Als ausländischer Arbeitgeber in Deutschland Personal einzustellen, kann eine lukrative Möglichkeit sein, Ihr Unternehmen auszubauen. Die meisten Arbeitgeber sind sich bereits bewusst, wie wichtig es ist, vor, während und nach dem Einstellungsprozess die lokalen Gesetze einzuhalten.
Ein Teil des komplexen deutschen Arbeitsrechts sind die Arbeitszeitvorschriften. Werden diese Vorschriften missverstanden oder nicht eingehalten, ist das so, als würde man ein Puzzleteil übersehen und dadurch das ganze Spiel verlieren.
Deshalb behandeln wir in diesem Beitrag alle wichtigen Vorschriften und Regelungen, die jeder ausländische Arbeitgeber bei der Einstellung von Mitarbeitern in Deutschland in Bezug auf die Arbeitszeit beachten muss.
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Als ausländischer Arbeitgeber in Deutschland Personal einzustellen, kann eine lukrative Möglichkeit sein, Ihr Unternehmen auszubauen. Die meisten Arbeitgeber sind sich bereits bewusst, wie wichtig es ist, vor, während und nach dem Einstellungsprozess die lokalen Gesetze einzuhalten.
Ein Teil des komplexen deutschen Arbeitsrechts sind die Arbeitszeitvorschriften. Werden diese Vorschriften missverstanden oder nicht eingehalten, ist das so, als würde man ein Puzzleteil übersehen und dadurch das ganze Spiel verlieren.
Deshalb behandeln wir in diesem Beitrag alle wichtigen Vorschriften und Regelungen, die jeder ausländische Arbeitgeber bei der Einstellung von Mitarbeitern in Deutschland in Bezug auf die Arbeitszeit beachten muss.
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Stephan Dorn
Geschäftsführender Gesellschafter
Das deutsche Recht definiert „normale Arbeitszeit“ nicht als einen einzigen festen Zeitplan. Stattdessen wird die Arbeitszeit durch gesetzliche Höchstgrenzen, Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge geregelt.
Deutschland hat strenge Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen. Diese Vorschriften sind besonders streng, was die maximale Arbeitszeit und die Ruhezeiten betrifft.
Das Gesetz legt eine Grundgrenze von 8 Stunden pro Arbeitstag fest. Dies ist der wichtigste Maßstab, den es bei der Planung von Neueinstellungen in Deutschland zu berücksichtigen gilt. Die Arbeitszeit kann jedoch auf bis zu 10 Stunden pro Tag verlängert werden, sofern der Durchschnitt über den maßgeblichen Bezugszeitraum hinweg 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschreitet.
Das bedeutet, dass die durchschnittliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers über einen Zeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen hinweg 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten darf.
Dies verschafft Arbeitgebern Flexibilität in Spitzenzeiten, doch müssen längere Arbeitstage durch kürzere Arbeitstage oder Freizeit ausgeglichen werden, damit der Durchschnitt die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Auch für Nachtarbeit gelten Arbeitszeitbeschränkungen, und Arbeitnehmer haben nach den geltenden Vorschriften möglicherweise Anspruch auf eine Vergütung oder Freizeitausgleich. Als Nachtarbeit gilt Arbeit, die zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr verrichtet wird (§ 6 ArbZG). Nachtarbeiter haben Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen und zusätzliche Gesundheitsschutzmaßnahmen.
Da das Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit in Arbeitstagen misst, entspricht die gesetzliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche, wenn man von 6 Arbeitstagen ausgeht (6 × 8 Stunden).
Sie können die Arbeitszeit vorübergehend auf bis zu 60 Stunden pro Woche (6 × 10 Stunden) verlängern, sofern der Durchschnitt im Bezugszeitraum später wieder auf das Äquivalent von 48 Stunden pro Woche gesenkt wird.
In der Praxis arbeiten viele Unternehmen in Deutschland nach einer 5-Tage-Woche, was oft zu einer Wochenarbeitszeit von etwa 40 Stunden führt.
Das deutsche Recht schreibt keine genauen Anfangs- oder Endzeiten vor.
In den meisten Büros beginnt die Arbeit zwischen 08:00 und 09:00 Uhr und endet zwischen 16:30 und 18:00 Uhr.
In der Praxis entspricht dieser Zeitplan einem 8-Stunden-Arbeitstag mit einer Pause von 30 bis 60 Minuten.
Deutschland hat flexible Arbeitsstrukturen eingeführt, darunter:
Ausländische Arbeitgeber haben oft ein falsches Verständnis vom Konzept der Höchstarbeitszeit in Deutschland.
Die absolute Tageshöchstgrenze beträgt 10 Stunden pro Tag; dies ist die strikte Obergrenze, die nicht überschritten werden darf.
Nach der Durchschnittsregel muss der Durchschnitt über einen Zeitraum von sechs Monaten (oder 24 Wochen) wieder bei acht Stunden pro Tag liegen, wenn die Beschäftigten an manchen Tagen mehr als acht Stunden arbeiten.
Das ArbZG misst die Arbeitszeit in Arbeitstagen (Montag–Samstag), sodass die gesetzlichen Obergrenzen von 48 und 60 Stunden pro Woche auf der Grundlage von 6 Tagen berechnet werden. In der Praxis arbeiten die allermeisten deutschen Unternehmen nach einer 5-Tage-Woche, was zu anderen Zahlen in der Praxis führt:
6-Tage-Woche (Rechtsgrundlage) | 5-Tage-Woche (übliche Praxis) | |
Standard-Höchstwert | 48 Stunden pro Woche | 40 Stunden pro Woche |
Vorläufiger Höchstwert | 60 Stunden pro Woche | 50 Stunden pro Woche |
Langfristiges Durchschnittsziel | 48 Stunden pro Woche | 40 Stunden pro Woche |
Die Durchschnittsregel gilt unabhängig davon, wie viele Tage gearbeitet werden: Wenn Mitarbeiter vorübergehend bis zu 10 Stunden pro Tag arbeiten, muss der Durchschnitt über einen Zeitraum von 6 Kalendermonaten (oder 24 Wochen) wieder auf 8 Stunden pro Arbeitstag sinken.
In bestimmten Branchen – wie dem Gesundheitswesen, dem Gastgewerbe sowie dem Transport- und Logistiksektor – können aufgrund von Tarifverträgen oder gesetzlichen Ausnahmeregelungen spezifische Abweichungen von diesen Obergrenzen bestehen.
Das Arbeitszeitgesetz bildet den zentralen rechtlichen Rahmen. Es regelt die Arbeitszeit der Arbeitnehmer, ihre Ruhezeiten und die Art und Weise, wie Arbeitgeber die Arbeitszeitgestaltung gestalten müssen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie die Vermeidung von Überlastung und Burnout.
Das Arbeitszeitgesetz ist umfassender, als die meisten Arbeitgeber erwarten.
Es regelt die gesamte Arbeitszeitstruktur, nicht nur die geleisteten Arbeitsstunden. Es umfasst:
In Deutschland gelten strenge Vorschriften zur Rückforderung.
Warum ist das für ausländische Arbeitgeber von Bedeutung?
Dies sind die Bereiche, in denen die meisten ausländischen Arbeitgeber Fehler machen.
Pausen sind obligatorisch, unbezahlt und müssen eingeplant werden; sie sind nicht freiwillig.
Zu den wichtigsten Punkten gehört, dass Arbeitnehmer ihre Pausen nicht freiwillig auslassen dürfen und dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass die Pausen auch tatsächlich eingehalten werden.
Die Mitarbeiter müssen zwischen zwei Schichten mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit erhalten. Wenn die Arbeit beispielsweise um 18:00 Uhr endet, darf die nächste Schicht nicht vor 05:00 Uhr beginnen.
Wichtig ist, dass Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden am Stück ohne Pause arbeiten dürfen.
Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dies ist in einer bestimmten Branche erforderlich oder wird durch eine vom Arbeitgeber gewährte Ruhezeit ausgeglichen. Wenn Arbeitnehmer an einem Sonntag arbeiten, muss ihnen innerhalb von zwei Wochen (einschließlich des gearbeiteten Sonntags) ein Ausgleichstag gewährt werden. Wenn Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten, der auf einen Wochentag fällt, muss der Ausgleichstag innerhalb von acht Wochen gewährt werden.
Der Jahresurlaub ist in einem eigenen Gesetz geregelt, hängt jedoch von der Arbeitszeit ab. Arbeitgeber müssen mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub gewähren (bei einer 5-Tage-Woche) (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche), wie es das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vorschreibt. In der Praxis gewähren Arbeitgeber in der Regel 25 bis 30 Tage.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 (C-55/18) verpflichtete alle EU-Mitgliedstaaten dazu, sicherzustellen, dass Arbeitgeber objektive, zuverlässige und zugängliche Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit einführen.
Da der deutsche Gesetzgeber keine entsprechende gesetzliche Regelung erlassen hat, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass alle Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße, die gesamten Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen müssen, nicht nur die Überstunden.
Ab Dezember 2025 sind alle Arbeitgeber gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, die Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen, wobei Beginn, Ende, Pausen und Überstunden zu erfassen sind. Der Koalitionsvertrag von 2025 zwischen CDU/CSU und SPD bekräftigt diese Verpflichtung zusätzlich.
Kleine Arbeitgeber mit weniger als 10 Beschäftigten können
profitieren zwar von Übergangsregelungen, doch gilt die allgemeine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung nun für alle Arbeitgeber.
Um dies richtig zu verstehen, muss man zwischen gesetzlichen Vorgaben und der tatsächlichen Praxis unterscheiden.
Nach deutschem Recht beträgt die reguläre Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag, wobei die Höchstgrenze bei 10 Stunden pro Tag liegt. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt im Durchschnitt 48 Stunden. Dies stellt die Obergrenze dar, nicht die Regel.
Die meisten Vollzeitbeschäftigten arbeiten:
Die Büroarbeitszeiten in Deutschland sind klar geregelt, aber dennoch flexibel.
Die meisten Positionen in Unternehmen sind in folgenden Bereichen angesiedelt:
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und das Arbeitszeitgesetz regeln die Teilzeitarbeit in Deutschland. Ein Arbeitnehmer gilt als Teilzeitbeschäftigter, wenn er weniger Stunden arbeitet als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter. Es gibt keine festgelegte Mindest- oder Höchstanzahl an Stunden.
Am häufigsten beträgt die Arbeitszeit bei einer Teilzeitstelle etwa 20 Stunden pro Woche. Im Allgemeinen liegt sie je nach Tätigkeit zwischen etwa 15 und 30 Stunden pro Woche.
Arbeitgeber müssen Teilzeitbeschäftigte genauso behandeln wie Vollzeitbeschäftigte. Dazu gehören ein anteiliges Gehalt, gleicher Zugang zu Sozialleistungen und gleiche Karrierechancen.
Deutschland verfügt über eines der am besten ausgestalteten Systeme zur Familienförderung im Arbeitsrecht. Es gibt zwar keine geschlechtsspezifischen Gesetze, aber es bestehen umfassende Schutzmaßnahmen.
In Deutschland gibt es keine speziellen Gesetze für Frauen, aber Arbeitnehmer können pro Kind bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, die sich beide Elternteile teilen können. Bis zu 24 Monate davon können aufgeschoben und vor dem achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Außerdem können sie Teilzeitarbeit beantragen. Nach dem Mutterschutzgesetz sind die Arbeitszeiten während der Schwangerschaft begrenzt.
Sie können in Deutschland Mitarbeiter ohne eigene Niederlassung einstellen, indem Sie einen Employer of Record nutzen.
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Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen im Rahmen dieses Dienstes die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Vereinbaren Sie ein kostenloses 30-minütiges Beratungsgespräch, um fachkundige Beratung zu Ihren künftigen Einstellungsplänen zu erhalten.