Wenn ausländische Arbeitgeber in Deutschland Mitarbeiter einstellen, müssen sie verschiedene Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die Arbeitslosenversicherung ist einer dieser Pflichtbeiträge.
Für Arbeitgeber, die nach Deutschland expandieren, erstmals Mitarbeiter einstellen oder ein wachsendes Team leiten, ist es unerlässlich, die Funktionsweise der Arbeitslosenversicherung zu verstehen. Arbeitgeber müssen wissen, wer versichert ist, wie hoch ihre Beiträge sind und welche Pflichten sie während des gesamten Beschäftigungszyklus haben.
Die deutsche Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitnehmer, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Daher ist sie ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber regelmäßig Beiträge entrichten, Meldepflichten einhalten und genaue Beschäftigungsunterlagen führen.
Dieser Leitfaden erläutert alles, was ausländische Arbeitgeber über die Arbeitslosenversicherung in Deutschland wissen müssen. Im Einzelnen behandelt er Beitragssätze, Arbeitgeberkosten, Leistungen für Arbeitnehmer, gesetzliche Verpflichtungen sowie die Frage, wie ein Employer of Record EOR) den Einstellungsprozess in Deutschland vereinfachen kann.
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Wenn ausländische Arbeitgeber in Deutschland Mitarbeiter einstellen, müssen sie verschiedene Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die Arbeitslosenversicherung ist einer dieser Pflichtbeiträge.
Für Arbeitgeber, die nach Deutschland expandieren, erstmals Mitarbeiter einstellen oder ein wachsendes Team leiten, ist es unerlässlich, die Funktionsweise der Arbeitslosenversicherung zu verstehen. Arbeitgeber müssen wissen, wer versichert ist, wie hoch ihre Beiträge sind und welche Pflichten sie während des gesamten Beschäftigungszyklus haben.
Die deutsche Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitnehmer, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Daher ist sie ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber regelmäßig Beiträge entrichten, Meldepflichten einhalten und genaue Beschäftigungsunterlagen führen.
Dieser Leitfaden erläutert alles, was ausländische Arbeitgeber über die Arbeitslosenversicherung in Deutschland wissen müssen. Im Einzelnen behandelt er Beitragssätze, Arbeitgeberkosten, Leistungen für Arbeitnehmer, gesetzliche Verpflichtungen sowie die Frage, wie ein Employer of Record EOR) den Einstellungsprozess in Deutschland vereinfachen kann.
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Stephan Dorn
Geschäftsführender Gesellschafter
Der Hauptzweck der Arbeitslosenversicherung besteht darin, Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit zu bieten. Sie hilft Arbeitnehmern, während der Suche nach einer neuen Stelle ihre finanzielle Stabilität zu wahren, indem sie einen Teil ihres bisherigen Einkommens ersetzt.
Neben der finanziellen Unterstützung finanziert das System auch Arbeitsvermittlungsdienste, Berufsberatung, Weiterbildungsprogramme und Initiativen zur Förderung der Arbeitskräfte. Diese Dienste helfen Arbeitslosen dabei, schneller wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen.
Das deutsche Arbeitslosenversicherungssystem wird durch obligatorische Sozialversicherungsbeiträge finanziert. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen gleichen Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers beitragen. Der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ab und führt beide Anteile an die zuständigen Sozialversicherungsträger ab.
Die Bundesagentur für Arbeit verwaltet das deutsche Arbeitslosenversicherungssystem. Sie erhebt und verwaltet die Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Außerdem entscheidet die Agentur über den Leistungsanspruch und überwacht die Auszahlung der Leistungen.
Darüber hinaus bietet die Agentur Arbeitsvermittlungsdienste an, darunter Stellenvermittlung, Berufsberatung, Qualifizierungsprogramme und Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt. Für Arbeitgeber ist die Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Anlaufstelle für Personalsuche.
Der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2026 beträgt 2,6 % der beitragspflichtigen Bruttolöhne. Dieser Satz bleibt gegenüber 2025 unverändert.
Die Beitragssätze können sich bei Änderungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen ändern. Die oben genannten Sätze sind aktuell; für die genauesten und aktuellsten Informationen wenden Sie sich bitte an unser Expertenteam.
Arbeitgeber zahlen 1,3 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers als Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber ist für die Zahlung dieses Anteils verantwortlich und zieht ihn in der Regel automatisch über die Lohnabrechnung ab.
Wie Sie wissen, berechnen, einbehalten und überweisen Arbeitgeber die Beiträge; diese Zahlungen müssen jedoch monatlich und nicht jährlich erfolgen, um den deutschen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu entsprechen.
Die Arbeitnehmer zahlen 1,3 % ihres Bruttolohns als Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, der von ihrem Gehalt abgezogen wird. Dieser Betrag entspricht dem Arbeitgeberanteil und macht die Hälfte des Gesamtbeitrags von 2,6 % aus.
Für Arbeitgeber ist entscheidend, dass die Beiträge automatisch von den Lohn- und Gehaltsabrechnungen abgezogen werden und die Arbeitnehmer keine weiteren Schritte unternehmen müssen, um daran teilzunehmen. Allerdings müssen Arbeitgeber die erforderlichen Abrechnungsprozesse bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eingerichtet haben.
Für das Jahr 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung 101.400 € jährlich (8.450 € monatlich). Diese Obergrenze stieg gegenüber dem Wert von 96.600 € im Jahr 2025 um 5 %.
Einkünfte, die diesen Schwellenwert überschreiten, unterliegen keinen zusätzlichen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Die Obergrenze gilt einheitlich sowohl für die Renten- als auch für die Arbeitslosenversicherung.
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist die einkommensabhängige Arbeitslosenunterstützung in Deutschland. Die Leistung beträgt 60 % des standardisierten Netto-Referenzverdienstes bzw. 67 % für Personen mit mindestens einem Kind. Die Dauer der Leistungsgewährung hängt von der Beitragszeit und dem Alter des Arbeitnehmers ab und liegt in der Regel zwischen 6 und 24 Monaten.
Um Anspruch auf ALG I zu haben, muss ein Arbeitnehmer arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender gemeldet sein. Außerdem muss er für eine Vermittlung zur Verfügung stehen und grundsätzlich in der Lage und bereit sein, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass innerhalb der letzten fünf Jahre (60 Monate) mindestens zwölf Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein müssen – die „Rahmenfrist“ (§ 142 SGB III).
Das Arbeitslosengeld I wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers in den zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet. Der Betrag wird anschließend unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuer- und Sozialversicherungsanpassungen in ein standardisiertes monatliches Netto-Bemessungsentgelt umgerechnet.
Wie oben erwähnt, beträgt der Leistungssatz 60 % des Netto-Referenzbetrags für Antragsteller ohne Kinder und 67 % für Antragsteller mit mindestens einem Kind.
Die Dauer des ALG I hängt davon ab, wie lange ein Arbeitnehmer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. So hat beispielsweise ein Arbeitnehmer, der in den letzten fünf Jahren zwölf Monate lang versichert beschäftigt war, in der Regel Anspruch auf ALG I für sechs Monate.
Bei längerer Beitragsdauer verlängert sich der Leistungszeitraum für die meisten Antragsteller unter 50 Jahren auf bis zu 12 Monate. Ältere Antragsteller mit längerer Versicherungsdauer haben je nach Alter und Beitragsverlauf möglicherweise Anspruch auf Leistungen für bis zu 15 Monate und in einigen Fällen sogar für bis zu 24 Monate.
Deutsche Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmerbeiträge vom Lohn einbehalten und diese zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherungsanstalt abführen. Arbeitgeber müssen Folgendes einbehalten:
Fristen
Arbeitgeber sind gemäß § 28a des Sozialgesetzbuchs IV (SGB IV) verpflichtet, alle Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden.
Zu den wichtigsten Neuerungen für 2026 gehören:
Arbeitgeber sind gemäß § 28f SGB IV verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer Lohn- und Gehaltsunterlagen zu führen. Außerdem müssen sie auf Antrag eines ehemaligen Arbeitnehmers oder der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Arbeitsbescheinigung ausstellen und übermitteln.
Die Bescheinigung sollte unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Sie muss die gemäß § 312 SGB III erforderlichen Angaben enthalten, darunter die Beschäftigungsdauer, das Arbeitsentgelt sowie die für die Berechnung des ALG-I-Bezugs erforderlichen Beitragsdaten.
Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2026 beträgt 1,3 % des Bruttogehalts und entspricht damit der Hälfte des Gesamtbeitragssatzes von 2,6 %.
Monatlicher Arbeitgeberbeitrag = Bruttogehalt × 1,3 %
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden auf das Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2026 in Höhe von 8.450 € pro Monat (101.400 € pro Jahr) erhoben.
Beispiel für einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag:
Aktualisierungen für 2026
Die Beitragsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 von 66.150 € auf 69.750 € jährlich (5.812,50 € monatlich) angehoben und gilt einheitlich in ganz Deutschland. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben für das Jahr 2026 bei 101.400 € jährlich.
Neben der Arbeitslosenversicherung sollten Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt etwa 19 % bis 22 % des Bruttogehalts einplanen. Diese Kosten umfassen die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsunfallversicherung.
Wenn Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitslosenversicherung abwickeln, müssen sie Beiträge berechnen, Lohnabzüge vornehmen und die Sozialversicherungsvorschriften einhalten. Für ausländische Unternehmen können diese Verpflichtungen zeitaufwendig und komplex sein.
Ein Employer of Record EOR) übernimmt im Auftrag des Arbeitgebers die Abwicklung der Arbeitslosenversicherung, die Lohnabrechnung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Mit über 15 Jahren Erfahrung FMC Group internationale Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeitern in Deutschland. FMC Group die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitslosenversicherung sowie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, sodass sich die Unternehmen ganz auf das Wachstum ihres Geschäfts konzentrieren können.