Leitfaden zur Arbeitnehmerversicherung in der Türkei für ausländische Unternehmen

Die türkische Regierung verpflichtet Arbeitgeber zur Einhaltung strenger Arbeitsgesetze, von denen eines die Bereitstellung einer Versicherung für die Arbeitnehmer vorschreibt.

Die Arbeitnehmerversicherung in der Türkei ist für ausländische Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Änderungen recht komplex. Sie verursacht zudem zusätzliche Kosten im Einstellungsprozess und birgt das Risiko von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften. Die Einhaltung von Fristen bei gleichzeitiger Erledigung anderer Aufgaben, wie beispielsweise der Steuerangelegenheiten, erhöht den Stress für Arbeitgeber noch weiter.

In diesem Beitrag befassen wir uns speziell mit der Absicherung von Mitarbeitern, einschließlich der verschiedenen Versicherungsarten, der Gesamtkosten und der Möglichkeiten, wie Unternehmen diese Aufgabe auslagern.

Foto von Özlem Çanakçı
Özlem Çanakçı

Autor

Bild von Alp Atasoy
Alp Atasoy

Mitautor

Leitfaden zur Arbeitnehmerversicherung in der Türkei für ausländische Unternehmen
Leitfaden zur Arbeitnehmerversicherung in der Türkei für ausländische Unternehmen

Leitfaden zur Arbeitnehmerversicherung in der Türkei für ausländische Unternehmen

Die türkische Regierung verpflichtet Arbeitgeber zur Einhaltung strenger Arbeitsgesetze, von denen eines die Bereitstellung einer Versicherung für die Arbeitnehmer vorschreibt.

Die Arbeitnehmerversicherung in der Türkei ist für ausländische Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Änderungen recht komplex. Sie verursacht zudem zusätzliche Kosten im Einstellungsprozess und birgt das Risiko von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften. Die Einhaltung von Fristen bei gleichzeitiger Erledigung anderer Aufgaben, wie beispielsweise der Steuerangelegenheiten, erhöht den Stress für Arbeitgeber noch weiter.

In diesem Beitrag befassen wir uns speziell mit der Absicherung von Mitarbeitern, einschließlich der verschiedenen Versicherungsarten, der Gesamtkosten und der Möglichkeiten, wie Unternehmen diese Aufgabe auslagern.

Foto von Özlem Çanakçı
Özlem Çanakçı

Autor

Bild von Alp Atasoy
Alp Atasoy

Mitautor

Inhaltsübersicht

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Alp Atasoy

Alp Atasoy

Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

flagge der vereinigten staaten türkei flagge frankreich flagge

Ein Überblick über die Arbeitnehmerversicherung in der Türkei

Ein Überblick über die Arbeitnehmerversicherung in der Türkei

In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise des türkischen Sozialversicherungssystems für Arbeitnehmer erläutert. Er soll dabei helfen, die Struktur des obligatorischen Sozialversicherungssystems in der Türkei zu verstehen, einschließlich seines rechtlichen Rahmens und der damit verbundenen rechtlichen Komplexitäten.

Was ist eine Arbeitnehmerversicherung in der Türkei?

Unter der Arbeitnehmerversicherung in der Türkei versteht man das obligatorische Sozialversicherungssystem, das von der SGK (Sosyal Güvenlik Kurumu) verwaltet wird.

Diese Versicherung deckt Arbeitnehmer im Rahmen eines einheitlichen Systems ab. Sie umfasst Krankenversicherung, Rentenbeiträge und Arbeitslosenunterstützung. Außerdem bietet sie kurzfristigen Schutz, beispielsweise bei Krankheit und Arbeitsunfällen.

Die Versicherung ist nicht freiwillig. Sobald ein Arbeitsverhältnis besteht, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anmelden. Danach zahlt der Arbeitgeber monatliche Beiträge auf der Grundlage des Gehalts des Arbeitnehmers.

Warum Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter zu versichern

Die türkische Regierung hat für alle Arbeitgeber, ob inländische oder ausländische, die Pflicht eingeführt, ihre in der Türkei tätigen Mitarbeiter zu versichern. Diese Vorschrift soll den Zugang zu Gesundheitsleistungen, Einkommensschutz und Altersversorgung gewährleisten.

Für Arbeitgeber handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung. Eine Nichteinhaltung hat folgende Konsequenzen:

  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Nachzahlungen von Prämien zuzüglich Zinsen
  • Rechtliche Risiken, einschließlich Prüfungen und betrieblicher Einschränkungen

Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter über einen Employer of Record EOR) einstellen, müssen sie dennoch für die Versicherung aufkommen.

Wer muss in der Türkei versichert sein?

Alle Personen, die in der Türkei im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind, müssen versichert sein. Dies gilt sowohl für einheimische als auch für ausländische Arbeitnehmer.

Dazu gehören:

  • türkische Staatsbürger, die in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten
  • Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Arbeitserlaubnis
  • Zeitarbeitskräfte oder befristet Beschäftigte (mit wenigen Ausnahmen)

Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor deren erstem Arbeitstag anmelden müssen.

Arten von Arbeitnehmerversicherungen in der Türkei

Arten der Arbeitnehmerversicherung in der Türkei

Das türkische Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer wird von der SGK (Sozialversicherungsanstalt) zentral verwaltet. Dieses System gliedert sich in verschiedene Bereiche. Für ausländische Arbeitgeber ist es unerlässlich, diese Kategorien zu verstehen, da die türkische Regierung die Beiträge als Gesamtbeitrag berechnet.

Sozialversicherung (SGK)

Die Sozialversicherung ist das übergreifende System, dem alle registrierten Arbeitnehmer unterliegen. Sie vereint mehrere Versicherungszweige in einer einzigen Struktur. Die SGK, die türkische Sozialversicherungsanstalt, verwaltet alles.

Dazu gehören:

  • Renten- und Altersvorsorgebeiträge
  • Zugang zur Krankenversicherung
  • Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente

Allgemeine Krankenversicherung (GSS)

Die Allgemeine Krankenversicherung (GSS) ermöglicht Arbeitnehmern den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem der Türkei. Sobald der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer angemeldet hat, können diese medizinische Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern und allen privaten Einrichtungen, die einen Vertrag abgeschlossen haben, zu einem bestimmten Tarif in Anspruch nehmen. 

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel:

  • Arztbesuche und Krankenhausversorgung
  • Notfallbehandlung
  • Verschreibungspflichtige Medikamente (teilweise erstattet)

Die GSS ist automatisch in den SGK-Beiträgen enthalten, sodass keine gesonderte Zahlung erforderlich ist.

Arbeitslosigkeitsversicherung

Die Arbeitslosenversicherung bietet Arbeitnehmern, die unter bestimmten Voraussetzungen ihren Arbeitsplatz verlieren, vorübergehende finanzielle Unterstützung.

Wichtige Aspekte:

  • Finanziert durch Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Wird für einen begrenzten Zeitraum als monatliche Leistung ausgezahlt
  • Es ist eine Mindestanzahl an Beitragszeiten erforderlich, um anspruchsberechtigt zu sein

Dies ist ein obligatorischer Bestandteil der Lohnabrechnung für Arbeitgeber, die ihn zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen melden müssen.

Kurzfristige vs. langfristige Versicherungszweige

Das türkische System unterteilt die Krankenversicherung in zwei Hauptzweige:

Kurzzeitversicherung

Der Schwerpunkt liegt auf unmittelbaren Risiken und vorübergehenden Einkommensausfällen, darunter:

  • Krankengeld
  • Mutterschaftsleistungen
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Langzeitversicherung

Behandelt die finanzielle Absicherung für die Zukunft, darunter:

  • Altersrenten
  • Invaliditätsrenten
  • Hinterbliebenenrente für Angehörige

Für Arbeitgeber sind beide Zweige automatisch in den Sozialversicherungsbeiträgen enthalten.

Kosten für die Sozialversicherung in der Türkei

Kosten für die Sozialversicherung in der Türkei

Die Arbeitnehmerversicherung in der Türkei ist ein obligatorischer Lohnnebenkostenposten. Sie wird als Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge, doch die größere finanzielle Belastung trägt der Arbeitgeber. Wenn Sie in der Türkei Personal einstellen, liegen die tatsächlichen Personalkosten deutlich über dem Bruttogehalt, wobei die Gesamtpersonalkosten um etwa 20–30 % steigen.

Beitragssätze von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Im Jahr 2026 betragen die Standardbeitragssätze ungefähr:

Arbeitnehmerbeiträge (~15 %)

  • Sozialversicherung (Rente, Erwerbsunfähigkeit usw.): 14 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1 %

Arbeitgeberbeiträge (~22 %–25 %)

  • Sozialversicherung: ~20,5 % – 21,75 %
  • Arbeitslosenversicherung: 2 %

Gesamt:

  • Arbeitnehmer: ~15 % werden vom Gehalt abgezogen
  • Arbeitgeber: ~22 %–25 % zusätzlich zum Gehalt

Die Arbeitgeberbeiträge können durch staatliche Anreize leicht gesenkt werden (2 %–5 %), was weitgehend vom jeweiligen Sektor und dem Stand der Einhaltung der Vorschriften abhängt.

Beispiel für eine Kostenaufstellung für ausländische Arbeitgeber

Anhand eines vereinfachten Beispiels auf der Grundlage der Mindestlohnstruktur:

  • Bruttogehalt: 33.030 TRY
  • Lohnabzüge (~15 %): 4.950 TRY
  • Arbeitgeberbeiträge (~22 %–25 %): 7.200 – 8.200 TRY

Gesamtkosten für den Arbeitgeber: 40.000 – 41.000+ TRY pro Monat

Dies zeigt, dass:

  • Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt etwa 20–25 %
  • Nach Abzug der Abzüge erhält der Arbeitnehmer ein geringeres Nettogehalt

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass in der Türkei ein Nettogehalt-System gilt, das sich von dem vieler anderer Länder unterscheiden kann. Dies sollte bei Gehaltsverhandlungen klar berücksichtigt werden, um Verwechslungen zwischen Brutto- und Nettogehalt-Erwartungen zu vermeiden.

Weitere versteckte Kosten, die es zu berücksichtigen gilt

Zusätzlich zu den regulären Sozialversicherungsbeiträgen können ausländischen Arbeitgebern in den folgenden Fällen zusätzliche Kosten entstehen:

Kosten für Lohnabrechnung und Compliance

  • Lokale Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Buchhaltungsdienstleistungen
  • Monatliche Meldungen (MUHSGK)

Abgangsentschädigung (Kıdem Tazminatı)

  • Unter bestimmten Voraussetzungen bei Beendigung verpflichtend
  • Nach Dienstalter und Gehalt

Auswirkungen der SGK-Basis auf die Obergrenze

  • Die Beiträge gelten bis zu einer bestimmten Gehaltsobergrenze (wichtig für Spitzenverdiener)

Risiken im Zusammenhang mit der Anspruchsberechtigung auf Prämien

  • Die Nichteinhaltung von Compliance-Anforderungen kann zum Verlust von Beitragsrabatten führen
  • Führt zu höheren Kosten für Arbeitgeber

Kosten für EOR die rechtliche Gründung

  • Bei einer Einstellung ohne eigene Rechtsform erheben EOR zusätzliche Servicegebühren

So richten Sie die Sozialversicherung für Arbeitnehmer in der Türkei ein

So richten Sie die Sozialversicherung für Arbeitnehmer in der Türkei ein

Bisher haben Sie alle wichtigen Details zur Absicherung von Mitarbeitern in der Türkei kennengelernt. In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen fünf einfache Schritte zur Einrichtung einer Mitarbeiterversicherung in der Türkei vor.

Schritt 1: Melden Sie Ihr Unternehmen bei der SGK an

Bevor ausländische Arbeitgeber Mitarbeiter einstellen, müssen sie ihr Unternehmen als Arbeitsstätte bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (SGK) registrieren lassen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine offizielle Registrierungsnummer für den Arbeitsplatz vergeben, die für alle künftigen Versicherungsmeldungen und -zahlungen wichtig und erforderlich ist.

Schritt 2: Mitarbeiter vor ihrem Arbeitsbeginn anmelden

Arbeitgeber müssen jeden Arbeitnehmer spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn bei der SGK anmelden. Dieser Schritt ist sowohl für einheimische als auch für ausländische Arbeitnehmer verpflichtend und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz ab dem ersten Arbeitstag besteht.

Schritt 3: Erforderliche Unterlagen vorbereiten und einreichen

Ausländische Unternehmen, die als Arbeitgeber auftreten, müssen wichtige Unterlagen einholen und einreichen, darunter:

  • Arbeitsvertrag
  • Angaben zur Mitarbeiteridentifikation
  • Handelsregisterauszüge

Diese Unterlagen sind erforderlich, um die Anmeldung der Mitarbeiter abzuschließen und die Einhaltung der SGK-Vorschriften sicherzustellen.

Schritt 4: Monatliche Prämien berechnen und angeben

Nach der Anmeldung müssen Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge auf der Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnen. Die monatlichen Meldungen sind anschließend über das SGK-System einzureichen. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge ordnungsgemäß erfasst werden.

Schritt 5: Beiträge zahlen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die monatlichen Beiträge fristgerecht zu zahlen und die Unterlagen auf dem neuesten Stand zu halten. Zur laufenden Einhaltung der Vorschriften gehören:

  • Fristen überwachen
  • Reagieren auf SGK-Benachrichtigungen
  • Gewährleistung einer korrekten Lohn- und Gehaltsabrechnung

Einsatz FMC Group EOR Finanzmanager für die Einhaltung versicherungsrechtlicher Vorschriften

Einsatz FMC Group  EOR Finanzmanager für die Einhaltung versicherungsrechtlicher Vorschriften

Bei der Einstellung von Mitarbeitern in der Türkei müssen zahlreiche Aufgaben erledigt werden, und laufende Verpflichtungen verursachen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Dazu gehören:

  • Die Gründung des Unternehmens (was sich als schwierig erweisen kann)
  • Mitarbeiter finden, auswählen und Vorstellungsgespräche führen
  • Erstellung von Verträgen (unter strikter Einhaltung des türkischen Rechts)
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Steuerangelegenheiten
  • Anmeldung zur Sozialversicherung
  • Die Vorschriften vollständig einhalten

All diese Aufgaben bedeuten für ausländische Arbeitgeber zusätzlichen Aufwand, Zeitaufwand und Kosten, was ihre Entscheidung zwischen einer direkten Einstellung und der Inanspruchnahme eines EOR beeinflusst.

Wenn Sie Mitarbeiter über FMC Group EOR, übernehmen wir alle oben genannten Aufgaben, sodass Sie Personal ohne lokale Niederlassung beschäftigen können.

Wenn Sie bereits ein Unternehmen registriert haben, helfen Ihnen unsere Personalsuche Ihnen dabei helfen, effizient die richtigen Mitarbeiter zu finden. Wenn Sie bereits Mitarbeiter in der Türkei haben, können wir Sie zudem bei entsprechenden Personalbedürfnissen unterstützen.

Wenn Sie Mitarbeiter in der Türkei beschäftigen, kümmern wir uns im Rahmen unseres Finanzmanagement-Service.

Vereinbaren Sie ein kostenloses 30-minütiges Beratungsgespräch, und wir begleiten Sie in jeder Phase und helfen Ihrem Unternehmen dabei, weiter zu wachsen.

Kontakt mit Alp aufnehmen

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören