Wenn man als ausländischer Arbeitgeber in Deutschland Mitarbeiter einstellt, ist das Gehalt einer der wichtigsten Punkte, auf die man besonders achten muss.
Denn vom Gehalt hängen viele Dinge ab – sowohl vor der Einstellung (z. B. bei Gehaltsverhandlungen) als auch danach (z. B. bei der Berechnung der Steuern und der Zahlung der monatlichen Beiträge).
Deshalb behandeln wir in diesem Beitrag alle wichtigen Informationen, die Sie über die Personalbeschaffung in Deutschland wissen sollten, wie zum Beispiel den wesentlichen Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt, was zum Bruttogehalt gehört, Beispiele für beides und vieles mehr.
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Wenn man als ausländischer Arbeitgeber in Deutschland Mitarbeiter einstellt, ist das Gehalt einer der wichtigsten Punkte, auf die man besonders achten muss.
Denn vom Gehalt hängen viele Dinge ab – sowohl vor der Einstellung (z. B. bei Gehaltsverhandlungen) als auch danach (z. B. bei der Berechnung der Steuern und der Zahlung der monatlichen Beiträge).
Deshalb behandeln wir in diesem Beitrag alle wichtigen Informationen, die Sie über die Personalbeschaffung in Deutschland wissen sollten, wie zum Beispiel den wesentlichen Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt, was zum Bruttogehalt gehört, Beispiele für beides und vieles mehr.
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Stephan Dorn
Geschäftsführender Gesellschafter
Das Bruttogehalt in Deutschland bezeichnet den Gesamtbetrag, den ein Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und gesetzlichen Abgaben verdient. Arbeitgeber geben diesen Betrag in Arbeitsverträgen und Stellenangeboten an.
Das Nettogehalt ist der Betrag, den Arbeitnehmer nach Abzug von Einkommenssteuer, Krankenkassenbeiträgen, Rentenbeiträgen, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung tatsächlich auf ihrem Bankkonto erhalten.
In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer je nach Steuerklasse, Einkommenshöhe, Familienstand und Sozialleistungen nur etwa 55 % bis 70 % ihres Bruttogehalts als Nettoeinkommen. Da die Differenz zwischen Brutto- und Nettogehalt in Deutschland erheblich ist, müssen Arbeitgeber wissen, was zum Bruttogehalt gehört und welchen Betrag sie bei der Einstellung ansetzen sollten.
Das Grundgehalt ist die feste, vertraglich vereinbarte Vergütung, die Sie einem Mitarbeiter für seine reguläre Arbeitszeit zahlen. Es bildet die Grundlage für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und bestimmt die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge und Überstundensätze.
Was Arbeitgeber wissen müssen:
Prämien und Leistungszulagen sind variable Zahlungen, die Sie auf der Grundlage der Leistung einzelner Mitarbeiter, von Teams oder des gesamten Unternehmens gewähren können.
Diese sind vollständig steuerpflichtig, und Arbeitgeber müssen sie in die Berechnung des Bruttogehalts einbeziehen. Jährliche Leistungsprämien, Provisionen, Gewinnbeteiligungen und Einstellungsprämien sind einige gängige Beispiele, die Arbeitgeber in der Regel berücksichtigen.
Überstundenvergütung entschädigt Arbeitnehmer für Arbeitsstunden, die über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. In Deutschland können Arbeitgeber diese entweder finanziell auszahlen oder durch Freizeitausgleich vergüten. Bei finanzieller Auszahlung sind Überstunden vollständig steuerpflichtig. Einige Arbeitsverträge schreiben höhere Überstundensätze vor (z. B. 125 % oder 150 % des Stundenlohns). Beachten Sie, dass unbezahlte Überstunden rechtlich nur zulässig sind, wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist, was bei Führungs- und leitenden Positionen üblich ist.
Viele deutsche Arbeitgeber zahlen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Diese werden oft als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet.
Die Lohnsteuer ist der größte Abzug vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers. Es handelt sich um eine progressive Steuer, die sich nach dem Jahreseinkommen des Arbeitnehmers, seiner Steuerklasse und den geltenden Freibeträgen richtet. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Lohnsteuer entsprechend der Steuerklasse des Arbeitnehmers vom Gehalt einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen.
Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist ein Aufschlag von 5,5 % auf die berechnete Lohnsteuer, gilt jedoch seit 2021 nur noch für Besserverdienende. Die Bundesregierung führte ihn ein, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Auch dieser wird vom Arbeitgeber einbehalten.
Die Kirchensteuer gilt nur für Arbeitnehmer, die als Mitglieder einer anerkannten Religionsgemeinschaft (z. B. katholisch oder evangelisch) gemeldet sind. Der Steuersatz beträgt 8 % (in den meisten Bundesländern) bzw. 9 % (in Bayern und Baden-Württemberg) des zu versteuernden Einkommens. Der Arbeitgeber zieht die Kirchensteuer automatisch auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ELStAM) des Arbeitnehmers ab, in der dessen gemeldete Religionszugehörigkeit vermerkt ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die meisten Arbeitnehmer obligatorisch, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (77.400 € pro Jahr im Jahr 2026). Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, 50 % der Gesamtbeiträge vom Bruttogehalt einzubehalten und die anderen 50 % direkt an die Krankenkasse abzuführen.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) finanziert das staatliche Rentensystem. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten jeweils den gleichen Beitrag. Der Arbeitgeber zieht 9,3 % vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab und zahlt selbst den gleichen Betrag ein.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziert Arbeitsvermittlungsdienste und das Arbeitslosengeld. Ausländische Arbeitgeber ziehen 1,3 % vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab und zahlen einen Arbeitgeberbeitrag in gleicher Höhe von 1,3 %.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt stets 1,8 %, während der Arbeitnehmerbeitrag je nach Anzahl der Kinder zwischen 2,4 % und 0,8 % schwankt.
Ein alleinstehender Arbeitnehmer der Steuerklasse I mit einem monatlichen Bruttogehalt von 5.000 € erhält ungefähr:
Der genaue Betrag hängt von Faktoren wie dem Bundesland, dem Versicherungsträger und zusätzlichen Leistungen ab.
Ein verheirateter Arbeitnehmer der Steuerklasse III mit demselben Bruttogehalt von 5.000 € kann aufgrund geringerer Einkommensteuerabzüge ein höheres Nettogehalt erhalten.
Deshalb haben verheiratete Arbeitnehmer in Deutschland oft ein deutlich höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Arbeitnehmer, die das gleiche Bruttogehalt beziehen.
In Deutschland werden die Abzüge bei der Lohnsteuer anhand von Steuerklassen ermittelt. Zu den gängigsten gehören:
Die Steuerklasse wirkt sich in erster Linie auf das monatliche Nettogehalt aus, nicht auf die jährliche Gesamtsteuerschuld des Arbeitnehmers.
Zwei Mitarbeiter mit identischem Bruttogehalt können unterschiedliche Nettogehälter erhalten, da die Abzüge von folgenden Faktoren abhängen:
In anderen Ländern tragen die Arbeitgeber unter Umständen die Lohnsteuer, während in Deutschland der Hauptkostenfaktor für den Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge sind. Es gibt keine gesonderte „Arbeitgeber-Lohnsteuer“, aber die Arbeitgeber müssen 50 % aller Pflichtversicherungsbeiträge tragen.
Über die übliche Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge hinaus unterliegen Arbeitgeber weiteren gesetzlichen Versicherungspflichten. Dazu gehören die Arbeitsunfallversicherung, die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung sowie die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung.
In Deutschland sind mindestens 20 Tage bezahlter Urlaub pro Jahr vorgeschrieben (bei einer 5-Tage-Woche), doch sehen die meisten Tarifverträge und Arbeitsverträge 25 bis 30 Tage vor. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Arbeitgeber nicht in Anspruch genommene Urlaubstage auszahlen.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Arbeitgeber bei jedem Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang 100 % des Bruttolohns zahlen. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung oder Entlassung) müssen Arbeitgeber alle nicht genommenen Urlaubstage im Rahmen der Abfindung oder Endabrechnung auszahlen.
Urlaubsgeld = (Jahresbruttogehalt ÷ 250 Arbeitstage) × nicht genutzte Urlaubstage
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 60.000 € pro Jahr und hat 10 nicht genutzte Urlaubstage:
Tagespreis = 60.000 € ÷ 250 = 240 €
Urlaubsgeld = 240 € × 10 nicht genutzte Tage = 2.400 €
Deutsche Gehaltsrechner helfen Arbeitgebern dabei, das Nettoeinkommen ihrer Mitarbeiter sowie die Gesamtlohnkosten schnell zu schätzen. Diese Tools berechnen:
Viele ausländische Unternehmen arbeiten mit deutschen Lohnbuchhaltungsexperten zusammen, um Fehler bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu vermeiden. Lokale Experten unterstützen Arbeitgeber dabei:
Ein Employer of Record EOR) kann für ausländische Unternehmen, die in Deutschland Personal einstellen, die Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuererklärungen, Arbeitsverträge und gesetzliche Abgaben übernehmen.
Der Einsatz eines EOR Arbeitgebern folgende Vorteile:
FMC Group bietet employer of record in mehr als 50 Ländern, darunter auch in Deutschland. Obwohl Arbeitgeber mithilfe eines EOR Mitarbeiter einstellen können, ohne eine lokale Niederlassung zu gründen, übernimmt FMC Group die Abrechnung, Steuern, monatlichen Abgaben und die Urlaubsverwaltung unter vollständiger Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch mit uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen beim Wachstum Ihres Unternehmens helfen können.