Unser Service Employer of Record Oman" ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter im Oman einzustellen, ohne dass sie dort eine lokale juristische Person betreiben müssen.
Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Besonders in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Vertriebsmanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Oman Employer of Record Service sehr zufrieden.
Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.
Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zum Oman bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.
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Peter J. Heidinger
Chairman
In Oman gibt es zwei Kategorien von Arbeitnehmern: Omanische Staatsangehörige und im Lande ansässige Ausländer. Beide sind durch die grundlegenden Arbeitsgesetze geschützt, die Vorschriften über die Höchstarbeitszeit, den Urlaubsanspruch, den Krankenstand und die Kündigungsverfahren enthalten. Während omanische Staatsangehörige verpflichtet sind, einen Mindestlohn zu erhalten, gibt es für ausländische Arbeitnehmer keine solche Verpflichtung.
Jeder fest angestellte Vollzeitbeschäftigte im Oman hat nach mindestens sechs Monaten Dienstzeit Anspruch auf 30 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub.