Die türkische Regierung verpflichtet Arbeitgeber zur Einhaltung strenger Arbeitsgesetze, von denen eines die Bereitstellung einer Versicherung für die Arbeitnehmer vorschreibt.
Die Arbeitnehmerversicherung in der Türkei ist für ausländische Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Änderungen recht komplex. Sie verursacht zudem zusätzliche Kosten im Einstellungsprozess und birgt das Risiko von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften. Die Einhaltung von Fristen bei gleichzeitiger Erledigung anderer Aufgaben, wie beispielsweise der Steuerangelegenheiten, erhöht den Stress für Arbeitgeber noch weiter.
In diesem Beitrag befassen wir uns speziell mit der Absicherung von Mitarbeitern, einschließlich der verschiedenen Versicherungsarten, der Gesamtkosten und der Möglichkeiten, wie Unternehmen diese Aufgabe auslagern.
Autor
Mitautor
Die türkische Regierung verpflichtet Arbeitgeber zur Einhaltung strenger Arbeitsgesetze, von denen eines die Bereitstellung einer Versicherung für die Arbeitnehmer vorschreibt.
Die Arbeitnehmerversicherung in der Türkei ist für ausländische Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Änderungen recht komplex. Sie verursacht zudem zusätzliche Kosten im Einstellungsprozess und birgt das Risiko von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften. Die Einhaltung von Fristen bei gleichzeitiger Erledigung anderer Aufgaben, wie beispielsweise der Steuerangelegenheiten, erhöht den Stress für Arbeitgeber noch weiter.
In diesem Beitrag befassen wir uns speziell mit der Absicherung von Mitarbeitern, einschließlich der verschiedenen Versicherungsarten, der Gesamtkosten und der Möglichkeiten, wie Unternehmen diese Aufgabe auslagern.
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Mitautor
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Alp Atasoy
Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung
In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise des türkischen Sozialversicherungssystems für Arbeitnehmer erläutert. Er soll dabei helfen, die Struktur des obligatorischen Sozialversicherungssystems in der Türkei zu verstehen, einschließlich seines rechtlichen Rahmens und der damit verbundenen rechtlichen Komplexitäten.
Unter der Arbeitnehmerversicherung in der Türkei versteht man das obligatorische Sozialversicherungssystem, das von der SGK (Sosyal Güvenlik Kurumu) verwaltet wird.
Diese Versicherung deckt Arbeitnehmer im Rahmen eines einheitlichen Systems ab. Sie umfasst Krankenversicherung, Rentenbeiträge und Arbeitslosenunterstützung. Außerdem bietet sie kurzfristigen Schutz, beispielsweise bei Krankheit und Arbeitsunfällen.
Die Versicherung ist nicht freiwillig. Sobald ein Arbeitsverhältnis besteht, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anmelden. Danach zahlt der Arbeitgeber monatliche Beiträge auf der Grundlage des Gehalts des Arbeitnehmers.
Die türkische Regierung hat für alle Arbeitgeber, ob inländische oder ausländische, die Pflicht eingeführt, ihre in der Türkei tätigen Mitarbeiter zu versichern. Diese Vorschrift soll den Zugang zu Gesundheitsleistungen, Einkommensschutz und Altersversorgung gewährleisten.
Für Arbeitgeber handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung. Eine Nichteinhaltung hat folgende Konsequenzen:
Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter über einen Employer of Record EOR) einstellen, müssen sie dennoch für die Versicherung aufkommen.
Alle Personen, die in der Türkei im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind, müssen versichert sein. Dies gilt sowohl für einheimische als auch für ausländische Arbeitnehmer.
Dazu gehören:
Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor deren erstem Arbeitstag anmelden müssen.
Das türkische Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer wird von der SGK (Sozialversicherungsanstalt) zentral verwaltet. Dieses System gliedert sich in verschiedene Bereiche. Für ausländische Arbeitgeber ist es unerlässlich, diese Kategorien zu verstehen, da die türkische Regierung die Beiträge als Gesamtbeitrag berechnet.
Die Sozialversicherung ist das übergreifende System, dem alle registrierten Arbeitnehmer unterliegen. Sie vereint mehrere Versicherungszweige in einer einzigen Struktur. Die SGK, die türkische Sozialversicherungsanstalt, verwaltet alles.
Dazu gehören:
Die Allgemeine Krankenversicherung (GSS) ermöglicht Arbeitnehmern den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem der Türkei. Sobald der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer angemeldet hat, können diese medizinische Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern und allen privaten Einrichtungen, die einen Vertrag abgeschlossen haben, zu einem bestimmten Tarif in Anspruch nehmen.
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel:
Die GSS ist automatisch in den SGK-Beiträgen enthalten, sodass keine gesonderte Zahlung erforderlich ist.
Die Arbeitslosenversicherung bietet Arbeitnehmern, die unter bestimmten Voraussetzungen ihren Arbeitsplatz verlieren, vorübergehende finanzielle Unterstützung.
Wichtige Aspekte:
Dies ist ein obligatorischer Bestandteil der Lohnabrechnung für Arbeitgeber, die ihn zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen melden müssen.
Das türkische System unterteilt die Krankenversicherung in zwei Hauptzweige:
Der Schwerpunkt liegt auf unmittelbaren Risiken und vorübergehenden Einkommensausfällen, darunter:
Behandelt die finanzielle Absicherung für die Zukunft, darunter:
Für Arbeitgeber sind beide Zweige automatisch in den Sozialversicherungsbeiträgen enthalten.
Die Arbeitnehmerversicherung in der Türkei ist ein obligatorischer Lohnnebenkostenposten. Sie wird als Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge, doch die größere finanzielle Belastung trägt der Arbeitgeber. Wenn Sie in der Türkei Personal einstellen, liegen die tatsächlichen Personalkosten deutlich über dem Bruttogehalt, wobei die Gesamtpersonalkosten um etwa 20–30 % steigen.
Im Jahr 2026 betragen die Standardbeitragssätze ungefähr:
Arbeitnehmerbeiträge (~15 %)
Arbeitgeberbeiträge (~22 %–25 %)
Gesamt:
Die Arbeitgeberbeiträge können durch staatliche Anreize leicht gesenkt werden (2 %–5 %), was weitgehend vom jeweiligen Sektor und dem Stand der Einhaltung der Vorschriften abhängt.
Anhand eines vereinfachten Beispiels auf der Grundlage der Mindestlohnstruktur:
Gesamtkosten für den Arbeitgeber: 40.000 – 41.000+ TRY pro Monat
Dies zeigt, dass:
Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass in der Türkei ein Nettogehalt-System gilt, das sich von dem vieler anderer Länder unterscheiden kann. Dies sollte bei Gehaltsverhandlungen klar berücksichtigt werden, um Verwechslungen zwischen Brutto- und Nettogehalt-Erwartungen zu vermeiden.
Zusätzlich zu den regulären Sozialversicherungsbeiträgen können ausländischen Arbeitgebern in den folgenden Fällen zusätzliche Kosten entstehen:
Kosten für Lohnabrechnung und Compliance
Abgangsentschädigung (Kıdem Tazminatı)
Auswirkungen der SGK-Basis auf die Obergrenze
Risiken im Zusammenhang mit der Anspruchsberechtigung auf Prämien
Kosten für EOR die rechtliche Gründung
Bisher haben Sie alle wichtigen Details zur Absicherung von Mitarbeitern in der Türkei kennengelernt. In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen fünf einfache Schritte zur Einrichtung einer Mitarbeiterversicherung in der Türkei vor.
Bevor ausländische Arbeitgeber Mitarbeiter einstellen, müssen sie ihr Unternehmen als Arbeitsstätte bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (SGK) registrieren lassen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine offizielle Registrierungsnummer für den Arbeitsplatz vergeben, die für alle künftigen Versicherungsmeldungen und -zahlungen wichtig und erforderlich ist.
Arbeitgeber müssen jeden Arbeitnehmer spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn bei der SGK anmelden. Dieser Schritt ist sowohl für einheimische als auch für ausländische Arbeitnehmer verpflichtend und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz ab dem ersten Arbeitstag besteht.
Ausländische Unternehmen, die als Arbeitgeber auftreten, müssen wichtige Unterlagen einholen und einreichen, darunter:
Diese Unterlagen sind erforderlich, um die Anmeldung der Mitarbeiter abzuschließen und die Einhaltung der SGK-Vorschriften sicherzustellen.
Nach der Anmeldung müssen Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge auf der Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnen. Die monatlichen Meldungen sind anschließend über das SGK-System einzureichen. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge ordnungsgemäß erfasst werden.
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die monatlichen Beiträge fristgerecht zu zahlen und die Unterlagen auf dem neuesten Stand zu halten. Zur laufenden Einhaltung der Vorschriften gehören:
Bei der Einstellung von Mitarbeitern in der Türkei müssen zahlreiche Aufgaben erledigt werden, und laufende Verpflichtungen verursachen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Dazu gehören:
All diese Aufgaben bedeuten für ausländische Arbeitgeber zusätzlichen Aufwand, Zeitaufwand und Kosten, was ihre Entscheidung zwischen einer direkten Einstellung und der Inanspruchnahme eines EOR beeinflusst.
Wenn Sie Mitarbeiter über FMC Group EOR, übernehmen wir alle oben genannten Aufgaben, sodass Sie Personal ohne lokale Niederlassung beschäftigen können.
Wenn Sie bereits ein Unternehmen registriert haben, helfen Ihnen unsere Personalsuche Ihnen dabei helfen, effizient die richtigen Mitarbeiter zu finden. Wenn Sie bereits Mitarbeiter in der Türkei haben, können wir Sie zudem bei entsprechenden Personalbedürfnissen unterstützen.
Wenn Sie Mitarbeiter in der Türkei beschäftigen, kümmern wir uns im Rahmen unseres Finanzmanagement-Service.
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