FMC Group Dienstleistungsbanner

Employer of Record Mexiko

Unser Service Employer of Record in Mexiko ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie eine lokale juristische Person vor Ort betreiben müssen.

Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Händlermanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Mexiko Employer of Record Service sehr zufrieden. 

Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.

Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Mexiko bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.

Inhalt:

Firmenlogo von FMC Human Resources

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Alm-Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

 Flagge für türkische Sprache Flagge für englische Sprache Flagge französisch
+90 549 499 40 95
a.atasoy@fmcgroup.com

Employer of Record Mexiko - FMC Group's Ansatz

  • Schnelle, flexible und einfache Einreise nach Mexiko unter Einhaltung der örtlichen Arbeitsgesetze
  • Vollständige Kontrolle über die Geschäftsentwicklung mit Ihrem eigenen Team
  • Gute Möglichkeit, Ihre Vertriebspartner und Großkunden aufzubauen, zu verwalten und zu betreuen, indem Sie die lokalen Entwicklungen direkt beobachten und die Strategie gegebenenfalls anpassen
  • Mit unserer umfassenden Personalsuche Erfahrung für internationale Kunden können wir ein lokales Team zusammenstellen, das zu Ihrer Unternehmenskultur passt.
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft, anstatt sich mit den zeitraubenden und komplexen lokalen Verwaltungsaufgaben zu befassen
  • Ermöglichung eines einfachen Marktaustritts, falls erforderlich
  • Einbindung Ihrer Mitarbeiter in unser Team durch motivierende events und spezielle Treffen

EOR Mexiko Management und Berichtsfluss

Flussdiagramm Verwaltung und Berichterstattung

Einstellen eines Mitarbeiters

Mexikos jüngste Allianzen und verstärkte Handelsbeziehungen mit seinem wichtigen Nachbarn, den Vereinigten Staaten, fördern nicht nur das Wirtschaftswachstum und die Integration, sondern schaffen auch ideale Bedingungen für die Beschäftigung von Fernarbeitern. Diese Dynamik bietet Arbeitgebern eine Reihe von Vorteilen, darunter die Schaffung eines günstigen Arbeitsumfelds, eine vereinfachte Gehaltsabrechnung und klare gesetzliche Vorteile für Arbeitnehmer.

Arbeitgeber sehen sich mit einer Fülle von rechtlichen Verpflichtungen konfrontiert, die sich als lästig erweisen können. Diese Zusammenstellung ist speziell darauf ausgerichtet, diese Herausforderung zu erleichtern, und bietet umfassende Unterstützung bei der effektiven Handhabung dieser rechtlichen Anforderungen.

Arbeitsvertrag - unbefristet vs. befristet

Die Bundesgesetze in Mexiko schreiben schriftliche Verträge zwischen Einzelpersonen und ihren Arbeitgebern vor. Es gibt zwar keine speziellen gesetzlichen Sprachvorschriften für Arbeitsverträge, aber Spanisch ist allgemein üblich und wird empfohlen. Wenn ein Arbeitnehmer mit einer Probezeit eingestellt wird, muss diese im Vertrag eindeutig festgelegt werden.

Bewährungszeit

In Mexiko variiert die Länge der Probezeit je nach Art des Arbeitsvertrags und wird im Vertrag selbst festgelegt. Bei unbefristeten Verträgen oder Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 180 Tagen wird häufig eine Probezeit von 90 Tagen oder drei Monaten als Standardpraxis angesehen.

Arbeitswoche, Überstunden und Höchstarbeitszeiten

In der Regel arbeiten mexikanische Büros von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr abends, obwohl dies je nach Branche und spezifischen Unternehmensrichtlinien unterschiedlich sein kann. Einige Unternehmen bieten zwar verlängerte Mittagspausen oder "Siestas" an, die etwa eine Stunde dauern, aber das ist nicht die Regel.
Die mexikanischen Arbeitsgesetze beschränken die Arbeitszeit auf 11 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche, wobei jede Woche eine 24-stündige Pause vorgeschrieben ist. Werden diese Grenzen überschritten, sind die Arbeitgeber verpflichtet, Überstunden mit dem 1,5-fachen des regulären Lohns zu vergüten.

Einkommensteuer

Steuerpflichtiges Einkommen (Mexikanische Pesos) Steuersatz (%)
1 - 6.942,35 MXP 2%
6.942,36 - 58.922,27 MXP 6%
58.922,28 - 103.550,51 MXP 11%
103.550,52 - 120.372,95 MXP 16%
120.372,96 - 144.119,39 MXP 17.92%
144.119,40 - 290.667,83 MXP 21.36%
290.667,84 - 458.132,39 MXP 23.52%
458.132,40 - 874.650,11 MXP 30%
874.650,12 - 1.166.200,07 MXP 32%

Typische Vorteile

In Mexiko ist der Mindestlohn je nach Bundesstaat unterschiedlich hoch. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Weihnachtsgeld, das so genannte Aguinaldo, zu zahlen, das in der Regel zwischen einem halben und einem ganzen Monatsgehalt liegt. Außerdem haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Zusatzleistungen anzubieten, um Talente anzuziehen und zu halten.

Visum für die Arbeitnehmer

Der erste Schritt, um in Mexiko zu arbeiten oder Talente aus dem Ausland einzustellen, ist die Beschaffung eines Arbeitsvisums für Mexiko. Wer in Mexiko arbeiten möchte, muss sich zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung besorgen, die keine Arbeitserlaubnis beinhaltet. Nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung müssen die Personen dann eine Genehmigung für Arbeitsprivilegien beantragen, die auch als vergütete Tätigkeiten bezeichnet werden, um legal im Land arbeiten zu können.

Auszeitregelungen

Feiertage

In Mexiko gibt es zahlreiche landesweit und regional anerkannte Feiertage. Arbeitnehmer, die an diesen Feiertagen arbeiten müssen, erhalten in der Regel Überstundenzuschläge als Teil ihrer Ansprüche.

  • Neujahrstag
  • Tag der Verfassung
  • Gedenkstätte zum Geburtstag von Benito Juárez
  • Tag der Arbeit / 1. Mai
  • Unabhängigkeitstag
  • Revolution Day Memorial
  • Weihnachtstag

Jahresurlaub

Nach einem Jahr Beschäftigung haben Arbeitnehmer in Mexiko einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Dieser Anspruch erhöht sich für jedes weitere Jahr bis zu vier Jahren Betriebszugehörigkeit um zwei Tage und danach für jedes fünfte Jahr der Betriebszugehörigkeit um zwei Tage. Zahlreiche Arbeitgeber entscheiden sich jedoch für eine großzügigere Urlaubsgewährung und gewähren älteren Arbeitnehmern oft 15 Tage oder mehr pro Jahr.

Krankheitsurlaub

In der Regel können Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber einen Krankheitsurlaub vereinbaren, wobei die Vergütung durch eine spezielle Vereinbarung geregelt wird. Bei nicht berufsbedingten Krankheiten können Arbeitnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests eine staatliche Entschädigung in Höhe von 60 % ihres Lohns erhalten. Bei arbeitsbedingten Erkrankungen haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 100 % ihres Lohns.

Andere Urlaubsarten

Mutterschaftsurlaub: Mütter in Mexiko haben Anspruch auf sechs Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, drei Wochen vor und drei Wochen nach dem Geburtstermin, insgesamt also 12 Wochen. Väter hingegen haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Urlaub. Diese Zahlungen werden von der Regierung übernommen und sind auf 2500 % des Mindestlohns begrenzt. Darüber hinaus ergänzen viele Arbeitgeber diese Leistungen durch zusätzliche Zahlungen im Rahmen ihrer Leistungspakete.

Beendigung eines Mitarbeiters

In Mexiko muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf bestimmten Gründen beruhen. Wird einem Arbeitnehmer ohne Grund gekündigt, hat er entweder Anspruch auf Wiedereinstellung oder auf eine Abfindung, die Folgendes umfasst:

  • 90 Tage ihrer täglichen Gesamtvergütung
  • 20 Tage ihrer täglichen Gesamtvergütung für jedes Dienstjahr
  • 12 Tage des Grundgehalts für jedes Dienstjahr sowie alle aufgelaufenen Gehälter und Leistungen wie bezahlter Urlaub und Weihnachtsgeld.

Haftungsausschluss: Obwohl wir die vorstehenden Informationen sorgfältig recherchiert und zusammengestellt haben, übernehmen wir keine Gewähr für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.