Unser Service Employer of Record in Polen ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie vor Ort eine juristische Person betreiben müssen.
Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Vertriebsmanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Poland Employer of Record Service sehr zufrieden.
Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.
Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Polen bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.
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Alp Atasoy
Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung
Die Einstellungs- und Anwerbungsverfahren in Polen ähneln denen in anderen Ländern der Europäischen Union, wenn auch mit einigen bemerkenswerten Unterschieden oder Nuancen. Obwohl Polen seit 2004 Mitglied der EU ist, nimmt es nicht an der EU-Währungsunion teil, was bedeutet, dass seine offizielle Währung weiterhin der polnische Zloty (PLN) ist.
In Polen darf die Probezeit nicht länger als drei Monate dauern, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf dieser Zeit fortzusetzen.
Polen hat ein progressives Einkommenssteuersystem für natürliche Personen
Steuerpflichtiges Einkommen (PLN) | Steuersatz( %) 2024 |
Bis zu 85.528 PLN | 17% |
Über 85.528 PLN | 32% |
In Polen hängt die Dauer des Urlaubsanspruchs der Arbeitnehmer von ihrer Betriebszugehörigkeit (oder Ausbildung) im Land ab. Arbeitnehmer mit weniger als zehn Dienstjahren haben Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren erhöht sich dieser Anspruch auf 26 Tage. Darüber hinaus können nicht in Anspruch genommene Urlaubstage für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren übertragen werden.
Arbeitnehmer in Polen haben außerdem Anspruch auf einen zusätzlichen bescheinigten bezahlten Krankheitsurlaub bei längerer Krankheit, der von einem Arzt verordnet wird. Für diese Art von Urlaub ist eine offizielle Bescheinigung eines Arztes erforderlich. In solchen Fällen deckt der Arbeitgeber bis zu 33 Krankheitstage ab (bzw. bis zu 14 Tage für Arbeitnehmer ab 50 Jahren), wobei alle weiteren Tage von der ZUS (Sozialversicherungsanstalt) übernommen werden