Die Gesamtkosten der Beschäftigung in Deutschland verstehen

Als Entscheidungsträger, der die Inanspruchnahme von Employer of Record EOR)-Dienstleistungen in Deutschland in Erwägung zieht, ist es von entscheidender Bedeutung zu verstehen, wie die Gesamtkosten der Beschäftigung für Arbeitnehmer in diesem Land berechnet werden. 

Dieser Artikel soll Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen über die Einstellung und Budgetierung Ihrer Arbeitskräfte in Deutschland zu treffen. Lassen Sie uns die Komponenten, die zu den Gesamtbeschäftigungskosten beitragen, aufschlüsseln und untersuchen, wie sie sich auf Ihr Unternehmen auswirken. Der Ausgangspunkt für die Berechnung der Gesamtbeschäftigungskosten ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Dies ist der Betrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde, bevor irgendwelche Abzüge oder zusätzliche Kosten berücksichtigt werden.

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Herr Stephan Dorn

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Grundgehalt: die Grundlage der Beschäftigungskosten

Ausgangspunkt für die Berechnung der Gesamtkosten der Beschäftigung ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Dies ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Betrag, bevor Abzüge oder zusätzliche Kosten berücksichtigt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Einer der wichtigsten Bestandteile der Beschäftigungskosten in Deutschland sind die Sozialversicherungsbeiträge. Diese Pflichtbeiträge werden als Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet

Art des BeitragsAnteil des Arbeitgebers (2025)Mitarbeiteranteil (2025)
Rentenversicherung9.3%9.3%
Krankenkasse7.3% + 1.45%*7.3% + 1.45%*
Langzeit-Pflegeversicherung1.8%0.8-2.4%
Arbeitslosigkeitsversicherung1.3%1.3%
Unfallversicherung1,2-3% (branchenspezifisch)0%

*Die Krankenversicherung enthält einen anbieterspezifischen Zusatztarif.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung zahlt Arbeitnehmern eine Rente, wenn sie in den Ruhestand gehen. Die Höhe der Rente richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen und der Anzahl der Jahre, die ein Arbeitnehmer in Deutschland gearbeitet hat. Der Beitragssatz beträgt 18,6 % desBruttolohns, der zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, und ist auf ein Jahreseinkommen von 96.600 € begrenzt ("Beitragsbemessungsgrenze").

Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Arztbesuche und viele Medikamente und therapeutische Maßnahmen. Der Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttogehalts zuzüglich eines anbieterspezifischen Zusatzbeitrags (2,9 % im Durchschnitt des Jahres 2025). Der Beitrag wird zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und ist auf ein Jahreseinkommen von 66.150 € begrenzt.

Versicherung für Langzeitpflege

Die Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung, wenn aufgrund von Krankheit eine ständige Pflege erforderlich ist. Dies betrifft vor allem Menschen im hohen Alter. Der Beitragssatz für den Arbeitgeber beträgt 1,8 % des Bruttolohns. Der Beitragssatz für den Arbeitnehmer richtet sich nach der Anzahl der Kinder und reicht von 2,4 % (keine Kinder) bis 0,8 % (5 oder mehr Kinder). Der Beitrag ist bei einem Jahreseinkommen von 66.150 € gedeckelt.

Arbeitslosigkeitsversicherung

Die Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosen für einen bestimmten Zeitraum ein Einkommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang versichert gewesen sein und sich wieder auf Arbeitssuche befinden. Der Beitragssatz beträgt 2,6 % des Bruttolohns, der zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird, und ist auf ein Jahreseinkommen von 96.600 € begrenzt.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. Der Beitragssatz hängt von der Branche und dem damit verbundenen Risiko ab. Der Arbeitgeber übernimmt den Beitrag vollständig.

Abgaben U1, U2, U3

Die Arbeitgeber in Deutschland sind auch für mehrere andere Pflichtbeiträge verantwortlich:

Diese zusätzlichen Kosten belaufen sich in der Regel auf 1 % bis 2 % des Bruttolohns, je nach den besonderen Umständen des Arbeitgebers und der Branche.

Einkommensteuerliche Erwägungen

Für die Einkommensteuer ist zwar in erster Linie der Arbeitnehmer zuständig, doch spielen die Arbeitgeber bei der Einbehaltung und Abführung dieser Steuern eine entscheidende Rolle.

In Deutschland gilt ein linear progressives Steuersystem, bei dem die Steuersätze mit dem Einkommen ansteigen, um sich an der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler zu orientieren. Das Grundprinzip gewährleistet, dass Personen, die weniger als das Existenzminimum verdienen, von der Steuer befreit sind, während Besserverdienende proportional mehr beitragen. Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.084 € für Alleinstehende und 24.192 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Einkommen, die diese Schwellenwerte überschreiten, werden progressiv besteuert, wobei die Steuersätze von 14 % bis 45 % reichen.

Ein entscheidendes Merkmal ist der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Einkommensteuer für Personen, die mehr als 19.450 € (Alleinstehende) oder 39.900 € (Verheiratete) verdienen. Darüber hinaus zahlen Angehörige staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften je nach Bundesland 8-9 % ihrer Einkommensteuer als Kirchensteuer.

Abzüge und Zuschläge

Die Steuerzahler können ihre Steuerlast durch folgende Maßnahmen senken:

Für Familien ermöglicht das Splittingverfahren Ehepaaren, ihr gemeinsames Einkommen zu halbieren, was häufig zu niedrigeren effektiven Steuersätzen führt. Ein Ehepaar, das gemeinsam 100 000 EUR verdient, würde wie zwei Einzelpersonen besteuert, die jeweils 50 000 EUR verdienen, wodurch die progressive Struktur optimal genutzt wird.

Steuerklassen (Steuerklassen)

Die Steuerklassen bestimmen die monatlichen Einbehalte, die jährlichen Verbindlichkeiten bleiben jedoch gleich:

So profitiert beispielsweise ein Steuerpflichtiger der Klasse III von niedrigeren Abzügen, während der Ehepartner der Klasse V höhere Abzüge hinnehmen muss. Jährliche Steuererklärungen gleichen Diskrepanzen zwischen Einbehaltungen und tatsächlichen Verbindlichkeiten aus.

Berechnungsbeispiel

 MonatlichJährlich
Gesamtkosten der Beschäftigung € 6.272,00 € 75.264,00
Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) € 465,00 € 5.580,00
Arbeitslosigkeitsversicherung (Arbeitgeberanteil) € 65,00 € 780,00
Langzeitpflegeversicherung (Arbeitgeberanteil) € 90,00 € 1.080,00
Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil) € 427,50 € 5.130,00
Unfallversicherung € 40,00 € 480,00
Abgaben (U1, U2, U3) € 184,50 € 2.214,00
Bruttolohn € 5.000,00 € 60.000,00
Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil) € 465,00 € 5.580,00
Arbeitslosigkeitsversicherung (Arbeitnehmeranteil) € 65,00 € 780,00
Langzeitpflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) € 120,00 € 1.440,00
Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil) € 427,50 € 5.130,00
Steuer € 860,49 € 10.325,88
Netto-Gehalt € 3.062,01 € 36.744,12

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