Für jeden ausländischen Arbeitgeber ist es unerlässlich, die Regelungen zur Probezeit in Deutschland zu kennen, um nach der Einstellung verschiedene rechtliche und Compliance-Probleme zu vermeiden.
In diesem Beitrag behandeln wir alle Vorschriften, die Sie speziell zu diesem Thema kennen müssen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen, Arbeitgebervorschriften, die Vergütung der Arbeitnehmer sowie Kündigungsregelungen während dieses Zeitraums und vieles mehr.
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Für jeden ausländischen Arbeitgeber ist es unerlässlich, die Regelungen zur Probezeit in Deutschland zu kennen, um nach der Einstellung verschiedene rechtliche und Compliance-Probleme zu vermeiden.
In diesem Beitrag behandeln wir alle Vorschriften, die Sie speziell zu diesem Thema kennen müssen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen, Arbeitgebervorschriften, die Vergütung der Arbeitnehmer sowie Kündigungsregelungen während dieses Zeitraums und vieles mehr.
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Stephan Dorn
Geschäftsführender Gesellschafter
Die Probezeit in Deutschland ist eine Phase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Der Hauptzweck dieser Phase besteht darin, zu beurteilen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut zueinander passen.
Für ausländische Arbeitgeber ist es unerlässlich, diese Rahmenbedingungen zu kennen, da die Vorschriften zu Kündigungen, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz in dieser Zeit flexibler gehandhabt werden.
Nach deutschem Arbeitsrecht ist die Probezeit eine vertraglich vereinbarte Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass die Probezeit nicht automatisch gesetzlich gilt. Arbeitgeber müssen sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag festlegen.
In dieser Zeit prüfen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, ob der Bewerber für die Stelle geeignet ist. Das Arbeitsverhältnis besteht vom ersten Tag an, und es gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen.
Nach deutschem Recht beträgt die maximale Probezeit in der Regel sechs Monate. Wichtige Punkte:
Ausländische Arbeitgeber sollten es vermeiden, die Probezeit über die gesetzliche Höchstgrenze hinaus zu verlängern, da dies dazu führen kann, dass die Klausel nicht durchsetzbar ist.
Die Probezeit ist in Deutschland völlig freiwillig. Das bedeutet:
Die meisten Arbeitsverträge sehen jedoch eine Probezeit vor, da diese die Kündigung erleichtert, das Einstellungsrisiko verringert und Flexibilität bei der Personalanpassung bietet.
Für ausländische Arbeitgeber ist diese Phase eine Zeit des Risikomanagements. Unter Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts beurteilen die Arbeitgeber die Leistung der Mitarbeiter, während diese ihrerseits die Arbeitskultur bewerten.
Arbeitgeber in Deutschland verfügen während der Probezeit über mehr Flexibilität. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie gesetzliche Grenzen überschreiten dürfen. Zu den wichtigsten Rechten, die Arbeitgeber in diesem Zeitraum haben, gehören:
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber jederzeit die Antidiskriminierungsgesetze (AGG), besondere Schutzvorschriften und die Grundsätze der Treu und Glauben im Arbeitsverhältnis einhalten.
Auch in Deutschland behalten Arbeitnehmer während der Probezeit ihre vollen Arbeitnehmerrechte. Zu ihren wichtigsten Rechten gehören:
Ausländische Arbeitgeber verwechseln Probezeiten oft mit befristeten Arbeitsverträgen. Tatsächlich handelt es sich dabei in Deutschland um unterschiedliche Konzepte.
Hinweis: Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragsdauer und zur Art der Tätigkeit stehen. Es gibt hierfür keine feste Formel; das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2025 (2 AZR 160/24) bestätigt, dass die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu beurteilen ist. In diesem konkreten Fall wurde eine viermonatige Probezeit bei einem Einjahresvertrag als angemessen angesehen.
Die Probezeit bietet Arbeitgebern mehr Flexibilität, doch müssen sie sich weiterhin an bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften halten. Diese Vorschriften sind in Bezug auf Kündigungsfristen, den Schutz während der Schwangerschaft und Antidiskriminierungsvorschriften strenger.
Ja, Arbeitgeber in Deutschland können Arbeitnehmer während der Probezeit mit weniger rechtlichen Hindernissen kündigen. Zu den wichtigsten Punkten, die vor einer Kündigung zu beachten sind, gehören:
Während der Probezeit ist die Kündigungsfrist kürzer als bei einem regulären Arbeitsverhältnis.
Auch wenn Arbeitgeber keine schwerwiegenden Gründe vorbringen müssen, lassen sich Kündigungen in der Regel in folgende Kategorien einteilen:
In den meisten Fällen ist nach deutschem Recht während der Probezeit kein formeller Kündigungsgrund erforderlich. Besteht jedoch ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber diesen vor jeder Kündigung konsultieren, auch während der Probezeit. Andernfalls ist die Kündigung rechtlich unwirksam. Allerdings:
In den meisten Fällen ist es rechtlich nicht zulässig, eine schwangere Arbeitnehmerin zu entlassen, auch nicht während der Probezeit. Wichtige Regel:
Allerdings spielen der Zeitpunkt und die Benachrichtigung eine Rolle. Hatte der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kenntnis von der Schwangerschaft, können die rechtlichen Folgen je nachdem, wann die Schwangerschaft offiziell bestätigt und mitgeteilt wird, weniger streng ausfallen.
Das deutsche Mutterschutzgesetz bietet schwangeren Arbeitnehmerinnen umfassende rechtliche Schutzmaßnahmen. Es umfasst Folgendes:
Obligatorisches Arbeitsverbot für 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten).
Hinweis: Dies bezieht sich auf das vorgeschriebene Beschäftigungsverbot nach der Geburt. Die Kündigungsschutzfrist beträgt mindestens vier Monate nach der Geburt und kann länger sein (siehe oben).
Das deutsche Recht sieht ein generelles Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen vor. Das bedeutet, dass eine Kündigung während der Schwangerschaft in der Regel unwirksam ist. Die wichtigsten Punkte:
Zwar selten, doch gibt es einige wenige Ausnahmen, in denen eine Kündigung in Betracht gezogen werden kann; diese bedürfen jedoch einer strengen gerichtlichen Genehmigung:
Sobald die Probezeit in Deutschland endet, geht das Arbeitsverhältnis in ein voll geschütztes reguläres Arbeitsverhältnis über. Für ausländische Arbeitgeber steigt ab diesem Zeitpunkt das Einstellungsrisiko.
Nach Ablauf der Probezeit treten folgende wesentliche Änderungen ein:
Entscheidend ist, dass das KSchG nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten in Deutschland gilt (§ 23 KSchG); die Zahl der Beschäftigten im Ausland wird bei dieser Schwelle nicht berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte, die bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, zählen als 0,5, und solche, die bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, zählen als 0,75.
Nach Ablauf der Probezeit gelten deutlich strengere Kündigungsbedingungen. Die wichtigsten Unterschiede:
Nach Ablauf der Probezeit gelten für Arbeitgeber in Deutschland strengere arbeitsrechtliche Verpflichtungen, darunter:
Verantwortung für das langfristige Personalmanagement
Arbeitgeber müssen strukturelle Veränderungen, Leistungsprobleme oder Entlassungen nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen rechtfertigen.
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