsbedingungen im Einzelnen aufgeführt sind.

Antrag auf Arbeitserlaubnis: Der Antrag auf Arbeitserlaubnis muss vom Arbeitgeber im Namen des ausländischen Arbeitnehmers gestellt werden. Der Arbeitgeber kümmert sich normalerweise um die administrativen Aspekte des Antrags.

Auszeitregelungen

Feiertage

In Thailand sind die Arbeitgeber im Allgemeinen verpflichtet, ihren Arbeitnehmern bezahlte Feiertage zu gewähren. Die Anzahl der Feiertage kann je nach Region und örtlichen Gepflogenheiten variieren. In der Regel gibt es jedoch etwa 13 bezahlte Feiertage (15 Tage einschließlich regionaler Feiertage), die von der Regierung in Thailand jedes Jahr anerkannt werden.

  • Neujahrstag
  • MakhaBucha-Tag
  • Chakri-Tag
  • Songkran-Tag (3 Tage)
  • Tag der Arbeit
  • Krönungstag
  • VisakhaBucha-Tag
  • AsarnhaBucha-Tag
  • Geburtstag der Königin
  • Chulalongkorn-Tag (Rama-V-Tag)
  • Der Geburtstag des Königs
  • Tag der Verfassung
  • Silvester

Fällt in Thailand ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende (Samstag oder Sonntag), so ist es üblich, den Feiertag am folgenden Werktag zu begehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer die Vorteile des Feiertags genießen können und einen Tag frei haben, auch wenn der Feiertag selbst auf einen arbeitsfreien Tag fällt.

Jahresurlaub

In Thailand haben Arbeitnehmer im Allgemeinen Anspruch auf ein gesetzliches Minimum von 6 bezahlten Urlaubstagen pro Jahr, und dieser Anspruch beginnt in der Regel nach Vollendung des ersten Dienstjahres. In der Praxis gewähren jedoch viele Arbeitgeber, insbesondere solche, die Fachleute oder qualifizierte Arbeitskräfte beschäftigen, oft großzügigere Urlaubsleistungen.

Es ist üblich, dass Arbeitgeber 10-15 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr anbieten, was über die gesetzliche Mindestanforderung hinausgeht. Die genaue Anzahl der bezahlten Urlaubstage kann von einem Arbeitgeber zum anderen variieren und hängt vom Arbeitsvertrag, den Unternehmensrichtlinien und den Branchenstandards ab.

Krankheitsurlaub

Nach thailändischem Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf einen jährlichen Krankenurlaub von bis zu 30 bezahlten Arbeitstagen pro Jahr. Während dieses Krankheitsurlaubs erhalten die Arbeitnehmer weiterhin ihr reguläres Gehalt. Fehlt ein Arbeitnehmer jedoch drei oder mehr aufeinanderfolgende Arbeitstage wegen Krankheit, hat der Arbeitgeber das Recht, ein ärztliches Attest als Nachweis der Krankheit zu verlangen.

Andere Urlaubsarten

In Thailand können Arbeitnehmer je nach ihren besonderen Umständen und den Richtlinien des Arbeitgebers verschiedene Arten von Urlaub erhalten. Einige dieser Urlaubsarten sind:

  • Mutterschaftsurlaub: Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf bis zu 98 Tage Mutterschaftsurlaub. Während dieses Zeitraums werden in der Regel 45 Tage vom Arbeitgeber bezahlt, während die restlichen 45 Tage von der Sozialversicherung übernommen werden.
  • Vaterschaftsurlaub: Nach den vorliegenden Informationen gibt es in Thailand keine gesetzlichen Vorschriften für den Vaterschaftsurlaub. Einige Arbeitgeber bieten jedoch Vaterschaftsurlaub als Teil ihres Leistungspakets oder ihrer Politik an.
  • Urlaub zum Mönchtum: Diese Art von Urlaub steht in der Regel männlichen Arbeitnehmern zur Verfügung, die vorübergehend ins Mönchtum eintreten wollen. Die Dauer dieses Urlaubs darf 120 Tage nicht überschreiten.
  • Hadsch-Urlaub: Der Hadsch-Urlaub wird in der Regel muslimischen Arbeitnehmern gewährt, die beabsichtigen, die Pilgerfahrt nach Mekka zu unternehmen. Ähnlich wie beim Mönchsurlaub gilt auch hier oft eine Höchstdauer von 120 Tagen.
  • Urlaub vom Nationaldienst: Dieser Urlaub kann Arbeitnehmern gewährt werden, die einen obligatorischen Nationaldienst oder militärische Verpflichtungen erfüllen müssen. Die Dauer und die Bedingungen für diesen Urlaub können variieren.
  • Ausbildung/Prüfungsurlaub: Einige Arbeitgeber können Arbeitnehmern Urlaub gewähren, damit sie an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen oder Prüfungen ablegen können, die für ihre Arbeit oder ihre berufliche Entwicklung relevant sind.
  • Sterilisationsurlaub: In bestimmten Fällen können Beschäftigte für medizinische Eingriffe, wie z. B. Sterilisationen, aufgrund medizinischer Notwendigkeit oder persönlicher Entscheidung freigestellt werden.
  • Heiratsurlaub: Zur Feier ihrer Hochzeit kann den Arbeitnehmern ein Heiratsurlaub angeboten werden. Die Dauer dieses Urlaubs kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren.
  • Urlaub bei Krankenhausaufenthalt: Arbeitnehmer können bei gesundheitlichen Problemen Anspruch auf Urlaub für einen Krankenhausaufenthalt oder eine medizinische Behandlung haben.

Beendigung eines Mitarbeiters

In Thailand können Arbeitnehmer, die weniger als 120 Tage beschäftigt sind, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, und der Arbeitgeber ist in solchen Fällen nicht verpflichtet, Abfindungen zu zahlen.

Bei einer Kündigung ohne Grund für Arbeitnehmer, die länger als 120 Tage beschäftigt waren, muss der Arbeitgeber in der Regel eine schriftliche Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einhalten. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet, wie in Ihrer vorherigen Nachricht angegeben:

  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit zwischen 120 Tagen und weniger als 1 Jahr: 30 Tage Gehalt und Zulagen.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit zwischen 1 Jahr und weniger als 3 Jahren: 90 Tage Gehalt und Zulagen.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit zwischen 3 und weniger als 6 Jahren: 180 Tage Gehalt und Zulagen.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit zwischen 6 und weniger als 10 Jahren: 240 Tage Gehalt und Zulagen.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren oder mehr: 300 Tage Gehalt und Zulagen.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren oder mehr: 400 Tage Gehalt und Zulagen.

Nach thailändischem Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber bei der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags ohne Angabe von Gründen in der Regel eine Kündigungsfrist von mindestens einem vollen Zahlungszyklus einhalten, die in der Regel 30 Tage beträgt. Diese Kündigungsfrist kann jedoch auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden, der 3 Monate nicht überschreiten darf, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in den Arbeitsvorschriften festgelegt ist. Die genaue Kündigungsfrist sollte sich nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder der Unternehmensrichtlinien richten.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.