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Nearshoring nach Polen

Dank der Qualität seiner Hochschulbildung und der Größe seines Talentpools bietet Polen einige der vorteilhaftesten Nearshoring-Möglichkeiten in Mittel- und Osteuropa. Mit mehr als 300.000 neuen Hochschulabsolventen pro Jahr, darunter vor allem Absolventen in den Bereichen Betriebswirtschaft und IT, wächst die Zahl und Qualität der polnischen Arbeitskräfte stetig. Polnische Fachkräfte sind nicht nur für ihre hohen Qualifikationen in den von ihnen gewählten Bereichen bekannt, sondern auch für ihre seriöse Arbeitsethik und ihre Englischkenntnisse.

Beim Nearshoring nach Polen mit der FMC Group erhalten die Kunden sofortigen Zugang zu diesen weltweit anerkannten Arbeitskräften und können deren Fähigkeiten und Fachwissen schnell zum Nutzen ihres Unternehmens einsetzen. Durch das Nearshoring mit der FMC Group entfällt nicht nur die Notwendigkeit, eine lokale Tochtergesellschaft in Polen zu gründen, sondern es wird auch eine umfassende administrative und logistische Unterstützung für die Kunden geboten, so dass sie das Potenzial, das die lokalen Arbeitskräfte bieten, voll ausschöpfen können.

Inhalt:

  • Vorteile des Nearshoring nach Polen
  • Der Nearshoring-Ansatz der FMC-Gruppe
  • Vorteile von Nearshoring mit FMC Group
  • Arbeitsgesetze in Polen
    • Arbeitszeiten
    • Bezahlter Urlaub und gesetzliche Feiertage
    • Andere bezahlte Urlaube
    • Mindestlöhne
    • Sozialbeiträge und Steuern
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Stephan Dorn FMC Group

Vorteile des Nearshoring nach Polen

  • Polen verfügt über ein weltweit anerkanntes Bildungssystem, das dazu beiträgt, hochqualifizierte und technisch versierte junge Arbeitskräfte hervorzubringen. Im jüngsten PISA-Ranking, bei dem die Leistungen von mehr als 600 000 Schülern in 79 Ländern in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen bewertet wurden, belegte das Land einen sehr guten Platz. Polen belegte den dritten Platz in Europa und 10th weltweit in der Kategorie Mathematik, den dritten Platz in Europa und 12th weltweit in den Naturwissenschaften und den vierten Platz in Europa und 10th weltweit im Lesen.
  • In Polen gibt es rund 350 Hochschulen, die jedes Jahr etwa 300.000 Absolventen hervorbringen. Die beliebtesten Fachrichtungen an polnischen Hochschulen sind Wirtschaft und Verwaltung, gefolgt von Technik und Industrie.
  • Polen hat eine Bevölkerung, die Fremdsprachen gut beherrscht, insbesondere Englisch, Französisch und Deutsch, die in den Lehrplänen der Hochschulen enthalten sind. Laut dem EF English Proficiency Index 2021 liegt Polen auf Platz 16th in der Welt.
  • Polen hat im Vergleich zu seinen westeuropäischen Kollegen wettbewerbsfähige Arbeitskosten, wobei die durchschnittlichen monatlichen Bruttogehälter je nach Region zwischen 4.721 PLN (1.016 EUR) und 6.597 PLN (1.421 EUR) liegen.
  • Polen verfügt mit mehr als 400.000 Fachkräften über den größten IT-Talentpool in Mittel- und Osteuropa. Der Gesamtwert des IT-Sektors in Polen wird auf etwa 70 bis 85 Mrd. PLN (15 – 18,2 Mrd. EUR) geschätzt.

Der Nearshoring-Ansatz der FMC-Gruppe

Auswahl und Interviews

  • Vorauswahl der Kandidaten auf der Grundlage der Bedingungen des Kunden;
  • Erstellung von Berichten über die besten Bewerber;
  • Durchführung von Einstellungsgesprächen;
  • Durchführung von Persönlichkeitstests oder anderen Arten von Untersuchungen, falls gewünscht.

Rekrutierung

  • Bereitstellung von Videoaufzeichnungen der Vorstellungsgespräche für den Kunden, um die endgültige Einstellungsentscheidung zu treffen;
  • Einstellung erfolgreicher Kandidaten in der lokalen FMC Group-Niederlassung in Polen.

Betrieb

  • Abwicklung der administrativen Aspekte der Arbeitnehmerverwaltung (Zahlungen, Sozialbeiträge, bezahlter Urlaub, Verträge usw.);
  • Der Kunde erhält die volle Kontrolle über die Funktionen und Aufgaben der Mitarbeiter;
  • Bereitstellung aller erforderlichen Instrumente, damit die Mitarbeiter ihre Aufgaben erfüllen können.
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Vorteile von Nearshoring mit FMC Group

  • Maßgeschneiderte Kandidatensuche auf der Grundlage der spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden;
  • Angepasste Stellenanzeigen auf verschiedenen digitalen Plattformen;
  • Suchen Sie nach passenden Kandidaten in der wachsenden Talentdatenbank der FMC Group;
  • Durchführung des gesamten Einstellungsverfahrens, von der Vorauswahl und den Vorstellungsgesprächen bis zu den Verhandlungen und der Vertragsunterzeichnung;
  • Vollständige Anpassung an die lokalen Gesetze und Vorschriften;
  • Die Kunden müssen keine lokale Niederlassung gründen.

Arbeitsgesetze in Polen

Arbeitszeiten

  • Arbeitnehmer in Polen können bis zu 40 Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag arbeiten.
  • Die Vergütung für Überstunden liegt an Wochentagen 50 % über dem regulären Gehalt und wird an Sonn- und Feiertagen verdoppelt.
  • Überstunden dürfen in Polen acht Stunden pro Woche und 150 Stunden pro Jahr nicht überschreiten.

Bezahlter Urlaub und gesetzliche Feiertage

  • In den ersten 10 Dienstjahren haben Arbeitnehmer in Polen Anspruch auf 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Ab dem 11th Jahr können sie 26 Tage pro Jahr nehmen.
  • Die Arbeitnehmer können ihren Jahresurlaub bis zum 30. September des Folgejahres nehmen.
  • In Polen werden 11 Feiertage begangen:
    • Januarst : Neujahrstag;
    • Januarth : Dreikönigstag;
    • Zwischen Anfang April und Anfang Mai: Ostermontag (verschiebbar);
    • Maist : Tag der Arbeit;
    • Maird : Tag der Verfassung;
    • Zwischen Mitte Mai und Mitte Juni: Pfingsten (verschiebbar);
    • Zwischen Ende Mai und Ende Juni: Fronleichnam (beweglich);
    • Augustth : Tag der polnischen Streitkräfte und Mariä Himmelfahrt;
    • Novemberst : Allerheiligen;
    • Novemberth : Unabhängigkeitstag;
    • Dezemberth und 26. Dezemberth : Weihnachtsferien

Andere bezahlte Urlaube

  • Mutterschaftsurlaub: Arbeitnehmerinnen, die ein Kind zur Welt bringen oder adoptieren, haben Anspruch auf einen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, der von der Sozialversicherung getragen wird. Die Dauer des Urlaubs beträgt 20 Wochen für ein Kind, 31 Wochen für zwei, 33 Wochen für drei, 35 Wochen für vier und 37 Wochen für fünf oder mehr Kinder.
  • Vaterschaftsurlaub: Männliche Arbeitnehmer, deren Partnerin ein Kind zur Welt bringt oder adoptiert, haben Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, der innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Geburt oder Adoption genommen werden kann. Während dieses Urlaubs erhalten sie ihr volles Gehalt, das von der Sozialversicherung gedeckt ist.
  • Elternurlaub: Arbeitnehmer können nach dem Ende des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs 32 Wochen Elternurlaub nehmen. Während der ersten sechs Wochen des Urlaubs (bzw. acht Wochen, wenn mehrere Kinder geboren oder adoptiert werden) erhalten die Arbeitnehmer ihr volles Gehalt, das von der Sozialversicherung gedeckt ist. Danach erhalten sie bis zum Ende des Urlaubs 60 % ihres regulären Gehalts.
  • Krankheitsurlaub: Junge Arbeitnehmer, die weniger als 50 Jahre alt sind, können 33 Tage bezahlten Krankheitsurlaub pro Jahr nehmen, der vom Arbeitgeber mit 80 % des regulären Gehalts vergütet wird. Hält die Krankheit länger als 33 Tage an, wird das Gehalt von der Sozialversicherung übernommen. Für ältere Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind, wird die vom Arbeitgeber bezahlte Dauer auf 14 Tage reduziert.
  • Urlaub für besondere Bedürfnisse: Arbeitnehmer mit Behinderungen können pro Jahr 10 zusätzliche Tage bezahlten Urlaub nehmen.
  • Urlaub zur Kinderbetreuung: Arbeitnehmer mit einem Kind unter 14 Jahren können jedes Jahr zwei zusätzliche bezahlte Urlaubstage beantragen.
  • Urlaub für besondere Ereignisse: Im Falle des Todes oder der Heirat eines nahen Familienmitglieds können die Beschäftigten zwei Tage bezahlten Urlaub nehmen.

Mindestlöhne

  • Das Mindestbruttogehalt pro Monat beträgt in Polen 3.010 PLN (648 EUR).
  • Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Polen erfolgt auf monatlicher Basis. Die Gehälter müssen vor dem 10.th Tag des Folgemonats gezahlt werden.

Sozialbeiträge und Steuern

  • Die Arbeitgeber in Polen müssen einen Sozialbeitrag in Höhe von 20,48 % des Bruttolohns ihrer Arbeitnehmer entrichten, davon 16,26 % für die Renten- und Invaliditätsversicherung, 2,45 % für den Arbeitsfonds, 1,67 % für die Unfallversicherung und 0,10 % für den Fonds für garantierte Leistungen für Arbeitnehmer.
  • Die Arbeitnehmer zahlen 22,71 % ihres Bruttolohns als Sozialbeiträge, die sich auf die Rentenversicherung (11,26 %), die Krankenversicherung (9,00 %) und die Krankenversicherung (2,45 %) verteilen.
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen von weniger als 120.000 PLN (25.830 EUR) pro Jahr müssen eine Einkommenssteuer von 17 % entrichten.
  • Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als 120.000 PLN müssen eine Einkommensteuer von 32 % zahlen, zusätzlich zu einer Pauschalsteuer von 15.300 PLN (3.294 EUR).

Weitere hilfreiche Informationen