In diesem Leitfaden werde ich Ihnen die verschiedenen Kosten im Zusammenhang mit Firmengründung der Türkei aufzeigen.
Seit über 25 Jahren bieten wir in der Türkei Dienstleistungen im Bereich Firmengründung Buchhaltung an.
Ich werde auf die Kosten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LLCs), Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und Verbindungsbüros eingehen. Darüber hinaus erfahren Sie in diesem Beitrag auch mehr über weitere Gebühren und erhalten Tipps zur Kostensenkung.
Los geht’s.
Autor
Mitautor
In diesem Leitfaden werde ich Ihnen die verschiedenen Kosten im Zusammenhang mit Firmengründung der Türkei aufzeigen.
Seit über 25 Jahren bieten wir in der Türkei Dienstleistungen im Bereich Firmengründung Buchhaltung an.
Ich werde auf die Kosten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LLCs), Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und Verbindungsbüros eingehen. Darüber hinaus erfahren Sie in diesem Beitrag auch mehr über weitere Gebühren und erhalten Tipps zur Kostensenkung.
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Alp Atasoy
Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung
Zunächst müssen Sie sich darüber im Klaren sein, welche Rechtsformen für Ihr Unternehmen in Frage kommen. Es gibt im Wesentlichen vier verschiedene Arten für unterschiedliche Zwecke, und jede ist mit eigenen Kosten verbunden, die sich von den anderen unterscheiden. Außerdem werden hier weitere Gebühren und laufende Kosten erläutert.
Bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei gibt es zahlreiche Faktoren, die die Gründungskosten erhöhen oder senken können. Sie müssen Kosten für die Eintragung der Rechtsform oder der Gesellschaft, behördliche Gebühren, notarielle Beglaubigungen, professionelle Dienstleistungen, die Einrichtung von Büroräumen sowie sonstige Nebenkosten tragen.
Einmalige Kosten | Laufende Kosten |
Anmeldegebühren | Buchhaltungsgebühren |
Notargebühren | Steuererklärungen |
Beratung und rechtliche Gründung | Lohnkosten |
Kapitaleinlage | Sozialversicherung |
Übersetzungskosten | Büromiete |
Bankeröffnung | Kosten für E-Ledger-Software |
In der Türkei können Sie vier verschiedene Arten von Rechtsformen registrieren lassen. Diese sind hauptsächlich auf unterschiedliche Geschäftsmodelle und Anforderungen zugeschnitten. Die Kosten variieren je nach Rechtsform. Hier finden Sie die Übersicht:
Dies ist die häufigste Rechtsform für eine Unternehmensgründung. Sie eignet sich am besten für kleine Unternehmen und Firmen mit ein oder zwei Hauptgesellschaftern. Je nach Ihren Anforderungen und Qualitätsansprüchen können die Beratungsgebühren zwischen 1.000 und 7.000 Dollar liegen.
Diese Rechtsform eignet sich für größere Unternehmen mit Gesellschaftern. Die Übertragung von Anteilen ist einfacher und teilweise steuerfrei. Aufgrund höherer Anforderungen an das Stammkapital und die Unternehmensführung – abhängig von der Anzahl der Gesellschafter und der Zusammensetzung des Verwaltungsrats – fallen die Beratungsgebühren für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei höher aus. Sie liegen zwischen 3.000 und 8.000 US-Dollar.
Diese Option wird vor allem bei schlüsselfertigen Projekten bevorzugt. Ausländische Unternehmen, die Verträge über schlüsselfertige Bauleistungen oder die Lieferung von Anlagen abschließen, benötigen in der Regel eine Zweigniederlassung in der Türkei, um die im Rahmen ihres Vertrags vereinbarten Lieferungen und Dienstleistungen vor Ort abzuwickeln. Für solche Projekte ist es sinnvoll, eine Zweigniederlassung zu eröffnen, ohne eine eigene juristische Person zu gründen. Das Registrierungsverfahren und die Kosten für eine Zweigniederlassung sind denen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sehr ähnlich.
Ein Verbindungsbüro, auch als Repräsentanz (RO) bezeichnet, wird in der Türkei für Marktrecherche, technische Schulungen oder regionale Koordinierungszwecke registriert. Obwohl eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist, entsprechen die Antrags- und Gründungskosten in etwa denen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Für die Registrierung eines Verbindungsbüros ist eine physische Adresse zwingend erforderlich.
Die staatlichen Gebühren und behördlichen Abgaben variieren je nach Rechtsform und Unternehmensstruktur, doch im Folgenden sind einige gängige Abgaben aufgeführt, die die meisten Unternehmen entrichten müssen.
Dies ist die Behörde, bei der sich Unternehmen registrieren lassen müssen, um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Das türkische Handelsregister ist für die Eintragung von Unternehmen zuständig und führt die offiziellen Unternehmensregister.
Alle für die Unternehmensgründung erforderlichen Dokumente müssen aus rechtlichen Gründen notariell beglaubigt werden. Diese Dienstleistungen erhöhen die Gesamtkosten. Es fallen zusätzliche Dokumentationsgebühren an, und im Rahmen dieses Verfahrens werden die Unternehmensunterlagen auf behördlicher Ebene überprüft.
Unternehmen müssen sich in der Türkei bei der Handelskammer oder der Industriekammer registrieren lassen. Es sind eine Registrierungsgebühr sowie jährliche Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
Nach türkischem Gesellschaftsrecht ist es nicht zwingend erforderlich, das gesamte Stammkapital bei der Gründung der Gesellschaft einzuzahlen. Der größte Teil des Kapitals kann innerhalb von 24 Monaten nach der Gründung eingezahlt werden. Nachstehend sind die Mindestkapitalanforderungen für die einzelnen Rechtsformen aufgeführt.
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei beträgt das erforderliche Mindeststammkapital 50.000 türkische Lira und kann innerhalb von 24 Monaten nach der Unternehmensgründung eingezahlt werden.
Das erforderliche Mindeststammkapital für Aktiengesellschaften beträgt 250.000 TRY. 25 % des Kapitals müssen bei der Gründung der Gesellschaft eingezahlt werden. Der Restbetrag muss spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung eingezahlt werden.
Im Rahmen der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen Sie die erforderlichen Beträge auf die neuen Bankkonten einzahlen, den zuständigen Behörden Zahlungsnachweise vorlegen und sicherstellen, dass alle Schritte fristgerecht erledigt werden.
Neben den Registrierungs- und behördlichen Gebühren fallen weitere Kosten an, darunter Honorare und Bürokosten.
Rechtsberatung und Gründungsdienstleistungen können erforderlich sein, um eine fehlerfreie und fristgerechte Gründung zu gewährleisten und Bußgelder oder Verzögerungen zu vermeiden. Für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuerberatung fallen zusätzliche Kosten an.
Physische Büros erfordern in der Regel ein höheres Budget als virtuelle Büros. Die Kosten können monatlich oder jährlich gezahlt werden und variieren je nach Standort und Qualität des Büros.
Bei allen vier Optionen muss eine eingetragene Geschäftsadresse angegeben, überprüft und auf dem neuesten Stand gehalten werden. In den meisten Fällen können virtuelle Büros genutzt werden.
Dieser Abschnitt behandelt sowohl obligatorische Abgaben als auch optionale Kosten, die sich nach den geschäftlichen Erfordernissen richten. Eine steuerliche Registrierung ist erforderlich, während bei der Einstellung von Personal entsprechende Kosten anfallen.
Die steuerliche Registrierung ist in der Türkei verpflichtend und muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine fehlerhafte Registrierung kann zu hohen Geldstrafen führen oder sich negativ auf die künftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens auswirken.
Die Einstellung lokaler Mitarbeiter ist mit Kosten verbunden, beispielsweise für Stellenanzeigen, Personalvermittlungsagenturen, EOR (sofern genutzt) und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Personalsuche den lokalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Neben der Unternehmensgründung müssen Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Lohnabrechnungssysteme, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind verpflichtend.
Nach der Unternehmensregistrierung und der Gründung fallen laufende Kosten an. Dazu gehören Buchhaltungsdienstleistungen, Kosten für die Steuererklärung, jährliche Verlängerungsgebühren und Gebühren für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Manche zusätzlichen Kosten werden oft übersehen. Vielen Unternehmen sind diese Ausgaben erst bewusst, wenn die Budgets überschritten sind.
Für die Übersetzung von Dokumenten ins Türkische und deren Beglaubigung fallen Gebühren an. Die Apostille-Anforderungen für ausländische Dokumente können die Kosten zusätzlich erhöhen.
Die Gebühren für die Eröffnung eines Bankkontos mögen zwar gering sein, sollten jedoch bei der Schätzung der Gesamtkosten für die Unternehmensgründung berücksichtigt werden. Auch die Mindestanforderungen an die Einlage variieren je nach Bank.
Wenn Sie jemanden bevollmächtigen, den Prozess in Ihrem Namen abzuwickeln, erhöhen sich die Gesamtkosten für Firmengründung durch die Vollmachtsgebühren.
| Kostenaspekt | Unternehmen in lokalem Besitz | Unternehmen in ausländischem Besitz |
| Verfahren der Registrierung | Einfache lokale Ablage | Weitere Zulassungen |
| Dokumentationsbedarf | Standarddokumente | Übersetzt, beglaubigt |
| Apostille-Anforderung | Nicht erforderlich | Häufig erforderlich |
| Kosten für Rechtsberatung | Unterer | Höher |
| Komplexität der Einrichtung | Niedrig | Mittel bis hoch |
| Mindestkapital | Standardanforderung | Genau, ich brauche einen Nachweis |
| Einrichtung eines Bankkontos | Schneller | Langsamer, strenger |
| Vollmacht | Meistens unnötig | Häufig erforderlich |
| Behördengebühren | Standard | Etwas höher |
| Compliance-Management | Vor Ort einfacher | Weitere Formalitäten |
Im Folgenden finden Sie zwei sehr wirksame Möglichkeiten, Firmengründung in der Türkei zu senken.
Erhalten Sie klare Hinweise dazu, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen geeignet ist und welche Anforderungen damit verbunden sind.
Die Zusammenarbeit mit einem lokalen Experten kann die Unternehmensgründung sowie laufende Prozesse wie Personalbeschaffung, Lohnabrechnung und Buchhaltung vereinfachen. FMC Group seit 27 Jahren in der Türkei tätig und unterstützt Kunden bei Marktrecherche, Firmengründung, EOR, Lohnabrechnung und Finanzmanagement. Dies gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, beugt Bußgeldern vor und ermöglicht eine schnellere Unternehmensgründung.