Employer of Record Italien

Unser Service Employer of Record in Italien ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie vor Ort eine juristische Person betreiben müssen.

About EOR Italy

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb & Marketing, Geschäftsentwicklung, Händlermanagement sowie Service & Wartung sind unsere Kunden mit unserem Italien Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

If your local business grows large enough, you can easily transfer the employees to your own subsidiary. It also provides a quick exit strategy if necessary. In addition to Italy, we offer Employer of Record services in several other countries.

Inhaltsübersicht

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Alp Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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Employer of Record Italien - FMC Group's Ansatz

EOR Italien Management und Berichtsfluss

Ansatz für Nearshoring von Personal-Leasing

Einstellen eines Mitarbeiters

Sich auf dem italienischen Arbeitsmarkt zurechtzufinden, kann eine Herausforderung sein, da er stark reguliert ist und die Rechte der Arbeitnehmer stark begünstigt. Die Arbeitgeber müssen je nach Art des Arbeitnehmers und des Vertrags zahlreiche Vorschriften einhalten. Die Einhaltung der italienischen Arbeits- und Beschäftigungsgesetze kann sowohl kostspielig als auch zeitaufwändig sein. In seiner Rolle als Employer of Record in Italien trägt FMC Group die Verantwortung für Aufgaben wie die Einbehaltung der Einkommenssteuer der Arbeitnehmer, die Zahlung der Lohnsteuer an die staatlichen Behörden und die Einreichung der Steuererklärungen beim italienischen Finanzamt.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

Bewährungszeit

Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten. Während dieser Zeit haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit zu beurteilen, ob die Stelle gut passt.

Bei Zeitverträgen wie befristeten Verträgen oder projektbezogener Beschäftigung kann die Probezeit je nach Vertragsbedingungen und Arbeitsrecht kürzer sein oder ganz entfallen.

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

Einkommensteuer

In Italien zahlen in der Regel sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber in die Sozialversicherungen ein. Die Arbeitnehmer zahlen etwa 10 % ihres Gehalts ein, während die Arbeitgeber etwa 35 % beisteuern. Die Einkommenssteuer in Italien ist progressiv, wobei die Steuersätze je nach Einkommenshöhe zwischen 23 % und 43 % liegen.

Typische Vorteile

Visum für die Arbeitnehmer

Auszeitregelungen

Jahresurlaub

In Italien haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub von 20 Tagen, der auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche berechnet wird.

Krankheitsurlaub

In Italien beträgt die gesetzliche Mindestdauer des Krankheitsurlaubs 3 Tage und die Höchstdauer 6 Monate. Während der ersten 3 Tage ist der Arbeitgeber verpflichtet, 100 % des Gehalts zu zahlen. Vom 4. bis zum 20. Tag müssen 75 % des Lohns gezahlt werden. Ab dem 21. Tag bis zum 180. Tag muss das volle Gehalt gezahlt werden, wobei 66,66 % von der italienischen Sozialversicherung und 33,34 % vom Arbeitgeber finanziert werden.

Andere Urlaubsarten

Beendigung eines Mitarbeiters

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