Unsere Dienstleistung Employer of Record Kuwait" ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter in Kuwait einzustellen, ohne dass sie dort eine lokale juristische Person betreiben müssen.
Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Besonders in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Vertriebsmanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Kuwait Employer of Record Service sehr zufrieden.
Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.
Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Kuwait bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.
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Peter J. Heidinger
Chairman
Die Einstellung eines Mitarbeiters in Kuwait erfordert die Einhaltung der Arbeitsgesetze, einschließlich der Sicherstellung der Berechtigung zur Erteilung eines Arbeitsvisums, insbesondere für Ausländer. Das Verfahren umfasst die Ausschreibung der Stelle, die Prüfung der Bewerber, die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die Unterzeichnung eines formellen Vertrags, in dem Bedingungen wie Gehalt und Sozialleistungen festgelegt sind. Die Arbeitgeber müssen auch die Arbeitsnormen einhalten und das Recht der Arbeitnehmer auf Ruhezeiten, Urlaub und Leistungen bei Dienstende gewährleisten. Das Einstellungsverfahren wird von der kuwaitischen Behörde für Arbeitskräfte und dem Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit geregelt.
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf 30 Tage bezahlten Jahresurlaub, nachdem sie die ersten 9 Monate ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber abgeleistet haben. Einmal angesammelt, muss der Jahresurlaub innerhalb eines Jahres nach Absprache mit dem Vorgesetzten des Arbeitnehmers genommen werden.
Der Jahresurlaub sollte im Voraus bezahlt werden, bevor der Arbeitnehmer seinen Urlaub antritt.
Der Jahresurlaub umfasst nicht die gesetzlichen Feiertage und den Krankheitsurlaub.
Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich bei Beendigung ihres Arbeitsvertrags den nicht genommenen Jahresurlaub auszahlen zu lassen.
Darüber hinaus haben Arbeitnehmer, die noch nie die Al-Hajj absolviert haben, nach zwei Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit bei demselben Arbeitgeber Anspruch auf 21 Tage Urlaub.
Dieser Urlaub wird anteilig für Teiljahre gewährt, und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bezahlen, bevor er den Urlaub antritt. Führungskräfte erhalten häufig ein erhöhtes Urlaubsgeld von 4 Wochen bezahltem Urlaub.
Die Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern mindestens einmal alle ein bis zwei Jahre ein Rückflugticket in ihr Heimatland zur Verfügung stellen, wobei in der Regel ein Jahresticket oder ein Zuschuss gewährt wird.
Muslimische Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen unbezahlten Pilgerurlaub von bis zu 2 Wochen, den sie einmal während ihrer Beschäftigung in Anspruch nehmen können.