Unser Service Employer of Record Germany" ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter in Deutschland einzustellen, ohne dass sie dort eine lokale juristische Einheit betreiben müssen.
Die lizenzierte EOR der FMC Groupermöglicht es Ihnen, innerhalb von 1-2 Tagen einzustellen, 100%ig konform mit dem deutschen Personal-Leasing (AUG) zu bleiben und die volle operative Kontrolle über Ihr Team zu behalten - und das alles für eine planbare monatliche Gebühr.
Als EOR stellt FMC Group in Ihrem Namen Mitarbeiter ein und kümmert sich um die Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuern und Sozialleistungen und gewährleistet die Einhaltung der deutschen Gesetze, einschließlich der strengen Anforderungen des deutschen Personal-Leasing (AUG). Direkte Beschäftigung und lokale Gehaltsabrechnung können zu rechtlichen Risiken führen, wenn sie nicht mit dem deutschen Arbeitsrecht übereinstimmen.
Ohne diese Belastung können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Durch den Einsatz eines EOR kann das finanzielle Risiko gemindert werden, bis das lokale Unternehmen ausreichend etabliert ist.
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Stephan Dorn
Geschäftsführender Gesellschafter
Bei FMC Group bedeutet " Employer of Record mehr als die Bereitstellung einer Plattform - es bedeutet echte Betreuung. Jeder Kunde und Mitarbeiter hat einen festen Ansprechpartner, der für ihn erreichbar ist, auf ihn eingeht und dafür sorgt, dass er sich beim Start in einem neuen Land nicht allein fühlt.
Wir konzentrieren uns auf den Menschen. Während die Automatisierung dazu neigt, Distanz zu schaffen, fördern wir die Verbindung. Während andere Plattformen auf Selbstbedienung setzen, legen wir Wert auf persönlichen Service. Unsere Kunden und Mitarbeiter berichten immer wieder, dass die direkte, menschliche Interaktion wirklich den Unterschied ausmacht.
Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Unsere intuitiven digitalen Tools vereinfachen das Leben der Mitarbeiter - sei es das Scannen von Belegen für Ausgaben oder die Verwaltung von Urlaub über eine App. Doch wenn echte Hilfe benötigt wird, ersetzt die Technologie niemals unseren menschlichen Ansatz: Statt Support-Tickets zu bearbeiten, rufen die Mitarbeiter einfach an und sprechen mit einem echten Menschen. Jeder Einzelne zählt, und wir sorgen dafür, dass sich jeder anerkannt und unterstützt fühlt und mehr als nur eine Nummer ist. Zufriedenere Teams erbringen natürlich bessere Leistungen.
Als Teil unseres Engagements für das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter erhalten alle EOR in Deutschland kostenlosen Zugang zu Wellhub - Deutschlands führender Wellness-Plattform für Unternehmen mit über 5.000 Fitness-, Wellness- und Achtsamkeitspartnern in ganz Deutschland. Von Fitnessstudios über Meditations-Apps bis hin zu Ernährungsberatung - wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter die resources haben, die sie brauchen, um beruflich und persönlich erfolgreich zu sein.
Unsere Kunden und ihre Mitarbeiter haben häufig detaillierte Fragen und spezifische Bedürfnisse, die sich nicht allein durch Technologie lösen lassen. Deshalb schätzen sie unseren reaktionsschnellen, beratenden Ansatz so sehr. Dieser Ansatz basiert auf mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Unterstützung von Kunden bei der Navigation auf ausländischen Märkten und mehr als 15 Jahren gezielter Erfahrung bei der Einstellung von Mitarbeitern für diese Kunden. Wir sind hier, um Ihr sachkundiger und zugänglicher menschlicher Ansprechpartner zu sein.
1. Die ersten Schritte:
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Anruf mit uns, und wir werdenwerden Sie durch den gesamten Prozess begleiten.
2. Talentauswahl:
Wählen Sie Ihren eigenen Kandidaten oder nutzen Sie unsere internationalen Personalsuche .
3) Vertragsabschluss und Kundeneinführung:
Wir besprechen Gehalt, Sozialleistungen und Vertragsoptionen und beantworten alle Ihre Fragen. Im Anschluss daran bereiten wir die Verträge vor: Einen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und der FMC Group und einen Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeiter und der FMC Group. Arbeitsverträge sind die rechtlichen Dokumente, die für die Einstellung von Mitarbeitern in Deutschland erforderlich sind. Sie stellen sicher, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und umreißen die Rechte, Leistungen und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.u
4. Einarbeitung und Verwaltung der Mitarbeiter:
Wir stellen den Mitarbeiter über unsere deutsche Niederlassung mit dem von Ihnen festgelegten Gehalt und den von Ihnen festgelegten Bedingungen ein. Wir kümmern uns um die gesamte Personalverwaltung, einschließlich der Verträge, der Gehaltsabrechnung und der Krankenversicherung, und sorgen für die vollständige Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.
5. Mitarbeitermanagement:
Sie behalten die funktionale Kontrolle über die Mitarbeiter, während wir die Mitarbeiter verwalten, indem wir alle administrativen Aufgaben wie Onboarding, Gehaltsabrechnung und Compliance überwachen.
6. Firmenwagen (optional) & Reisekosten:
Wenn Ihr Mitarbeiter einen Firmenwagen benötigt, kümmern wir uns um alle notwendigen Schritte und liefern den Wagen zu Ihrem Mitarbeiter nach Hause. Alle Reisekosten können nach Ihrer Zustimmung durch uns erstattet werden.
Wenn Ihre Geschäftsexpansion dies erfordert, haben Sie die Möglichkeit, die überlassenen Mitarbeiter nahtlos in Ihre eigene lokale Niederlassung zu übernehmen. Bei Bedarf bietet EOR auch eine unkomplizierte Exit-Strategie. Neben unseren Lösungen in Deutschland bieten wir Personal-Leasing in mehr als 50 Ländern an. Unsere Prozesse garantieren pünktliche und korrekte Gehaltszahlungen, unterstützen die Compliance und fördern die Mitarbeiterzufriedenheit.
Die vertragliche Beziehung in einer Employer of Record EOR)-Vereinbarung, wie bei FMC Group, umfasst zwei Hauptverträge, die die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Kundenunternehmen, dem EOR und dem Arbeitnehmer festlegen:
Hierbei handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, bei dem FMC Group im Namen des Kunden als rechtlicher Arbeitgeber des Arbeitnehmers auftritt. In dem Vertrag werden die Verantwortlichkeiten von FMC Groupklar umrissen, wie z. B. die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einbehaltung von Steuern, die Verwaltung der gesetzlichen Leistungen, die Sicherstellung der Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze sowie die Abwicklung von Arbeitsverträgen und Kündigungen.
Gleichzeitig behält der Kunde die Kontrolle über die tägliche Arbeit des Mitarbeiters, das Leistungsmanagement und die betrieblichen Entscheidungen. In dieser Vereinbarung werden der Umfang der Dienstleistungen, die Gebühren, die Haftung, die Vertraulichkeit und die Bedingungen für die Beilegung von Streitigkeiten festgelegt, um beide Parteien zu schützen und eine reibungslose Partnerschaft zu gewährleisten.
Der Arbeitnehmer schließt einen lokalen Arbeitsvertrag direkt mit der FMC Group GmbH in Deutschland ab, die der rechtliche Arbeitgeber ist. Dieser Vertrag enthält alle üblichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsaufgaben, Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaubsansprüche und Streitbeilegung, die durch das lokale Arbeitsrecht in Deutschland geregelt werden. Da die FMC Group der gesetzliche Arbeitgeber ist, übernimmt sie die Verantwortung für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, die Gehaltsabrechnung, Steuern und Sozialleistungen. Der Mitarbeiter führt jedoch seine täglichen Aufgaben für das Kundenunternehmen aus, das seine Arbeitsabläufe und Leistungen steuert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass FMC Group den Mitarbeiter rechtlich anstellt und sich um die gesamte Arbeitsverwaltung und die Einhaltung der Vorschriften kümmert, während das Kundenunternehmen die täglichen Aktivitäten und Geschäftsziele des Mitarbeiters bestimmt.
Das Onboarding eines Mitarbeiters in Deutschland durch die FMC Group kann sehr schnell abgeschlossen werden, in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen, sobald alle notwendigen Dokumente vorliegen und der Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Das tägliche Management und die Überwachung der Mitarbeiter werden direkt von Ihrem Team übernommen. Sie behalten die volle Kontrolle über die Aufgabenzuweisung, die Leistungsüberwachung und die betriebliche Leitung und stellen so sicher, dass Ihre Mitarbeiter vollständig in Ihre Unternehmensziele integriert bleiben.
Die Mitarbeiter erfassen ihre Reisekosten mit unserer speziellen Spesenverwaltungssoftware. Jede Spesenabrechnung enthält eine Zusammenfassung und Kopien aller relevanten Belege. Diese werden von Ihrem Mitarbeiter zur Überprüfung und Genehmigung an Sie gesendet. Sobald Sie die Ausgaben genehmigt haben, bearbeitet die FMC Group diese und zahlt die Erstattungen umgehend an den Mitarbeiter aus.
Alle Urlaubsanträge werden von den Mitarbeitern über unsere HR-Softwareplattform eingereicht. Die Mitarbeiter senden ihre Anträge direkt an Sie zur Genehmigung. Nachdem Sie die Genehmigung erteilt haben, schließt die FMC Group den Urlaub im HR-System ab und sorgt für eine genaue Nachverfolgung. Wir überwachen auch die Urlaubssalden und stellen Ihnen regelmäßige, transparente Berichte über die Urlaubsnutzung zur Verfügung.
Bei Gehaltsanpassungen oder Bonuszahlungen informiert Ihr Team die FMC Group einfach über die genehmigten Änderungen, wobei das Gehalt des Mitarbeiters als Grundlage für die Berechnung dieser Anpassungen und der damit verbundenen Leistungen dient. Wir kümmern uns dann um die Umsetzung und stellen sicher, dass alle Zahlungen korrekt und zeitnah verarbeitet werden. Dieser strukturierte Ansatz gewährleistet eine klare Kommunikation, eine effiziente Personalverwaltung und die Einhaltung aller Vorschriften, während Sie die Kontrolle über die täglichen Aktivitäten Ihres Teams in Deutschland behalten.
Deutschland ist Teil der Europäischen Union. Bürger der Europäischen Union können in Deutschland arbeiten, ohne ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis zu benötigen.
Bürger aus Nicht-EU-Ländern müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen. Das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis ist je nach Tätigkeitsprofil und Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers unterschiedlich.
Das Portal "Make it in Germany" gibt einen Überblick über die verschiedenen Visumstypen. Für Bewerber mit einem akademischen Abschluss kommt oft die Blaue Karte EU in Frage.
Die Gesamtkosten der Beschäftigung werden auf der Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet. Deutsche Arbeitnehmer werden in der Regel monatlich bezahlt.
Deutsche Arbeitnehmer müssen beim deutschen Sozialversicherungssystem angemeldet sein. Die Beiträge zu diesen Leistungen werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Bestandteile des Sozialversicherungssystems in Deutschland sind:
Die Sozialversicherungsbeiträge werden automatisch über die monatliche Gehaltsabrechnung abgezogen.
Die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge machen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten der Beschäftigung aus.
| Art des Beitrags | Anteil des Arbeitgebers (2025) | Mitarbeiteranteil (2025) |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9.3% | 9.3% |
| Krankenkasse | 7.3% + 1.45%* | 7.3% + 1.45%* |
| Langzeit-Pflegeversicherung | 1.8% | 0.8-2.4% |
| Arbeitslosigkeitsversicherung | 1.3% | 1.3% |
| Unfallversicherung | 1,2-3% (branchenspezifisch) | 0% |
*Die Krankenversicherung enthält einen anbieterspezifischen Zusatztarif.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Zusammenfassung zum Verständnis der Gesamtkosten der Beschäftigung in Deutschland
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine tragende Säule des deutschen Sozialversicherungssystems, in der rund 90 % der Bevölkerung versichert sind. Versichert sind vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Auszubildende, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder anderweitig versichert sind.
Arbeitnehmer, Rentner und Auszubildende mit einem Jahreseinkommen unter 73.800 € (im Jahr 2025) sind in der GKV pflichtversichert. Andere Gruppen wie Studenten und Sozialhilfeempfänger sind ebenfalls eingeschlossen.
Arbeitnehmer, die mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 €) verdienen, können aus der GKV aussteigen und eine private Krankenversicherung abschließen. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber den entsprechenden Beitrag direkt an den Arbeitnehmer.
Die Versicherten können ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen und die Kasse jährlich wechseln, um Beitragsvorteile oder zusätzliche Leistungen zu erhalten. Zum 1. Januar 2025 gibt es in Deutschland 94 gesetzliche Krankenkassen.
Die freiwilligen Zusatzleistungen in Deutschland hängen von der Branche und dem Stellenprofil ab, z.B. Leistungsprämie, 13. Gehalt. Wir haben sie in unserem Benefits Guide Germany für Sie zusammengefasst.
Vollzeitbeschäftigte arbeiten in der Regel 35 bis 40 Stunden pro Woche (Montag bis Freitag). Die Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag, 6 Tage pro Woche (Montag-Samstag). Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Es ist möglich, an bestimmten Tagen bis zu 10 Stunden zu arbeiten, aber die Überstunden müssen durch Freizeit ausgeglichen werden. Im Durchschnitt dürfen 8 Stunden pro Tag über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschritten werden.
Die Arbeitgeber sind im Allgemeinen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab Januar 2025 12,82 €. Der Mindestlohn dient als entscheidender Maßstab für die Vergütungsstrategien der Arbeitgeber und gewährleistet eine gerechte Entlohnung und die Einhaltung der Arbeitsgesetze.
Je nach Bundesland stehen den Arbeitnehmern in Deutschland 10 bis 12 gesetzliche Feiertage pro Jahr zu.
In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche und 24 Tage bei einer 6-Tage-Arbeitswoche. Die meisten Vollzeitbeschäftigten haben jedoch in der Regel zwischen 25 und 30 Tagen bezahlten Urlaub pro Jahr.
Ist ein Arbeitnehmer länger als drei aufeinanderfolgende Tage krankheitsbedingt von der Arbeit abwesend, so ist er gesetzlich verpflichtet, seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei einer Abwesenheit von weniger als drei Tagen besteht keine generelle Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests. Der Arbeitgeber kann jedoch ab dem ersten Tag ein solches verlangen.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf sechs Wochen gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn sie mindestens vier Wochen lang beschäftigt waren. Während dieser ersten sechs Wochen erhalten die Arbeitnehmer ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber.
Nach den ersten sechs Wochen erhalten die Arbeitnehmer das Krankengeld direkt von ihrer Krankenkasse. Diese Leistungen belaufen sich in der Regel auf 70 % des Bruttolohns (bis zur Obergrenze der Sozialversicherung), jedoch nicht mehr als 90 % des Nettolohns.
Beide Elternteile haben Anspruch auf Elternurlaub, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Während dieses Elternurlaubs können die Eltern entweder den vollen Urlaub nehmen oder bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Eltern von Frühgeborenen haben Anspruch auf zusätzlichen Elternurlaub.
In Deutschland ist die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung rechtswidrig, so dass schwangere Arbeitnehmerinnen und frischgebackene Mütter geschützt sind.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Kündigung von Arbeitnehmern in Deutschland.
Die Höchstdauer der Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. bei längerer Krankheit).
Die Probezeit muss bei einem befristeten Vertrag angemessen sein. Ein allgemeiner Richtwert ist ein Viertel bis ein Drittel der Vertragsdauer (z. B. 3-4 Monate Probezeit bei einem 12-Monats-Vertrag).
Während der Probezeit können der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Nach der Probezeit müssen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden, die je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses variieren:
Dauer der Beschäftigung | Kündigungsfrist | Datum des Inkrafttretens |
Während der Probezeit | 2 Wochen | 2 Wochen nach Kündigung |
Während der ersten 2 Jahre | 4 Wochen | zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
Nach 2 Jahren | 1 Monat | Ende des Kalendermonats |
Nach 5 Jahren | 2 Monate | Ende des Kalendermonats |
Nach 8 Jahren | 3 Monate | Ende des Kalendermonats |
Nach 10 Jahren | 4 Monate | Ende des Kalendermonats |
Nach 12 Jahren | 5 Monate | Ende des Kalendermonats |
Nach 15 Jahren | 6 Monate | Ende des Kalendermonats |
Nach 20 Jahren | 7 Monate | Ende des Kalendermonats |
Das deutsche Kündigungsschutzgesetz überwacht Kündigungen und schützt die Arbeitnehmer, indem es sicherstellt, dass die Kündigungen begründet sind. Während der Probezeit kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Ordentliche Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen triftigen Grund für die Kündigung anzugeben. Es gibt drei mögliche Gründe: verhaltensbedingte, persönliche und betriebliche Gründe.
Die außerordentliche Kündigung, die eine sofortige fristlose Entlassung ermöglicht, ist auf besonders schwere Fälle wie Betrug beschränkt.
Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Eine Ausnahme gilt für betriebsbedingte Kündigungen. Der Arbeitgeber kann dem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung anbieten, sofern der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht verzichtet. Ein typischer Abfindungsbetrag liegt zwischen einem halben und einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr
Die Eintragung einer eigenen juristischen Person in Deutschland ist im Allgemeinen ein unkomplizierter Prozess, selbst für Ausländer - Anwaltskanzleien bieten umfassende "Paket"-Dienstleistungen an, um die Gründung zu vereinfachen. Sobald Ihr Unternehmen jedoch gegründet ist, wird die Einhaltung der Vorschriften erheblich komplexer, vor allem, wenn Sie einheimische Mitarbeiter einstellen. Als rechtmäßiger Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Durchführung von Gesundheits- und Sicherheitsschulungen, die Sicherstellung des Zugangs zu einem Betriebsarzt, die genaue Erfassung der Arbeitszeiten und die Erfüllung einer Reihe von obligatorischen Arbeitgeberpflichten. Ohne lokales Fachwissen kann es schnell schwierig werden, diese rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
In Deutschland besteht der Hauptunterschied zwischen einem Arbeitnehmer und einem unabhängigen Auftragnehmer im Grad der Kontrolle, die das Unternehmen über den Arbeitnehmer hat. Angestellte werden vom Arbeitgeber angewiesen, sind in das Unternehmen integriert und arbeiten in der Regel für einen Arbeitgeber, während unabhängige Auftragnehmer autonom arbeiten, das Geschäftsrisiko übernehmen und in der Regel für mehrere Kunden tätig sind.
Wird ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als Auftragnehmer eingestuft, obwohl er als Arbeitnehmer tätig ist, kann dies schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben, einschließlich Nachzahlungen für die Sozialversicherung, Geldstrafen und rückwirkenden Arbeitnehmerstatus. Wenn ein Auftragnehmer hauptsächlich für einen Kunden arbeitet und dessen Anweisungen befolgt, können die deutschen Behörden ihn wieder als Arbeitnehmer einstufen. Um Strafen zu vermeiden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Auftragnehmer wirklich unabhängig sind und ihre Arbeitsbeziehungen regelmäßig überprüfen.
| Kriterien | EOR | Lokale GmbH | Unabhängiger Auftragnehmer |
|---|---|---|---|
| Einrichtungszeit | 1-2 Tage | 8-12 Wochen | 1 Tag |
| Vorabkosten | Niedrig (Kaution) | Hoch (Grundkapital 25k € + Rechtsberatung & Notar) | Keine |
| Compliance-Risiko | Gering - wird von EOR bearbeitet | Medium - alles auf dich | Hoch - Risiko der Fehlklassifizierung |
| Skalierbarkeit | Ideal für 1-15 Mitarbeiter | Am besten für 15+ langfristig | Begrenzte Kontrolle |
| Flexibilität beim Ausstieg | Hoch | Niedrig | Hoch |
Ja, das tun sie. Das Employer of Record EOR)-Modell ist nach deutschem Recht als Personal-Leasing zu qualifizieren. Nach dem deutschen Personal-Leasing (AUG) müssen EOR eine AUG-Lizenz besitzen, um den rechtlichen Rahmen zu erfüllen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ja, die FMC Group GmbH in Deutschland verfügt über eine gültige Lizenz des Bundesministeriums für Arbeit in Nürnberg. Unsere Lizenznummer lautet 60101/010923/11901.
Die Frist für den Einsatz eines Employer of Record EOR) in Deutschland beträgt 18 Monate. Danach müssen die Arbeitnehmer eine "Abkühlungsphase" von 3 Monaten plus 1 Tag einlegen, bevor sie wieder für 18 Monate eingesetzt werden können.
Ein Employer of Record EOR) ist ein Drittanbieter, der Mitarbeiter für ein Unternehmen einstellt und sich um alle Aspekte der Beschäftigung wie Gehaltsabrechnung, Sozialleistungen, Steuern und Einhaltung von Rechtsvorschriften kümmert. Auf diese Weise können sich die Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und gleichzeitig die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften gewährleisten.
Der Einsatz eines EOR in Deutschland minimiert die Compliance-Risiken und reduziert den Verwaltungsaufwand, während er gleichzeitig Flexibilität bei der Einstellung und Entlohnung von Mitarbeitern gemäß den lokalen Vorschriften bietet. Dieser Ansatz ermöglicht es Unternehmen, sich in dem komplexen Arbeitsumfeld effizienter zu bewegen.
In Deutschland umfassen die obligatorischen Leistungen für Arbeitnehmer die Altersrente, die Arbeitslosenversicherung, die Gesundheitsversorgung, die Langzeitpflege und die Arbeiterunfallversicherung. Diese Leistungen sind für das Wohlergehen und die Sicherheit der Arbeitnehmer unerlässlich.
Ein EOR verwaltet die Lohnsteuer in Deutschland effektiv, indem es sie genau berechnet und rechtzeitig bei der örtlichen Steuerbehörde einreicht, um so mögliche Strafen zu vermeiden. Durch diesen sorgfältigen Prozess wird die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen sichergestellt.
Die Beschäftigung von Personen als unabhängige Auftragnehmer in Deutschland kann gegen das Arbeitsrecht verstoßen, wenn sie ausschließlich für ein Unternehmen arbeiten.
Lesen Sie mehr über EOR Deutschland
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Johannesstr. 69
D-70176 Stuttgart
stuttgart@fmcgroup.com
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