Der Mutterschaftsurlaub für schwangere Arbeitnehmerinnen in Deutschland umfasst 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt, jeweils bei vollem Gehalt. Bei Frühgeburten oder der Geburt von Mehrlingen haben die Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 12 Wochen bezahlten Urlaub nach der Geburt.
Beide Elternteile haben Anspruch auf Elternurlaub, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Während dieses Elternurlaubs können die Eltern entweder den vollen Urlaub nehmen oder bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Eltern von Frühgeborenen erhalten einen zusätzlichen Erziehungsurlaub.
In Deutschland ist die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt des Kindes gesetzwidrig, wodurch schwangere Arbeitnehmerinnen und junge Mütter geschützt werden.