Unser Service Employer of Record Spain" ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie vor Ort eine juristische Person betreiben müssen.
Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Besonders in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Vertriebsmanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Spain Employer of Record Service sehr zufrieden.
Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.
Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Spanien bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.
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Alp Atasoy
Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung
In Spanien gelten strenge Beschäftigungsvorschriften, die die Arbeitsplätze in verschiedene Gruppen einteilen, für die jeweils eigene Regeln für Gehaltsspannen, Arbeitszeiten und Jahresurlaubsansprüche gelten. Unbefristete Verträge sind bei den Arbeitnehmern sehr beliebt, da sie eine größere Arbeitsplatzsicherheit bieten und großzügigere Vergütungspakete erfordern. Die Aushandlung eines unbefristeten Vertrags ist oft ebenso wichtig wie die Erörterung der Gehaltsbedingungen für Arbeitnehmer.
Angesichts der strengen Arbeitsgesetze ist es in Spanien gesetzlich vorgeschrieben, einen umfassenden, schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem die Vergütung, die Leistungen und die Kündigungsbedingungen des Arbeitnehmers festgelegt sind. Außerdem müssen Arbeitsverträge in Spanien unbedingt die Gehälter und alle Formen der Vergütung in Euro und nicht in einer Fremdwährung angeben.
Steuerpflichtiges Einkommen | Steuersatz (%) |
Bis zu €12450 | 19 |
€12450-20200 | 24 |
€202000-35200 | 30 |
€35200-60000 | 37 |
60.000 bis 300.000 Euro | 45 |
300.000 € und mehr | 47 |
In Spanien haben die Arbeitnehmer in der Regel 23 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen.
In Spanien gibt es keinen festen Standard für Krankheitstage. Nach dem spanischen Arbeitsrecht hat ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig ist und ärztliche Hilfe benötigt, Anspruch auf mindestens 60 Prozent seines regulären Lohns.
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitnehmer während eines vorübergehenden Krankheitsurlaubs, und später erstattet die Sozialversicherungsanstalt dem Arbeitgeber die Kosten. Diese Regelung kann für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten gelten, danach muss die Situation neu bewertet werden.