Unser Dienst Employer of Record in Rumänien ermöglicht es unseren Kunden, Mitarbeiter einzustellen, ohne dass sie eine lokale juristische Person vor Ort betreiben müssen.
Es macht einen großen Unterschied, einen neuen Markt mit eigenem Personal vor Ort zu erschließen. Vor allem in den Bereichen Vertrieb und Marketing, Geschäftsentwicklung, Vertriebsmanagement sowie Service und Wartung sind unsere Kunden mit unserem Romania Employer of Record Service sehr zufrieden.
Unsere Kunden und ihre lokalen Teams werden nicht durch administrative Aufgaben und komplexe lokale Anforderungen abgelenkt. So können sie sich ganz auf die Entwicklung ihres Kerngeschäfts konzentrieren.
Wenn Ihr lokales Unternehmen groß genug wird, können Sie die Mitarbeiter problemlos in Ihre eigene Tochtergesellschaft übernehmen. Dies bietet auch eine schnelle Ausstiegsstrategie, falls erforderlich. Zusätzlich zu Rumänien bieten wir Employer of Record Dienstleistungen in mehreren anderen Ländern an.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Alp Atasoy
Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung
Das in Osteuropa gelegene Rumänien bietet eine dynamische und aufstrebende Landschaft für Unternehmen. Nach Jahren wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen hat Rumänien bemerkenswerte Fortschritte erzielt und weist eine der höchsten Wirtschaftswachstumsraten in Europa auf.
FMC Group Romania EOR erleichtert die Expansion Ihres Unternehmens nach Rumänien, ohne dass Sie eine eigene Gesellschaft gründen müssen.
Die Probezeiten sind wie folgt: 30 Tage für behinderte Mitarbeiter, 60 Tage für die meisten regulären Mitarbeiter und 120 Tage für die oberste Führungsebene.
In Rumänien haben Arbeitnehmer das Recht auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Der Jahresurlaub kann zwar auf Wunsch in Teilen genommen werden, muss aber in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 15 Arbeitstagen verbraucht werden.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlten Krankheitsurlaub und erhalten eine Entschädigung in Höhe von 75 % ihres Lohns. Der Krankheitsurlaub kann bis zu 183 Tage bzw. in schweren Fällen bis zu 18 Monate betragen. Krankheitsurlaub, der länger als fünf Tage dauert, wird vom Staat vergütet.