7 Arbeitgeberbeiträge in Deutschland, die jeder Arbeitgeber kennen muss (2026)
Bei der Einstellung von Mitarbeitern in Deutschland geht es nicht nur darum, sich auf ein Bruttogehalt zu einigen und die Gehaltsabrechnung zu erledigen. Arbeitgeber müssen außerdem verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Für viele ausländische Unternehmen werden diese zusätzlichen Kosten sehr schnell unübersichtlich. Beitragssätze und Beitragsobergrenzen unterliegen jährlichen Anpassungen. „Employers of Record“ wie FMC Group die aktuellen Beitragssätze bei den zuständigen Behörden und Lohnabrechnungsdienstleistern, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und kostspielige Fehler bei der Lohnabrechnung zu vermeiden.
Deshalb ist es unerlässlich, die Arbeitgeberbeiträge in Deutschland zu verstehen. In diesem Leitfaden erfahren Sie mehr über die sieben wichtigsten Arbeitgeberbeiträge in Deutschland, die Ihnen helfen werden, die tatsächlichen Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland nachzuvollziehen.
Autor
Bei der Einstellung von Mitarbeitern in Deutschland geht es nicht nur darum, sich auf ein Bruttogehalt zu einigen und die Gehaltsabrechnung zu erledigen. Arbeitgeber müssen außerdem verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Für viele ausländische Unternehmen werden diese zusätzlichen Kosten sehr schnell unübersichtlich. Beitragssätze und Beitragsobergrenzen unterliegen jährlichen Anpassungen. „Employers of Record“ wie FMC Group die aktuellen Beitragssätze bei den zuständigen Behörden und Lohnabrechnungsdienstleistern, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und kostspielige Fehler bei der Lohnabrechnung zu vermeiden.
Deshalb ist es unerlässlich, die Arbeitgeberbeiträge in Deutschland zu verstehen. In diesem Leitfaden erfahren Sie mehr über die sieben wichtigsten Arbeitgeberbeiträge in Deutschland, die Ihnen helfen werden, die tatsächlichen Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland nachzuvollziehen.
7 Arbeitgeberbeiträge in Deutschland, die jeder Arbeitgeber kennen muss (2026)
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Stephan Dorn
Geschäftsführender Gesellschafter
Was sind Arbeitgeberbeiträge in Deutschland?
Definition der Arbeitgeberbeiträge
Arbeitgeberbeiträge sind der Teil der Sozialversicherungs- und lohnbezogenen Zahlungen, zu deren Entrichtung ein Unternehmen für seine Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet ist. Diese Zahlungen werden als Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet. Die Arbeitgeber führen diese Beiträge im Rahmen der Lohnabrechnung an die zuständigen deutschen Sozialversicherungsträger ab.
Unterschied zwischen Arbeitgeberbeiträgen und Arbeitnehmerabzügen
Lohnabzüge sind Beträge, die direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten werden. Diese Abzüge verringern den Nettolohn des Arbeitnehmers. Zur Einkommensteuer und zum Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen gehören diese Abzüge.
Die Arbeitgeberbeiträge werden hingegen vom Arbeitgeber separat zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt. Diese Kosten werden den Arbeitnehmern nicht von ihrer Gehaltsabrechnung abgezogen, da es sich um zusätzliche Aufwendungen handelt.
Ausländische Unternehmen, die in Deutschland Mitarbeiter beschäftigen, müssen die deutschen Vorschriften zur Lohnabrechnung und zur Sozialversicherung einhalten, auch wenn das Unternehmen selbst seinen Sitz nicht in Deutschland hat. Daher sind Arbeitgeberbeiträge obligatorisch.
1. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?
In Deutschland sind die meisten Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert. Diese Versicherung deckt Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Medikamente und viele medizinische Behandlungen ab. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Anteil an dieser Versicherung zahlen und den Arbeitnehmeranteil vom Gehalt abziehen.
Beitragssatz der Arbeitgeber zur Krankenversicherung im Jahr 2026
Im Jahr 2026 zahlt der Arbeitgeber 7,3 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer zahlt ebenfalls 7,3 %, sodass sich der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung auf 14,6 % des Bruttogehalts beläuft.
Erläuterung zum Zusatzbeitragssatz
Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt zudem einen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2,9 %. Dieser Beitrag wird zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Daher zahlt der Arbeitgeber einen zusätzlichen durchschnittlichen Beitrag von 1,45 % und der Arbeitnehmer die restlichen 1,45 %.
Demzufolge beläuft sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung im Jahr 2026 auf 17,5 % des Bruttogehalts (14,6 % Grundbeitrag plus 2,9 % Zusatzbeitrag), wobei Arbeitgeber durchschnittlich 8,75 % und Arbeitnehmer durchschnittlich 8,75 % beitragen.
Obergrenze für Krankenversicherungsbeiträge
Arbeitgeber zahlen diesen Krankenversicherungsbeitrag nur bis zu einer Gehaltsgrenze, der sogenannten Beitragsgrenze. Für das Jahr 2026 liegt die Beitragsgrenze bei 5.812,50 € pro Monat (bzw. 69.750 € pro Jahr). Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diesen Betrag, werden die Krankenversicherungsbeiträge dennoch nur auf der Grundlage von 5.812,50 € berechnet.
2. Beiträge zur Pflegeversicherung
Was ist eine Pflegeversicherung?
In Deutschland trägt die Pflegeversicherung zur Finanzierung der Pflege bei, wenn ein Arbeitnehmer schwer erkrankt oder über einen längeren Zeitraum Hilfe im Alltag benötigt (beispielsweise zu Hause, in einem Pflegeheim oder durch ambulante Pflegedienste). Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Beitrag für fast alle Arbeitnehmer zu entrichten.
Beitragssatz zur Arbeitgeber-Krankenversicherung
Im Jahr 2026 beträgt der reguläre Arbeitgeberbeitragssatz für die Pflegeversicherung 1,8 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer zahlt ebenfalls 1,8 %, sodass sich der Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung auf 3,6 % des Bruttogehalts beläuft.
Besondere Vorschriften für Arbeitgeber in Sachsen
Im Bundesland Sachsen gelten etwas andere Regelungen. Hier beträgt der Arbeitgeberbeitragssatz 1,3 % des Bruttogehalts, während der Arbeitnehmer weiterhin 1,8 % zahlt. Der Gesamtbeitragssatz in Sachsen beträgt somit 3,1 %.
Erläuterung zum Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, fällt ein Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 % an. Dieser Beitrag wird ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen; der Arbeitgeber trägt ihn nicht.
3. Rentenversicherungsbeiträge (Rentenversicherung)
Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?
In Deutschland müssen fast alle Arbeitnehmer der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Wenn ein Arbeitnehmer in den Ruhestand geht, zahlt diese Versicherung eine staatliche Rente aus. Sie gewährt außerdem Unterstützung, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann. Zu den weiteren Leistungen dieser Versicherung gehört die Unterstützung von Hinterbliebenen nach dem Tod des Arbeitnehmers.
Arbeitgeber-Rentenbeitragssatz im Jahr 2026
Im Jahr 2026 beträgt der gesamte Rentenbeitrag 18,6 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte davon, der Arbeitnehmer die andere Hälfte.
Beitragsobergrenze für die Rentenversicherung
Rentenbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze gezahlt. Für das Jahr 2026 liegt die Obergrenze der Rentenversicherung bei 8.450 € pro Monat (bzw. 101.400 € pro Jahr).
4. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Was ist die Arbeitslosenversicherung?
In Deutschland ist die Arbeitslosenversicherung Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Sie gewährt Arbeitnehmern finanzielle Unterstützung, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Arbeitgeber berechnen diesen Beitrag auf der Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
Arbeitgeberbeitragssatz zur Arbeitslosenversicherung
Im Jahr 2026 beträgt der Gesamtbeitrag zur Arbeitslosenversicherung 2,6 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils einen Anteil von 1,3 % bei.
Beitragsobergrenze
Für das Jahr 2026 entspricht die Obergrenze der Arbeitslosenversicherung der Obergrenze der Rentenversicherung: 8.450 € pro Monat (bzw. 101.400 € pro Jahr).
5. Beiträge zur Unfallversicherung
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?
In Deutschland übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für medizinische Versorgung und Rehabilitation. In bestimmten Fällen gewährt sie zudem finanzielle Unterstützung, wenn ein Arbeitnehmer bei der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall erleidet. Das System wird von den Berufsgenossenschaften oder von öffentlichen Trägern verwaltet.
Im Gegensatz zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen die Arbeitgeber 100 % des Beitrags zur Unfallversicherung; die Arbeitnehmer zahlen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland nichts.
Wie die Beiträge zur Unfallversicherung berechnet werden
Der Unfallversicherungssatz wird von der Berufsgenossenschaft festgelegt und basiert auf:
- Die Gesamtlohnsumme aller Ihrer versicherten Mitarbeiter.
- Der Beitrag richtet sich in erster Linie nach dem Lohnsummenvolumen, der Risikoklassifizierung der Branche und dem Finanzierungsbedarf der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
- Das Risikoniveau Ihrer Branche.
Erläuterung der Branchenrisikoklassen
Jede Branche wird einer Risikoklasse zugeordnet (zum Beispiel Büros, Handel, Baugewerbe, verarbeitendes Gewerbe oder Landwirtschaft).
- Branchen mit geringem Risiko (wie Büros oder Verwaltung) weisen niedrigere Unfallquoten und niedrigere Prämien auf.
- In risikoreichen Branchen (wie dem Baugewerbe, der Metallverarbeitung oder dem Transportwesen) sind die Unfallraten höher und die Versicherungsprämien höher.
Ihre Berufsgenossenschaft legt Ihre Risikoklasse auf der Grundlage der Art der von Ihren Mitarbeitern ausgeübten Tätigkeiten und der bisherigen Unfalldaten fest.
Berufsgenossenschaften
Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft sind in der Regel verpflichtet, Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft zu sein. Diese Berufsgenossenschaften ziehen Ihre Unfallversicherungsbeiträge ein und leisten Entschädigung, wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleidet.
6. Zusätzliche Arbeitgeberbeiträge (U1, U2 und U3)
Was sind zusätzliche, ausschließlich vom Arbeitgeber zu leistende Sozialversicherungsbeiträge?
Zusätzlich zu den regulären Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen Arbeitgeber weitere Beiträge entrichten. Diese werden vollständig von den Arbeitgebern getragen und als U1, U2 und U3 bezeichnet (abgeleitet vom deutschen Wort „Umlage“, was so viel wie „Umlage“ oder „Zuschlag“ bedeutet).
Diese Beiträge decken die Kosten für Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Zahlungen im Insolvenzfall ab.
U1-Regelung zur Erstattung von Krankengeld
Das U1-System hilft Arbeitgebern dabei, die Kosten für die fortgesetzte Gehaltszahlung während der Krankheit eines Arbeitnehmers erstattet zu bekommen. Laut Gesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen der Krankheit das volle Gehalt weiterzuzahlen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld, doch das U1-System erstattet Ihnen einen Teil der Mehrkosten, die Ihnen in diesen ersten sechs Wochen entstanden sind.
Alle Arbeitgeber zahlen einen speziellen U1-Beitrag (etwa 0,9–4,1 % des Bruttogehalts, je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz). Arbeitgeber können dann einen Teil des während der Krankheit des Arbeitnehmers gezahlten Gehalts zurückfordern. Der U1-Beitragssatz hängt vom gewählten Erstattungsmodell und den Bestimmungen der Krankenkasse des Arbeitnehmers ab.
U2-Rückerstattungsprogramm für Mutterschaftsgeld
Das U2-System deckt die Kosten für das Mutterschaftsgeld für weibliche Beschäftigte rund um die Geburt ab. Befindet sich eine Beschäftigte im Mutterschaftsurlaub (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt), erhält sie Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschüsse gemäß den deutschen Mutterschutzbestimmungen. Jeder Arbeitgeber muss für alle Beschäftigten (männliche und weibliche) einen U2-Beitrag entrichten, nicht nur für diejenigen, die sich im Mutterschaftsurlaub befinden. Der U2-Beitrag beläuft sich in der Regel auf etwa 0,5 % bis 1,0 % der Bruttolohnsumme.
U3-Beitrag zum Insolvenzschutz
Sollte Ihr Unternehmen zahlungsunfähig werden und die Löhne nicht mehr zahlen können, kann dieser Fonds dazu beitragen, die Löhne der Beschäftigten für die letzten drei Monate zu decken. Nur private Arbeitgeber zahlen U3-Beiträge (nicht Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes). Der U3-Beitrag beträgt in der Regel etwa 0,06 % bis 0,15 % der Bruttolohnsumme.
7. Sonstige Arbeitgeberkosten neben den Sozialversicherungsbeiträgen
Gesetzliche Verpflichtungen zum Mindestlohn
In Deutschland müssen Arbeitgeber den meisten Beschäftigten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der bundesweite Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. In einigen Branchen (wie dem Baugewerbe oder dem Gastgewerbe) können höhere branchenspezifische Mindestlöhne gelten.
Urlaubsgeld und 13. Monatsgehalt
In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet, ein zusätzliches Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt zu zahlen. Viele Tarifverträge sehen jedoch Urlaubsgeld oder ein Weihnachtsgeld bzw. ein 13. Monatsgehalt vor.
Betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente)
Viele deutsche Arbeitgeber bieten als Zusatzleistung eine betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) an. Dabei handelt es sich um betriebliche Altersvorsorgepläne, die den Arbeitnehmern nach Eintritt in den Ruhestand ein zusätzliches Einkommen zur staatlichen Rente sichern.
Zusatzkrankenversicherung und Sozialleistungen
Arbeitgeber können zudem eine zusätzliche Krankenversicherung oder gesundheitsbezogene Zusatzleistungen anbieten.
Dienstwagen, Kinderbetreuungszuschüsse und weitere Vergünstigungen
Arbeitgeber gewähren häufig Sachleistungen wie beispielsweise:
Firmenwagen
Der Arbeitgeber kauft oder least das Auto und gestattet dem Arbeitnehmer, es sowohl für berufliche als auch für private Fahrten zu nutzen.
Der Arbeitgeber übernimmt 100 % der mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten, einschließlich Leasing, Versicherung, Steuern, Kraftstoff und Wartung.
Die typischen Kosten für den Arbeitgeber können je nach Modell und Nutzung zwischen etwa 150 € und 800 € pro Monat und Fahrzeug liegen.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Manche Arbeitgeber übernehmen einen Teil der Kindergarten- oder Kinderbetreuungsgebühren für die Kinder ihrer Mitarbeiter.
Diese Leistung wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert und kann je nach Unternehmensrichtlinie zwischen 100 € und 300 € pro Kind und Monat betragen.
Weitere übliche Vergünstigungen
- Essensgutscheine oder subventionierte Kantinen.
- Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sprachkurse oder Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel.
In Deutschland müssen Sie die Arbeitgeberbeiträge nicht selbst zahlen
FMC Group seit mehr als 15 Jahren Employer of Record FMC Group und kann alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberbeiträge in Ihrem Namen abwickeln. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung, entlastet Ihr internes Team von Verwaltungsaufgaben, führt Aufzeichnungen über den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter und führt die Steuerabzüge von den Gehältern der Mitarbeiter durch. Der zentrale Vorteil einer Zusammenarbeit mit diesen Fachleuten ist die vollständige Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts.