Wenn Sie eine Erweiterung Ihres Personalbestands in der Türkei planen oder einen Employer of Record (EOR) Service in Betracht ziehen, ist es wichtig zu verstehen, wie die Gesamtkosten der Beschäftigung berechnet werden. Dieses Wissen ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen bei der Budgetierung und Verwaltung der Beschäftigung in der Türkei zu treffen.
Bei der Berechnung der Gesamtbeschäftigungskosten in der Türkei müssen die Arbeitgeber mehr als nur das Bruttogehalt berücksichtigen. Zu den wichtigsten Faktoren gehören die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung (SGK), die einbehaltene Einkommenssteuer und Pflichtleistungen wie bezahlter Urlaub und Zulagen. In diesem Artikel werden diese Elemente aufgeschlüsselt, um Ihnen zu helfen, die Beschäftigungskosten in der Türkiye effektiv zu verwalten
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Alp Atasoy
Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung
Bruttolohn: Ausgangspunkt für die Berechnung der Beschäftigungskosten ist das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Bruttogehalt.
Bruttomindestlohn (2025): 26.005,50 TRY pro Monat
Netto-Mindestlohn (2025): 22.104,67 TRY pro Monat
Tagesbruttolohn (2025): 866,85 TRY
In der Türkei sind verschiedene gesetzliche Arbeitgeberbeiträge vorgeschrieben, die als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet werden und Mindest- und Höchstbeträgen unterliegen.
Art des Beitrags | Arbeitgeberanteil (2025) | Arbeitnehmerquote (2025) | Basis (2025) |
Soziale Sicherheit (SGK) | 15.75%* | 14% | 26.005,50 - 195.041,40 TRY/Monat |
Arbeitslosigkeitsversicherung | 2% | 1% | Gleich wie oben |
* Hinweis: Der Satz von 15,75 % setzt einen gesetzlichen Abschlag von 5 Punkten voraus; der Standardsatz ist höher, wenn der Abschlag nicht gilt.
Der SGK-Rabatt von 5% gilt nur für produzierende Unternehmen. Für Dienstleistungs- und Handelsunternehmen gilt ein Rabatt von 4 %.
Für Rentner gibt es keine Ermäßigung. SGK-Arbeitgeberbeitragssätze für Rentner sind unterschiedlich
Deckt Renten-, Kranken-, Invaliditäts-, Mutterschafts- und Arbeitsunfallversicherung ab
Arbeitgeber: 15,75% (mit Rabatt)
Mitarbeiter: 14%
Für beide Beiträge gelten die offiziellen Mindest- und Höchstsätze (26.005,50 TRY - 195.041,40 TRY/Monat für 2025
Arbeitgeber: 2%
Mitarbeiter: 1%
Berechnet auf der gleichen Basis wie SGK
Tageslimit: 240 TRY + MwSt.
Monatliche Schätzung: ~5.280 TRY + MwSt.
Hinweis: Barzahlungen sind in der SGK-Prämiengrundlage enthalten; Essenskarten oder Mahlzeiten vor Ort können steuerliche Vorteile bieten
Tägliches Limit: 126 TRY
Monatliche Schätzung: ~2.772 TRY
Anmerkung: Barzahlungen sind in der SGK-Basis enthalten; die direkte Erbringung von Transportleistungen kann ausgenommen werden
Ein Bruttomonatsgehalt pro Dienstjahr, anwendbar nach mindestens einem Jahr der Beschäftigung.
Die Abfindungsobergrenze (2025) beträgt TRY 46.655,43 pro Dienstjahr ab Januar 2025
Übersteigt der monatliche Bruttolohn des Arbeitnehmers diesen Betrag, so wird die Abfindung auf den Höchstbetrag begrenzt.
Weniger als 6 Monate: 2 Wochen
6 Monate bis 1,5 Jahre: 4 Wochen
1,5 bis 3 Jahre: 6 Wochen
Über 3 Jahre: 8 Wochen
Dienstjahre | Bruttolohn (TRY) | Abgangsentschädigung (TRY) | Kündigung Entschädigung (TRY) | Gesamtentschädigung (TRY) |
2 | 26,005.50 | 52,011.00 | 39,008.25 | 91,019.25 |
5 | 26,005.50 | 130,027.50 | 52,011.00 | 182,038.50 |
10 | 26,005.50 | 260,055.00 | 52,011.00 | 312,066.00 |
15 | 26,005.50 | 390,082.50 | 52,011.00 | 442,093.50 |
Auf bestimmte Entschädigungen können Einkommensteuer und Stempelsteuer erhoben werden
Anmerkungen:
Abgangsentschädigung: Berechnet als ein Bruttomonatsgehalt pro Dienstjahr, bis zur gesetzlichen Höchstgrenze (TRY 46.655,43 für Januar-Juni 2025)
Kündigungsentschädigung: Wird auf der Grundlage der erforderlichen Kündigungsfrist für die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berechnet
Einkommensteuer: Auf Abfindungen bis zur Höchstgrenze wird keine Einkommenssteuer erhoben, aber die Stempelsteuer (0,759 %) wird abgezogen. Die Kündigungsentschädigung unterliegt der Einkommenssteuer und der Stempelsteuer, nicht aber den Sozialversicherungsbeiträgen
Bruttolohn: Für den Mindestlohn beträgt das Monatsbrutto 2025 TRY 26.005,50
Betrag: 1.000 TRY pro Arbeitnehmer und Monat (33,33 TRY pro Tag)*
Anspruchsberechtigung: Arbeitgeber des privaten Sektors ohne ausstehende SGK-Schulden, ordnungsgemäße Anmeldung der Arbeitnehmer und Beibehaltung des Personalbestands im Vergleich zum Vorjahr.
Leistung: Wird direkt von den geschuldeten SGK-Prämien abgezogen.
*DieMindestlohnunterstützung für Arbeitgeber in der Türkei wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 auf 1.000 TRY pro Monat festgelegt. Diese Unterstützung, die im Amtsblatt geregelt ist, gilt für das gesamte Kalenderjahr 2025.
Einkommensteuer: Die Arbeitgeber sind für die Einbehaltung und Abführung der Einkommenssteuer im Namen der Arbeitnehmer auf der Grundlage von progressiven Sätzen verantwortlich.
Stempelsteuer: Wird auf Gehaltszahlungen zu einem Satz von 0,759 % (2025) erhoben.
Komponente | Betrag (TRY) |
Bruttolohn | 26,005.50 |
SGK-Arbeitgeberanteil | 4,095.87 |
Arbeitslosigkeitsversicherung | 520.11 |
Monatliche Gesamtkosten | 30,621.48 |
Weniger: Unterstützung des Mindestlohns | -1,000.00 |
Nettokosten des Arbeitgebers | 29,621.48 |
Die Zahlen gehen davon aus, dass alle Ermäßigungen und Unterstützungen angewandt werden, und enthalten keine fakultativen Leistungen oder zusätzlichen Zulagen.
Jahresurlaub: Der Jahresurlaub beträgt mindestens 14 Tage nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit und mindestens 20 Tage für Arbeitnehmer über 50 Jahre, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Gesetzliche Feiertage: Bezahlte Feiertage sind gesetzlich vorgeschrieben.
Überstunden: Überstunden werden gemäß dem türkischen Arbeitsgesetz mit Zuschlägen vergütet.
Kollektivvereinbarungen: Können zusätzliche Kosten oder Vorteile mit sich bringen.
Kostenelement | Verpflichtung des Arbeitgebers (2025) |
Bruttolohn | ≥ 26.005,50 TRY/Monat (Minimum) |
SGK Premium (Arbeitgeber) | 15,75% (mit Rabatt) |
Arbeitslosigkeitsversicherung | 2% |
Einkommensteuerabzug | Progressiv, Arbeitgeberüberweisungen* |
Stempelabgabe | 0.759% |
Mahlzeitenzuschuss | Bis zu 5.280 TRY/Monat (optional) |
Beförderungszulage | Bis zu 2.772 TRY/Monat (optional) |
Abfindung/Kündigungsgeld | Gesetzlich vorgeschrieben, variiert je nach Amtszeit |
Unterstützung des Mindestlohns | -1.000 TRY/Monat (wenn förderfähig) |
*2025 Einkommensteuersätze für Arbeitseinkommen:
Bis zu 158.000 TRY: 15%
158.001 - 330.000 VERSUCH: 20%
330.001 - 1.200.000 VERSUCH: 27%
1.200.001 - 4.300.000 VERSUCH: 35%
Über 4.300.000 TRY: 40%
Arbeitgeber in der Türkei müssen das Bruttogehalt, die obligatorischen Sozial- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die einbehaltene Einkommenssteuer und Stempelsteuer sowie eventuelle Abfindungs- und Kündigungszahlungen einplanen. Zusätzliche Zulagen wie Verpflegung und Transport sowie staatliche Anreize können die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Für ein kosteneffizientes Personalmanagement in der Türkei ist es unerlässlich, sich über rechtliche Änderungen auf dem Laufenden zu halten und die verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen zu nutzen.