Die Gesamtkosten der Beschäftigung in Deutschland verstehen

As a decision-maker considering using Employer of Record (EOR) services in Germany, it’s crucial to understand how the total cost of employment is calculated for employees in this country. 

This article will help you make informed decisions about hiring and budgeting for your workforce in Germany. Let’s break down the components that contribute to the total employment cost and explore how they impact your business. The starting point for calculating the total cost of employment is the employee’s gross salary. This is the amount agreed upon between the employer and employee before any deductions or additional costs are considered.

Inhaltsübersicht

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Herr Stephan Dorn

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Base salary: the foundation of employment costs

Ausgangspunkt für die Berechnung der Gesamtkosten der Beschäftigung ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Dies ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Betrag, bevor Abzüge oder zusätzliche Kosten berücksichtigt werden.

Social security contributions

Einer der wichtigsten Bestandteile der Beschäftigungskosten in Deutschland sind die Sozialversicherungsbeiträge. Diese Pflichtbeiträge werden als Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet

Art des BeitragsAnteil des Arbeitgebers (2025)Mitarbeiteranteil (2025)
Rentenversicherung9.3%9.3%
Krankenkasse7.3% + 1.45%*7.3% + 1.45%*
Langzeit-Pflegeversicherung1.8%0.8-2.4%
Arbeitslosigkeitsversicherung1.3%1.3%
Unfallversicherung1,2-3% (branchenspezifisch)0%

*Die Krankenversicherung enthält einen anbieterspezifischen Zusatztarif.

Pension insurance

The pension insurance pays employees a pension after they have retired. The amount of the pension is determined primarily by your income and the number of years an employee has worked in Germany. The contribution rate is 18.6%of the gross salary, equally split between employer and employee and capped at an annual income of €96,600 (“Beitragsbemessungsgrenze”).

Krankenkasse

The statuatory health insurance pays for doctor’s visits and many medicines and therapeutic measures. The contribution rate is 14.6% of the gross salary plus a provider-specific supplementary rate (2.9% in average for 2025). The contribution is equally split between employer and employee and is capped at an annual income of €66,150.

Longterm-care insurance

The longterm-care insurance offers basic security if permanent care is needed due to illness. This mostly affects people of old age. The contribution rate for the employer is 1.8% of the gross salary. The contribution rate for the employee depends on the number of children and reaches from 2.4% (no children) to 0.8% (5 or more children). The contribution is capped at an annual income of €66,150.

Arbeitslosigkeitsversicherung

The unemployment insurance pays unemployed people an income for a certain period of time if certain requirements are met. As a rule, you must have been insured for at least one year in the last two years and be looking for work again. The contribution rate is 2.6% of the gross salary, equally split between employer and employee and capped at an annual income of €66,150.

Accident insurance

Die Unfallversicherung deckt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. Der Beitragssatz hängt von der Branche und dem damit verbundenen Risiko ab. Der Arbeitgeber übernimmt den Beitrag vollständig.

Abgaben U1, U2, U3

Die Arbeitgeber in Deutschland sind auch für mehrere andere Pflichtbeiträge verantwortlich:

Diese zusätzlichen Kosten belaufen sich in der Regel auf 1 % bis 2 % des Bruttolohns, je nach den besonderen Umständen des Arbeitgebers und der Branche.

Einkommensteuerliche Erwägungen

Für die Einkommensteuer ist zwar in erster Linie der Arbeitnehmer zuständig, doch spielen die Arbeitgeber bei der Einbehaltung und Abführung dieser Steuern eine entscheidende Rolle.

In Deutschland gilt ein linear progressives Steuersystem, bei dem die Steuersätze mit dem Einkommen ansteigen, um sich an der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler zu orientieren. Das Grundprinzip gewährleistet, dass Personen, die weniger als das Existenzminimum verdienen, von der Steuer befreit sind, während Besserverdienende proportional mehr beitragen. Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.084 € für Alleinstehende und 24.192 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Einkommen, die diese Schwellenwerte überschreiten, werden progressiv besteuert, wobei die Steuersätze von 14 % bis 45 % reichen.

Ein kritisches Merkmal ist der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Einkommensteuer für Personen, die mehr als 19.450 € (Alleinstehende) oder 39.900 € (Verheiratete) verdienen. Darüber hinaus zahlen Angehörige staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften je nach Bundesland 8-9 % ihrer Einkommensteuer als Kirchensteuer.

Abzüge und Zuschläge

Die Steuerzahler können ihre Steuerlast durch folgende Maßnahmen senken:

Für Familien ermöglicht das Splittingverfahren Ehepaaren, ihr gemeinsames Einkommen zu halbieren, was häufig zu niedrigeren effektiven Steuersätzen führt. Ein Ehepaar, das gemeinsam 100 000 EUR verdient, würde wie zwei Einzelpersonen besteuert, die jeweils 50 000 EUR verdienen, wodurch die progressive Struktur optimal genutzt wird.

Steuerklassen (Steuerklassen)

Die Steuerklassen bestimmen die monatlichen Einbehalte, die jährlichen Verbindlichkeiten bleiben jedoch gleich:

So profitiert beispielsweise ein Steuerpflichtiger der Klasse III von niedrigeren Abzügen, während der Ehepartner der Klasse V höhere Abzüge hinnehmen muss. Jährliche Steuererklärungen gleichen Diskrepanzen zwischen Einbehaltungen und tatsächlichen Verbindlichkeiten aus.

Example calculation

 MonatlichJährlich
Gesamtkosten der Beschäftigung € 6.272,00 € 75.264,00
Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) € 465,00 € 5.580,00
Arbeitslosigkeitsversicherung (Arbeitgeberanteil) € 65,00 € 780,00
Langzeitpflegeversicherung (Arbeitgeberanteil) € 90,00 € 1.080,00
Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil) € 427,50 € 5.130,00
Unfallversicherung € 40,00 € 480,00
Abgaben (U1, U2, U3) € 184,50 € 2.214,00
Bruttolohn € 5.000,00 € 60.000,00
Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil) € 465,00 € 5.580,00
Arbeitslosigkeitsversicherung (Arbeitnehmeranteil) € 65,00 € 780,00
Langzeitpflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) € 120,00 € 1.440,00
Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil) € 427,50 € 5.130,00
Steuer € 860,49 € 10.325,88
Netto-Gehalt € 3.062,01 € 36.744,12

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