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Employer of Record Spanien

Unser Service Employer of Record Spanien ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie vor Ort eine juristische Person betreiben müssen.

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Händlermanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Spanien Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Spanien bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhalt:

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Alm-Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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+90 549 499 40 95
a.atasoy@fmcgroup.com

Employer of Record Spanien - FMC Group's Ansatz

  • Schnelle, flexible und einfache Einreise nach Spanien unter Einhaltung der örtlichen Arbeitsgesetze
  • Vollständige Kontrolle über die Geschäftsentwicklung mit Ihrem eigenen Team
  • Gute Möglichkeit, Ihre Vertriebspartner und Großkunden aufzubauen, zu verwalten und zu betreuen, indem Sie die lokalen Entwicklungen direkt beobachten und die Strategie gegebenenfalls anpassen
  • Mit unserer umfassenden Personalsuche Erfahrung für internationale Kunden können wir ein lokales Team zusammenstellen, das zu Ihrer Unternehmenskultur passt.
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft, anstatt sich mit den zeitraubenden und komplexen lokalen Verwaltungsaufgaben zu befassen
  • Ermöglichung eines einfachen Marktaustritts, falls erforderlich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in unser Team durch motivierende events und spezielle Treffen

EOR Spanien Management und Berichtsfluss

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Anstellung in Spanien

In Spanien gelten strenge Beschäftigungsvorschriften, die Arbeitsplätze in verschiedene Gruppen einteilen, für die jeweils eigene Regeln für Gehaltsspannen, Arbeitszeiten und Jahresurlaubsansprüche gelten. Unbefristete Verträge sind bei den Arbeitnehmern sehr beliebt, da sie eine größere Arbeitsplatzsicherheit bieten und großzügigere Vergütungspakete erfordern. Die Aushandlung eines unbefristeten Vertrags ist oft ebenso wichtig wie die Erörterung der Gehaltsbedingungen für Arbeitnehmer.

Angesichts der strengen Arbeitsgesetze ist es in Spanien gesetzlich vorgeschrieben, einen umfassenden, schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem die Vergütung, die Leistungen und die Kündigungsbedingungen des Arbeitnehmers festgelegt sind. Außerdem müssen Arbeitsverträge in Spanien unbedingt die Gehälter und alle Formen der Vergütung in Euro und nicht in einer Fremdwährung angeben.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

In Spanien haben Sie bei der Einstellung von Arbeitnehmern die Möglichkeit, zwischen unbefristeten und befristeten Verträgen zu wählen. Die jüngsten Gesetzesänderungen haben jedoch strenge Beschränkungen für befristete Verträge eingeführt, die eine stichhaltige Begründung für ihre Verwendung erfordern.

Infolgedessen bevorzugen viele Arbeitnehmer unbefristete Verträge, da sie in der Regel eine höhere Arbeitsplatzsicherheit und attraktivere Vergütungspakete bieten.

Bewährungszeit

In Spanien wird die Dauer der Probezeit durch den für die jeweilige Beschäftigungskategorie geltenden Tarifvertrag festgelegt. Gibt es jedoch keinen anwendbaren Tarifvertrag, sollte die Probezeit nicht länger sein:

  • 6 Monate für Fachleute, die ein Studium absolvieren oder ein Junior College besuchen.
  • 2 Monate für alle anderen Arbeitnehmer.

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

In Spanien beträgt die Standardarbeitszeit 40 Stunden pro Woche, wobei die Mehrheit der Büroangestellten in der Regel von Montag bis Freitag arbeitet. Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu 80 Überstunden pro Jahr zu leisten, wobei diese Grenze Überstunden ausschließt, die durch Freizeit ausgeglichen werden.

Einkommensteuer

Steuerpflichtiges Einkommen Steuersatz (%)
Bis zu €12450 19
€12450-20200 24
€202000-35200 30
€35200-60000 37
60.000 bis 300.000 Euro 45
300.000 € und mehr 47

Typische Vorteile

  • Die Krankenversicherung wird in Spanien durch Sozialversicherungsabgaben finanziert. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine Zusatzkrankenversicherung anbieten. Viele leitende Angestellte verlangen oft eine zusätzliche Kranken- und Lebensversicherung, und kleinere Unternehmen können anstelle einer Versicherung einen finanziellen Zuschuss gewähren.
  • Im Jahr 2021 führte Spanien eine Zulage für die Arbeit von zu Hause aus für alle Fernarbeitnehmer ein. Die konkrete Höhe dieser Zulage wird in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt oder ist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt.
  • Arbeitnehmer in Spanien haben Anspruch auf bestimmte Urlaubstage, darunter 15 Tage (einschließlich Wochenenden) für die Eheschließung, 2 Tage für den Verlust eines Familienmitglieds und 1 Tag für einen Umzug.

Visum für die Arbeitnehmer

Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Spanien ist ein zeitaufwändiges und streng kontrolliertes Verfahren. Infolgedessen neigt das Land dazu, einheimischen Staatsbürgern den Vorzug vor Ausländern zu geben. Diese Bevorzugung ist auf die restriktive Politik der spanischen Regierung zurückzuführen, die als Reaktion auf die hohe Arbeitslosigkeit im Land eingeführt wurde.

Es gibt jedoch verschiedene Arten von Arbeitsvisa, darunter das Visum für Hochqualifizierte, das Visum für befristeten Aufenthalt und Forschungsarbeit, das Visum für den unternehmensinternen Transfer, das Visum für Selbstständige und die Blaue Karte Arbeitserlaubnis.

In der Regel dauert das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Spanien etwa 4 bis 6 Monate, kann sich aber gelegentlich auf bis zu 8 Monate verlängern. Nach der Erteilung ist die Arbeitserlaubnis für ein Jahr gültig, kann aber um maximal zwei Jahre verlängert werden.

Auszeitregelungen

Feiertage

In Spanien gibt es 10 nationale Feiertage

  • Neujahrstag
  • Dreikönigstag
  • Tag der Arbeit
  • Karfreitag
  • Mariä Himmelfahrt
  • Nationalfeiertag
  • Allerheiligen
  • Tag der Verfassung
  • Tag der Unbefleckten Empfängnis
  • Weihnachtstag

Jahresurlaub

In Spanien haben die Arbeitnehmer in der Regel 23 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen.

Krankheitsurlaub

In Spanien gibt es keinen festen Standard für Krankheitstage. Nach dem spanischen Arbeitsrecht hat ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig ist und ärztliche Hilfe benötigt, Anspruch auf mindestens 60 Prozent seines regulären Lohns.

In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitnehmer während eines vorübergehenden Krankheitsurlaubs, und später erstattet die Sozialversicherungsanstalt dem Arbeitgeber die Kosten. Diese Regelung kann für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten gelten, danach muss die Situation neu bewertet werden.

Andere Urlaubsarten

  • Mutterschaftsurlaub: In Spanien umfasst der Mutterschaftsurlaub insgesamt 16 Wochen bezahlten Urlaub, wobei die Inanspruchnahme von 6 Wochen Urlaub nach der Geburt des Kindes obligatorisch ist. Um Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu haben, muss die Mutter zuvor bei der Sozialversicherung gemeldet gewesen sein und in den vorangegangenen sieben Jahren mindestens 180 Tage oder insgesamt 360 Tage in ihrem Berufsleben gearbeitet haben. Darüber hinaus haben Mütter die Möglichkeit, bis zu einem Jahr unbezahlten Mutterschaftsurlaub zu nehmen, wobei sie rechtlich gesehen das Recht haben, in ihre ursprüngliche Rolle zurückzukehren. Eine Verlängerung um zwei weitere Jahre ist möglich, aber es gibt keine Garantie dafür, dass sie nach diesem Zeitraum wieder in dieselbe Funktion zurückkehren können.
  • Vaterschaftsurlaub: Eine wichtige Gesetzesänderung im Jahr 2021 gewährt Vätern das Recht auf 16 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
  • Bezahlter Elternurlaub, sei es für Mutterschaft oder Vaterschaft, wird vom Staat und nicht vom Arbeitgeber finanziert und zu 100 % des regulären Arbeitsentgelts gewährt.

Beendigung eines Mitarbeiters

Wenn ein Arbeitgeber feststellt, dass ein Arbeitnehmer für seine Aufgabe nicht geeignet ist, ist es in der Praxis üblich, dass sich beide Parteien auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrags einigen.

In Spanien gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist für Arbeitsverträge mit einer Höchstdauer von drei Arbeitswochen, was 15 Arbeitstagen entspricht. Die Kündigungsfrist, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitteilen muss, darf diese Dauer nicht überschreiten.

Die voraussichtlichen Kosten für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Spanien werden in der Regel als Abfindungszahlung für eine unrechtmäßige Beendigung des Arbeitsverhältnisses veranschlagt, die sich auf 33 Gehaltstage pro Beschäftigungsjahr beläuft. Dies entspricht im Wesentlichen einem Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Diese Berechnung basiert auf dem gesamten Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers in den letzten 12 Monaten.

Arbeitnehmer, die der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt gekündigt wurden, haben das Recht, ihre Kündigung vor einem Arbeitsgericht anzufechten.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.