Employer of Record Spanien

Unser Service Employer of Record Spain" ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie vor Ort eine juristische Person betreiben müssen.

Über EOR Spanien

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Besonders in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Vertriebsmanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Spain Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Spanien bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhaltsübersicht

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Alp Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

flagge der vereinigten staaten türkei flagge

Employer of Record Spanien - der Ansatz der FMC Group

EOR Spanien Management & Berichtsfluss

Ansatz für Nearshoring durch Personal-Leasing

Einstellen eines Mitarbeiters

In Spanien gelten strenge Beschäftigungsvorschriften, die die Arbeitsplätze in verschiedene Gruppen einteilen, für die jeweils eigene Regeln für Gehaltsspannen, Arbeitszeiten und Jahresurlaubsansprüche gelten. Unbefristete Verträge sind bei den Arbeitnehmern sehr beliebt, da sie eine größere Arbeitsplatzsicherheit bieten und großzügigere Vergütungspakete erfordern. Die Aushandlung eines unbefristeten Vertrags ist oft ebenso wichtig wie die Erörterung der Gehaltsbedingungen für Arbeitnehmer.

Angesichts der strengen Arbeitsgesetze ist es in Spanien gesetzlich vorgeschrieben, einen umfassenden, schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem die Vergütung, die Leistungen und die Kündigungsbedingungen des Arbeitnehmers festgelegt sind. Außerdem müssen Arbeitsverträge in Spanien unbedingt die Gehälter und alle Formen der Vergütung in Euro und nicht in einer Fremdwährung angeben.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

Bewährungszeit

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

Einkommensteuer

Steuerpflichtiges EinkommenSteuersatz (%)
Bis zu €1245019
€12450-2020024
€202000-3520030
€35200-6000037
60.000 bis 300.000 Euro45
300.000 € und mehr47

Typische Vorteile

Visum für die Arbeitnehmer

Auszeitregelungen

Jahresurlaub

In Spanien haben die Arbeitnehmer in der Regel 23 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen.

Krankheitsurlaub

In Spanien gibt es keinen festen Standard für Krankheitstage. Nach dem spanischen Arbeitsrecht hat ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig ist und ärztliche Hilfe benötigt, Anspruch auf mindestens 60 Prozent seines regulären Lohns.

In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitnehmer während eines vorübergehenden Krankheitsurlaubs, und später erstattet die Sozialversicherungsanstalt dem Arbeitgeber die Kosten. Diese Regelung kann für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten gelten, danach muss die Situation neu bewertet werden.

Andere Urlaubsarten

Beendigung eines Mitarbeiters

Kontakt mit Alp aufnehmen

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören