Gesellschaft mit beschränkter Haftung vs. Aktiengesellschaft im türkischen Recht

Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei kann eine kluge Entscheidung sein. Es wird jedoch schwierig, wenn man feststellt, dass es verschiedene Arten von Rechtsformen gibt. In dieser Situation gründen manche Menschen ein Unternehmen ohne angemessene Beratung.

Dies führt zu zusätzlichen Kosten und Aufwand. Eine weitere Folge ist Zeitverschwendung. Manchmal führen unbekannte zusätzliche Schritte zu Ablehnungen, Strafen und künftigen Einschränkungen. Am Ende steht eine falsche Entität, die nicht verwendet werden kann – was schlimmer ist, als wenn die Abwicklung mehrere Monate dauert.

Die beste Lösung, um solche Situationen zu vermeiden, besteht darin, eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen und sich über die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Unternehmensformen zu informieren.

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Yeşim Tektaşlı

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Alp Atasoy

Mitautor

Gesellschaft mit beschränkter Haftung vs. Aktiengesellschaft im türkischen Recht
Gesellschaft mit beschränkter Haftung vs. Aktiengesellschaft im türkischen Recht

Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei kann eine kluge Entscheidung sein. Es wird jedoch schwierig, wenn man feststellt, dass es verschiedene Arten von Rechtsformen gibt. In dieser Situation gründen manche Menschen ein Unternehmen ohne angemessene Beratung.

Dies führt zu zusätzlichen Kosten und Aufwand. Eine weitere Folge ist Zeitverschwendung. Manchmal führen unbekannte zusätzliche Schritte zu Ablehnungen, Strafen und künftigen Einschränkungen. Am Ende steht eine falsche Entität, die nicht verwendet werden kann – was schlimmer ist, als wenn die Abwicklung mehrere Monate dauert.

Die beste Lösung, um solche Situationen zu vermeiden, besteht darin, eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen und sich über die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Unternehmensformen zu informieren.

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Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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Rechtsform und Mindestkapital

Rechtsform und Mindestkapital

Das türkische Handelsgesetzbuch (TCC Nr. 6102) regelt sowohl Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) als auch Aktiengesellschaften (A.Ş.). Es handelt sich dabei um Kapitalgesellschaften, was bedeutet, dass die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist.

Die beiden Strukturen unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Kapitalanforderungen, der Zahlungsverpflichtungen und der strukturellen Flexibilität.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) eignet sich aufgrund ihrer einfacheren Unternehmensführung und geringeren Verwaltungsaufwand. Sie kann von einer oder mehreren Personen (bis zu 50) gegründet werden, und es kann mehr als einen Geschäftsführer geben. Allerdings muss einer der Gesellschafter gleichzeitig auch Geschäftsführer des Unternehmens sein. Auf diese Weise ist mindestens einer der Gesellschafter direkt in das Tagesgeschäft eingebunden. Wenn Sie dies nicht wünschen und Anteilsübertragungen oder groß angelegte Investitionen planen, sollten Sie die zweite Gesellschaftsform in Betracht ziehen.

Eine Aktiengesellschaft (A.Ş.)eignet sich hingegen für größere Investitionen, die Beteiligung institutioneller Anleger und mögliche Börsengänge. Sie kann von einem einzigen Gesellschafter gegründet werden, und es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter. Die Unternehmensführung erfolgt durch einen Verwaltungsrat, wodurch die Gesellschaft besser strukturiert und für das Wachstum des Unternehmens geeignet ist.

Kriterien

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Aktiengesellschaft (A.Ş.)

Rechtsform

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft

Anwendbares Recht

Türkisches Handelsgesetzbuch

Türkisches Handelsgesetzbuch

Rechtspersönlichkeit

Separate Einheit

Separate Einheit

Mindestkapital

50,000 TRY

250,000 TRY

Kapitalzahlung

Innerhalb von 24 Monaten

25 % im Voraus

Sachleistung

Zulässig

Zulässig

Öffentliches Angebot

Nicht zulässig

Zulässig

Haftung der Gesellschafter und Risikoexposition

Haftung und Risiko der Aktionäre

Der Hauptgrund der Investoren für Entscheidung für eine Kapitalgesellschaft ist der Schutz durch die beschränkte Haftung. Sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) als auch die Aktiengesellschaft (A.Ş.) verfügen gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch (TCC Nr. 6102) über eine von ihren Gesellschaftern getrennte Rechtspersönlichkeit.

Trotz dieser gemeinsamen Grundlage unterscheiden sich die tatsächlichen Risiken jedoch erheblich. Dieser Unterschied liegt insbesondere in der Staatsverschuldung und der Haftung der Geschäftsführung.

In einer GmbH können die Gesellschafter (sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind) persönlich und subsidiär für unbezahlte öffentliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, während die Aktionäre einer Aktiengesellschaft nicht persönlich für öffentliche Verbindlichkeiten haften.

In beiden Fällen haftet jedoch die Geschäftsführung für öffentliche Schulden!

Kriterien

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Aktiengesellschaft (A.Ş.)

Haftung der Gesellschafter

Nur Kapitaleinlage

Nur Kapitaleinlage

Staatsverschuldung

Unmittelbare Sekundärhaftung

Keine direkte Haftung

Steuerschuldenrisiko

Persönliche Haftung möglich

Keine Haftung der Aktionäre

Sozialversicherungsschulden

Privathaftungsrisiko

Keine Haftung der Aktionäre

Haftung der Geschäftsführer

Geschäftsführer haften persönlich

Vorstand persönlich haftbar

Vermögensschutzstufe

Mäßiger Schutz

Besserer Schutz

Unternehmensführung und Corporate Governance

Unternehmensführung und Corporate Governance

Diese Kategorie stellt einen der wesentlichsten Unterschiede zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) und einer Aktiengesellschaft (A.Ş.) nach türkischem Recht dar. Ihre interne Organisation, ihre Entscheidungsmechanismen und die regulatorischen Anforderungen unterscheiden sich erheblich.

Ein oder mehrere Geschäftsführer, die die Gesellschaft mit beschränkter Haftung leiten, können Gesellschafter oder Dritte sein, während in einer Aktiengesellschaft Mitglieder des Vorstands vorhanden sein müssen, , die die Gesellschaft leiten. Durch ihre Struktur eignet sich die GmbH für Unternehmen, bei denen die operative Kontrolle bei einer kleinen Gruppe von Gesellschaftern verbleibt und mindestens ein Gesellschafter in die Geschäftsführung eintreten kann.

Die Einrichtung eines Aufsichtsrats in einer Aktiengesellschaft sorgt für eine klarere Trennung zwischen Eigentümern und Geschäftsführung, insbesondere in Unternehmen mit mehreren Investoren.

Kriterien

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Aktiengesellschaft (A.Ş.)

Leitungsgremium

Ein oder mehrere Manager

Direktorium

Anforderungen an den Vorstand

Nicht verpflichtend

Obligatorisch

Gesellschafter als Geschäftsführer

Möglich

Möglich

Rechtsvertretung

Führungskräfte vertreten das Unternehmen

Der Vorstand vertritt das Unternehmen

Regeln zur Unternehmensführung

Einfachere Struktur

Strengere Regeln für die Unternehmensführung

Generalversammlung

Erforderlich

Erforderlich

Unabhängige Prüfung

Vereinzelte Fälle

Umfassendere Anforderungen

Aktienübertragung und Eintritt neuer Investoren

Aktienübertragung und Eintritt neuer Investoren

Die Regelungen zur Übertragung von Anteilen und zur Beteiligung von Investoren stellen einen der entscheidenden Unterschiede zwischen Unternehmen dar. Dieser Unterschied ist oft ein ausschlaggebender Faktor für ausländische Investoren, Start-ups und Unternehmen, die eine künftige Kapitalerhöhung planen.

Die strukturierte Regelung der Anteilsübertragung in einer GmbH dient dem Schutz der bestehenden Gesellschafter und der Wahrung der Stabilität innerhalb des Unternehmens. Im Gegensatz dazu bietet eine Aktiengesellschaft deutlich mehr Flexibilität bei der Anteilsübertragung. Zwar gibt es in der Satzung einer Aktiengesellschaft Einschränkungen hinsichtlich der Anteilsübertragung, doch können Übertragungen ohne notarielle Beurkundung oder Zustimmung der Hauptversammlung erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein kontrolliertes und stabiles Eigentumsumfeld bietet, das für Unternehmen in Familienbesitz geeignet ist, verfügt eine Aktiengesellschaft über eine dynamischere und skalierbarere Struktur, die externe Investitionen, Eigenkapitalfinanzierung und strategische Expansion besser ermöglicht.

Kriterien

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Aktiengesellschaft (A.Ş.)

Aktienübertragung

Nicht flexibel

Flexibler Transfer

Beglaubigung

Erforderlich

Manchmal erforderlich

Handelsregister

Obligatorisch

Obligatorisch

Zugang für Investoren

Eingeschränkte Benutzerfreundlichkeit

Einfacherer Einstieg

Ausländischer Investor

Zulässig

Zulässig

VC- und startupfreundlich

Weniger geeignet

Besser geeignet

Besteuerung und Gewinnausschüttung

Besteuerung und Gewinnausschüttung

Aus steuerlicher Sicht werden sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) als auch die Aktiengesellschaft (A.Ş.) nach türkischem Steuerrecht gleich behandelt. Beide gelten als körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen und unterliegen der Körperschaftsteuer auf ihre weltweiten Einkünfte, sofern sie in der Türkei geleitet und kontrolliert werden.

Was die Gewinnausschüttung betrifft, so können beide Unternehmensformen nach Bildung der gesetzlichen Rücklagen Dividenden aus dem ausschüttungsfähigen Nettogewinn an die Aktionäre ausschütten. Dividendenausschüttungen unterliegen der Quellensteuer zum nach türkischem Recht geltenden Satz.

Obwohl die steuerliche Behandlung im Allgemeinen einheitlich ist, können sich die verfahrensrechtlichen Aspekte der Gewinnausschüttung aufgrund der Unternehmensführungsstruktur geringfügig unterscheiden. Bei einer GmbH wird über die Gewinnausschüttung von der Gesellschafterversammlung entschieden, während bei einer Aktiengesellschaft in der Regel der Vorstand eine Dividendenausschüttung vorschlägt, die anschließend von der Hauptversammlung genehmigt werden muss.

Kriterien

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Aktiengesellschaft (A.Ş.)

Körperschaftssteuer

Standard (jährlich 20–25 % angegeben)

Standard (jährlich 20–25 % angegeben)

Dividendensteuer

15 % Quellensteuer, wobei gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land niedrigere Quellensteuersätze zur Anwendung kommen können.

15 % Quellensteuer, wobei gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land niedrigere Quellensteuersätze zur Anwendung kommen können.

Rechnungslegungsvorschriften

Türkische Rechnungslegungsgrundsätze

Türkische Rechnungslegungsgrundsätze

Prüfungsanforderung

Unter bestimmten Voraussetzungen

In den meisten Fällen

Gewinnverteilung

Anteil

Anteil

Quellensteuer

Gültig

Gültig

Beste Anwendungsfälle und strategische Eignung

Beste Anwendungsfälle und strategische Eignung

Die Entscheidung zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Aktiengesellschaft in der Türkei hängt wirklich davon ab, welche Art von Unternehmen Sie aufbauen möchten. Wenn Sie klein anfangen, mit Kommanditisten arbeiten und die Dinge einfach halten möchten, erweist sich die GmbH-Struktur in der Regel als praktischer. Sie erfordert weniger Kapital, und die Unternehmensführung ist weniger kompliziert, was viele Gründer in der Anfangsphase bevorzugen.

Andererseits eignet sich eine Aktiengesellschaft besser, wenn Wachstum das Hauptziel ist. Falls später Investoren hinzukommen sollten oder das Unternehmen eine schnelle Expansion plant, bietet die A.Ş.-Struktur mehr Flexibilität. Außerdem wirkt sie auf Banken und institutionelle Partner glaubwürdiger.

Einfach ausgedrückt eignet sich eine LLC gut für stabile Unternehmen in Familienbesitz, während eine Aktiengesellschaft bei Expansion, Investitionsrunden oder in regulierten Branchen oft die klügere langfristige Wahl ist.

Anwendungsfall

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Aktiengesellschaft (A.Ş.)

Kleinunternehmen

Ideal

Nicht erforderlich

Mittelständische Unternehmen

Geeignet

Geeignet

Große Investition

Weniger geeignet

Noch bevorzugter

Öffentliches Angebot

Weniger geeignet

Noch bevorzugter

Regulierte Sektoren

Begrenzt

Erforderlich

LLC vs. Aktiengesellschaft – Abschließende Vergleichsübersicht

Sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) als auch die Aktiengesellschaft (A.Ş.) bieten nach türkischem Recht eine beschränkte Haftung. Sie dienen jedoch unterschiedlichen strategischen Zwecken:

  • Eine LLC könnte sinnvoll sein, wenn Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen sind, das eine einfachere Struktur sucht.
  • Entscheiden Sie sich für A.Ş., wenn Sie Investoren gewinnen oder Ihr Unternehmen deutlich ausbauen möchten.
  • Eine LLC erfordert ein geringeres Stammkapital und weist eine einfachere Unternehmensführung auf. Allerdings muss einer der Gesellschafter in die Geschäftsführung eintreten.
  • A.Ş. ermöglicht eine einfachere Übertragung von Aktien und stärkt das Vertrauen der Anleger.

In bestimmten regulierten Branchen ist eine A.Ş. erforderlich.

Benötigen Sie Hilfe bei der Wahl der richtigen Unternehmensform in der Türkei?

Die Wahl der richtigen Rechtsform wirkt sich aus die Besteuerung, den Zugang zu Investoren und die langfristige Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Unsere Experten begleiten ausländische Investoren bei der Firmengründung, die Planung der Unternehmensführung und die regulatorischen Anforderungen in der Türkei.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Rechtsteam, um zu klären, ob eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft besser zu Ihrer Anlagestrategie passt.

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