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Personal-Leasing in Frankreich

Als eine der stärksten Volkswirtschaften der Welt und einer der größten Märkte in Europa ist Frankreich eines der wichtigsten europäischen Länder für die Expansion von Unternehmen. Dank seiner weltweit anerkannten Infrastruktur, der Qualität seiner Arbeitskräfte und seines innovationsgetriebenen Geschäftsumfelds bietet Frankreich zahlreiche Vorteile für Unternehmen, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Die von der FMC Group angebotenen Dienstleistungen im Bereich des Personal-Leasings helfen unseren Kunden, ihre Aktivitäten in Frankreich schnell und einfach auszuweiten, da wir sie nicht nur in der Anfangsphase der Expansion, sondern auch bei der täglichen Arbeit des lokalen Teams in Frankreich umfassend unterstützen. Darüber hinaus bietet Ihnen das Personalleasing in Frankreich mit der FMC Group eine große Flexibilität, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Expansionsstrategie im Laufe der Zeit problemlos anzupassen.

Inhalt:

  • Vorteile Personal-Leasing in Frankreich
  • Dienstleistungen der FMC Group im Bereich Personal-Leasing
  • Vorteile des französischen Marktes
  • Rekrutierung in Frankreich
    • Mindestlohn und Lohnsumme
    • Sozialbeiträge und Steuern
    • Arbeitszeiten und Überstunden
    • Ferientage
    • Elternurlaub und Krankheitsurlaub
    • Kündigungsfrist
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Stephan Dorn FMC Group

Vorteile Personal-Leasing in Frankreich

  • Personal-Leasing in Frankreich ermöglicht den Kunden nicht nur den Zugang zum französischen Arbeitsmarkt, sondern zum gesamten Talentpool der Europäischen Union.
  • Die Ausweitung der Tätigkeit in Frankreich durch Personal-Leasing bietet den Unternehmen dank der privilegierten Stellung Frankreichs innerhalb der Europäischen Union ein enormes Potenzial.
  • Ein lokales Team von Mitarbeitern in Frankreich hilft den Kunden, im Herzen Westeuropas präsent zu sein, und ermöglicht ihnen die direkte Interaktion mit einigen wichtigen Märkten wie dem deutschen, italienischen, spanischen und niederländischen.
  • Personal-Leasing erleichtert den Expansionsprozess in ein neues Land erheblich, da die FMC Group die administrativen und regulatorischen Verfahren im Zusammenhang mit dem Einstellungsverfahren und der Mitarbeiterverwaltung vollständig delegieren kann.

Dienstleistungen der FMC Group im Bereich Personal-Leasing

  • Wir suchen und wählen die besten Kandidaten aus, die perfekt zu Ihrem Unternehmen passen;
  • Wir verhandeln und schließen Arbeitsverträge ab;
  • Wir bieten professionelle Buchhaltungsdienstleistungen nach europäischen und internationalen Standards;
  • Wir zahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gemäß den französischen Rechtsvorschriften;
  • Wir behalten den Überblick über die Ansprüche und den bezahlten Urlaub Ihrer Mitarbeiter;
  • Wir schließen bei Bedarf eine private Krankenversicherung für Ihre Mitarbeiter ab;
  • Wir stehen in ständigem und regelmäßigem Kontakt mit Ihnen, wenn es um die Verwaltung Ihrer Mitarbeiter geht.

Management und Berichtsfluss der Personal-Leasing

Management and Reporting Flow Chart

employee leasing diagram, german

Vorteile des französischen Marktes

  • Der französische Markt allein hat über 67 Millionen Verbraucher und ist damit der zweitgrößte Markt in Europa. Darüber hinaus bietet die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Frankreich dank des einzigartigen Umfelds der Europäischen Union unbegrenzten Zugang zum gesamten europäischen Verbrauchermarkt mit seinen über 440 Millionen Menschen.
  • Die französische Wirtschaft ist eine der stärksten und stabilsten Volkswirtschaften der Welt. Gemessen am nominalen BIP steht sie an siebter Stelle in der Welt und an zweiter Stelle in der Europäischen Union. Dies ist vor allem auf die Stärke des französischen verarbeitenden Gewerbes zurückzuführen, insbesondere auf die Branchen Telekommunikation, Luft- und Raumfahrt und Verteidigung, Schiffbau, Pharmazeutika, Hoch- und Tiefbau, Chemie, Textilien und Automobilbau. Frankreich ist auch als das beliebteste Reiseziel der Welt bekannt. Vor der COVID-19-Pandemie zog das Land jährlich fast 90 Millionen Besucher an.
  • Frankreich verfügt über ein äußerst zuverlässiges Infrastrukturnetz. Es verfügt über das größte Straßennetz in Europa mit einer Länge von über 1,1 Millionen Kilometern und das zweitgrößte Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetz des Kontinents mit einer Gesamtlänge von über 2.690 Kilometern. Frankreich hat auch den zweitgrößten Flughafen Europas, sowohl für Fracht als auch für Passagiere: den Flughafen Roissy Charles-de-Gaulle in Paris.
  • Frankreich ist ein schnell wachsender Standort für innovationsorientierte Branchen und Start-ups. So sind beispielsweise im Technologiepark Sophia Antipolis im Südosten Frankreichs mehr als 2 500 IT-Unternehmen angesiedelt, die insgesamt mehr als 38 000 IT-Ingenieure beschäftigen.
  • Die französischen Arbeitskräfte sind sehr produktiv und hoch qualifiziert. Nach Angaben der OECD liegt Frankreich bei der Arbeitsproduktivität pro Stunde mit 45,6 EUR weltweit an sechster Stelle, gegenüber 37,3 EUR im Durchschnitt der Eurozone. Außerdem haben rund 35 % der französischen Bevölkerung einen Hochschulabschluss. Bei den jungen Franzosen zwischen 25 und 34 Jahren ist die Quote der Hochschulabsolventen mit 44 % noch höher.
  • Invest in France bietet detaillierte Informationen über die verschiedenen Investitionsmöglichkeiten in Frankreich und die verschiedenen Maßnahmen, die zur Unterstützung ausländischer Investoren ergriffen werden.

Rekrutierung in Frankreich

Mindestlohn und Lohnsumme

  • Der nationale Mindestlohn in Frankreich liegt bei 1.302,64 EUR netto pro Monat. Der Mindeststundensatz beträgt 8,58 EUR netto.
  • Die 13th -Gehaltszulage ist in Frankreich nicht obligatorisch, aber üblich. Sie wird in der Regel am Ende des Jahres ausgezahlt.
  • Die Gehälter werden in Frankreich am letzten Arbeitstag eines jeden Monats ausgezahlt.

Sozialbeiträge und Steuern

Beiträge der Arbeitgeber
Kranken-, Mutterschafts-, Invaliditäts- und Todesfallversicherung 13.00%
Pension 8.55%
Arbeitslosigkeitsversicherung 4.05%
Familienleistungen 2.45% – 5.25%
Autonomie Solidarität Beitrag 0.30%
Lohngarantieversicherung 0.15%
Insgesamt 29.50% – 31.30%
Beiträge der Arbeitnehmer
Sozialversicherungszuschlag 9.20%
Pension 6.90%
Beitrag zur Erstattung der Sozialversicherungsschulden 0.50%
Insgesamt 16.10%
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bis zu 10.225 EUR pro Jahr 0.00%
Von 10.226 EUR bis 26.070 EUR 11.00%
Von 26.071 EUR bis 74.545 EUR 30.00%
Von 74.546 EUR bis 160.336 EUR 41.00%
Mehr als 160.336 EUR 45.00%

 

Arbeitszeiten und Überstunden

  • Die gesetzliche Höchstarbeitszeit in Frankreich beträgt 35 Stunden pro Woche und 10 Stunden pro Tag.
  • Überstunden werden für die ersten acht Stunden jeder Woche mit 125 % des regulären Lohnsatzes und für die restliche Zeit mit 150 % vergütet.

Ferientage

  • Die Arbeitnehmer in Frankreich haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
  • In Frankreich gibt es 12 gesetzliche Feiertage:
    • Der Neujahrstag: Januarst ;
    • Karfreitag: Zwischen April und Mai (verschiebbar);
    • Ostermontag: Zwischen April und Mai (verschiebbar);
    • Tag der Arbeit: Maist ;
    • Tag des Sieges: Maith ;
    • Himmelfahrtstag: Zwischen Mai und Juni (verschiebbar);
    • Pfingstmontag: Zwischen Mai und Juni (verschiebbar);
    • Tag der Bastille: Julith ;
    • Mariä Himmelfahrt: Augustth ;
    • Allerheiligen: Novemberst ;
    • Tag des Waffenstillstands: Novemberth ;
    • Weihnachtsferien: Dezemberth – 26. Dezemberth .

Elternurlaub und Krankheitsurlaub

  • Werdende Mütter haben Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub, davon sechs Wochen vor der Entbindung und 10 Wochen nach der Geburt, der vollständig von der Sozialversicherung gedeckt ist. Der Mutterschaftsurlaub kann auf 34 Wochen verlängert werden, wenn sie Zwillinge erwarten, und auf 46 Wochen, wenn sie Drillinge oder mehr erwarten.
  • Neugeborene Väter haben Anspruch auf 35 Tage bezahlten Urlaub nach der Geburt ihres Kindes und 28 Tage, wenn sie ein Kind adoptieren. Die Arbeitgeber müssen die ersten drei Tage des Vaterschaftsurlaubs bezahlen, während die Sozialversicherung das Gehalt während der restlichen Zeit übernimmt.
  • Arbeitnehmer können vor der Adoption eines Kindes bis zu sechs Wochen unbezahlten Urlaub nehmen, wenn sie zur Adoption des Kindes reisen müssen.
  • Arbeitnehmer in Frankreich haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf einen unbezahlten Elternurlaub von bis zu einem Jahr. Während dieses Zeitraums haben sie Anspruch auf eine monatliche Beihilfe, die von der Sozialversicherung gezahlt wird. Eltern haben außerdem Anspruch auf drei bis fünf Tage Urlaub, um ihr Kind zu betreuen, wenn sie krank sind. Leidet das Kind an einer schweren Krankheit, einem Unfall oder einer Behinderung, können die Eltern einen Sonderurlaub für die Familienpflege von bis zu 310 Tagen beantragen.
  • Arbeitnehmer können sich bis zu drei Jahre hintereinander krankschreiben lassen. In den ersten 90 Tagen erhalten die Arbeitnehmer ihr volles, sozialversicherungspflichtiges Gehalt. Danach haben sie Anspruch auf ein monatliches Krankengeld, bis sie ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
  • Arbeitnehmer in Frankreich können drei Tage bezahlten Urlaub nehmen, wenn ein unmittelbares Familienmitglied verstirbt.

Kündigungsfrist

  • Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in Frankreich beträgt einen Monat für Arbeitnehmer mit weniger als zwei Dienstjahren, zwei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als zwei Dienstjahren und drei Monate für Führungskräfte.

Weitere nützliche Informationen

  • Das französische Arbeitsministerium hat eine spezielle Website in französischer Sprache mit der Bezeichnung “Digitales Arbeitsgesetzbuch” eingerichtet, die viele nützliche Tools für Arbeitgeber bereitstellt, darunter Rechner für Sozialbeiträge, Vorlagen für verschiedene berufliche Dokumente und eine zusammengefasste Version des französischen Arbeitsgesetzes.

Haftungsausschluss: Die vorstehenden Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und zusammengestellt, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.