So beantragen Sie als ausländisches Unternehmen Arbeitsvisa in der Türkei

Für ausländische Arbeitnehmer ist in der Türkei ein Arbeitsvisum als Arbeitserlaubnis vorgeschrieben.

Ausländische Unternehmen stellen in der Regel einheimische Mitarbeiter ein, stehen jedoch manchmal vor zusätzlichen Herausforderungen bei der Personalbeschaffung, wenn der beste Kandidat für die Stelle kein türkischer Staatsbürger ist.

Für ein ausländisches Unternehmen ist es also nicht ganz einfach, die lokalen Vorschriften zu verstehen und ein Arbeitsvisum zu beantragen. Aus diesem Grund lagern die meisten Unternehmen diese Aufgabe aus. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen jedoch, wie Sie Arbeitsvisa in der Türkei selbst beantragen können.

Foto von Özlem Çanakçı
Özlem Çanakçı

Autor

Bild von Alp Atasoy
Alp Atasoy

Mitautor

So beantragen Sie als ausländisches Unternehmen Arbeitsvisa in der Türkei
So beantragen Sie als ausländisches Unternehmen Arbeitsvisa in der Türkei

So beantragen Sie als ausländisches Unternehmen Arbeitsvisa in der Türkei

Für ausländische Arbeitnehmer ist in der Türkei ein Arbeitsvisum als Arbeitserlaubnis vorgeschrieben.

Ausländische Unternehmen stellen in der Regel einheimische Mitarbeiter ein, stehen jedoch manchmal vor zusätzlichen Herausforderungen bei der Personalbeschaffung, wenn der beste Kandidat für die Stelle kein türkischer Staatsbürger ist.

Für ein ausländisches Unternehmen ist es also nicht ganz einfach, die lokalen Vorschriften zu verstehen und ein Arbeitsvisum zu beantragen. Aus diesem Grund lagern die meisten Unternehmen diese Aufgabe aus. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen jedoch, wie Sie Arbeitsvisa in der Türkei selbst beantragen können.

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Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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Ein Überblick über Arbeitsvisa in der Türkei

Ein Überblick über Arbeitsvisa in der Türkei

Die Beantragung eines Arbeitsvisums in der Türkei erfolgt in zwei Schritten. Ausländische Arbeitnehmer reisen mit einem Arbeitsvisum ein und erhalten die eigentliche gesetzliche Arbeitserlaubnis in Form einer Arbeitsgenehmigung.

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit stellt die Arbeitserlaubnis aus. Sie ist für alle ausländischen Arbeitskräfte vorgeschrieben und gilt ausschließlich für den jeweiligen Arbeitgeber. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nur für das Unternehmen arbeiten darf, das die Arbeitserlaubnis beantragt hat.

Das Gute daran ist, dass eine einmal erteilte Arbeitserlaubnis gleichzeitig als Aufenthaltserlaubnis gilt. Daher müssen Sie für Ihre Mitarbeiter keine separate Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen für ausländische Unternehmen zur Beantragung von Arbeitsvisa in der Türkei

Für ausländische Unternehmen gelten strenge rechtliche und finanzielle Kriterien bei der Einstellung internationaler Mitarbeiter in der Türkei. Der Antrag wird stets vom Arbeitgeber gestellt, nicht vom Arbeitnehmer.

Anforderungen des Unternehmens

Um ein Arbeitsvisum zu beantragen, muss der Arbeitgeber:

  • Eine rechtmäßig eingetragene juristische Person in der Türkei sein
  • Die Mindestkapitalanforderungen erfüllen (oft etwa 500.000 TRY oder entsprechende Richtwerte)
  • Die 5:1-Regel einhalten (5 türkische Mitarbeiter pro ausländischem Mitarbeiter, mit Ausnahmen)
  • Erfüllen Sie Ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen

Bitte beachten Sie, dass sich diese Bestimmungen jederzeit entsprechend den geltenden Gesetzen ändern können. Für aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte an uns.

Anforderungen an die Mitarbeiter

Der ausländische Arbeitnehmer muss Folgendes vorlegen:

  • Ein gültiger Reisepass
  • Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Qualifikationen (Abschluss, Zertifikate)
  • Passfotos und Antragsformulare
  • Rollenbasierte Einschränkungen

Bestimmte Berufe in der Türkei sind türkischen Staatsangehörigen vorbehalten, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Rechtsberufe
  • Stellen im öffentlichen Dienst
  • Berufe im Sicherheitsbereich

Darüber hinaus müssen die Gehälter bestimmte Mindestgrenzen einhalten, die sich nach der Funktionsebene richten.

Bearbeitungszeit für Arbeitsvisa in der Türkei

Die reguläre Bearbeitungszeit für die Genehmigung einer Arbeitserlaubnis beträgt 30 bis 60 Tage. Für die Ausstellung des Visums sind weitere 5 bis 15 Tage erforderlich.

Insgesamt dauert der gesamte Prozess in der Regel 4 bis 8 Wochen. Diese Dauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Branche, der Position und der Auslastung der Behörden ab.

Kosten für die Beantragung eines Arbeitsvisums in der Türkei

Die Gesamtkosten für die Beantragung eines Arbeitsvisums setzen sich wie folgt zusammen:

  • Gebühr für die Arbeitserlaubnis
  • Gebühr für die Arbeitserlaubniskarte
  • Konsularische Visumgebühr
  • Kosten für Übersetzung und Beglaubigung

Die durchschnittlichen Gesamtkosten liegen zwischen 250 und 800 Dollar pro Mitarbeiter. Die Kosten variieren je nach Art der Genehmigung und den in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten entstehen können, wenn Unternehmen Rechtsberater oder formelle Arbeitgeber einsetzen.

10 Vorschriften für Arbeitgeber zum Arbeitsvisum

Im Folgenden finden Sie die zehn wichtigsten Regeln, die Sie bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Ihre ausländischen Mitarbeiter unbedingt beachten müssen:

  • Besorgen Sie sich vor Arbeitsantritt eine gültige Arbeitserlaubnis  
  • Stellen Sie sicher, dass der Antrag vom Arbeitgeber eingereicht wird  
  • Die türkische Mitarbeiterquote von 5:1 einhalten  
  • Die Mindestanforderungen an das Eigenkapital und die Finanzlage erfüllen  
  • Löhne zahlen, die über den gesetzlichen Mindestgrenzen liegen
  • Reichen Sie den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis innerhalb der gesetzlichen Frist ein (10-Tage-Regel)
  • Stellen Sie vollständige und korrekte Unterlagen bereit
  • Den Mitarbeiter bei der Sozialversicherung (SGK) anmelden
  • Sicherstellung der kontinuierlichen Einhaltung der Steuer- und Lohnvorschriften
  • Stellen Sie sicher, dass der Mitarbeiter ausschließlich für den aufnehmenden Arbeitgeber tätig ist

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Arbeitsvisums in der Türkei

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Arbeitsvisums in der Türkei

Sie haben nun alle wichtigen Informationen zur Beantragung eines Arbeitsvisums in der Türkei erhalten. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie das Visum in wenigen einfachen Schritten beantragen können:

Schritt 1: Die Stelle definieren und einen Arbeitsvertrag vorbereiten

Bevor ein Visumverfahren eingeleitet wird, muss der Arbeitgeber die Stellenbeschreibung klar definieren:

  • Legen Sie die Stellenbezeichnung, die Aufgaben und das Gehalt fest
  • Stellen Sie sicher, dass die Stelle den türkischen Arbeitsvorschriften entspricht
  • Erstellen Sie einen formellen Arbeitsvertrag

Anforderungen an Arbeitsverträge und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Türkei)

Der Arbeitsvertrag muss folgende wesentliche Bestandteile enthalten:

  • Gehalt (muss die Mindestanforderungen für ausländische Arbeitnehmer erfüllen)
  • Arbeitszeiten
  • Stellenbeschreibung
  • Beschäftigungsdauer
  • Arbeitsort des Arbeitnehmers

Arbeitsort des Arbeitnehmers:
Hiermit ist die Arbeitsadresse gemeint, die der Arbeitgeber dem Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis angegeben hat. Der ausländische Arbeitnehmer darf rechtlich nur an dieser angegebenen Arbeitsadresse arbeiten und darf nicht an einem anderen Ort beschäftigt oder eingesetzt werden. Ist das Unternehmen beispielsweise für Istanbul registriert und zugelassen, darf der Arbeitgeber einen ausländischen Arbeitnehmer rechtlich nicht außerhalb von Istanbul oder einer anderen angegebenen Stadt/Arbeitsstätte beschäftigen oder dort einsetzen.

Vertragsdauer:
Dieser Arbeitsvertrag wird für eine feste Laufzeit von 2 Jahren (oder gegebenenfalls in Jahren/Monaten) ab dem Datum geschlossen, das in der vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausgestellten Arbeitserlaubnis angegeben ist. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass eine vorherige Kündigung erforderlich ist.

Soll der Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin am selben Arbeitsplatz tätig sein, ist es zwingend erforderlich, den Arbeitsvertrag zu verlängern und beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit einen Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis zu stellen, um eine neue Arbeitserlaubnis zu erhalten. Unbefristete Verträge kommen in diesem Zusammenhang nicht in Frage.

Schritt 2: Beantragung eines Arbeitsvisums über das türkische Konsulat (seitens des Arbeitnehmers)

Es gibt zwei Möglichkeiten, als Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum zu beantragen. Der Antrag kann entweder bei der türkischen Botschaft oder dem türkischen Konsulat im Heimatland gestellt werden. Zudem muss der Arbeitnehmer über ein Aufenthaltsvisum mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten verfügen.

  • Visumantragsformular einreichen
  • Reisepass und entsprechende Unterlagen vorlegen
  • Den vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsvertrag einreichen
  • Nehmen Sie gegebenenfalls an einem Vorstellungsgespräch teil
  • Erhalten Sie eine Visum-Referenznummer / Antragsnummer

Dieser Schritt ist für ausländische Arbeitnehmer besonders wichtig, bevor sie in die Türkei einreisen.

Schritt 3: Antrag auf eine Arbeitserlaubnis einreichen (Verantwortung des Arbeitgebers)

Der Arbeitgeber muss den Antrag in der Türkei stellen, während der Arbeitnehmer den Antrag beim Konsulat einreicht.

  • Der Arbeitgeber reicht den Antrag beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ein
  • Die Bewerbung erfolgt in der Regel online über das offizielle System
  • Muss innerhalb von 10 Werktagen nach Einreichung des Visumantrags erledigt werden

Beide Anträge (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) müssen übereinstimmen und miteinander verknüpft sein.

Schritt 4: Unterlagen vorbereiten und einreichen

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Dokumente, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Beantragung eines Arbeitsvisums und einer Arbeitserlaubnis vorlegen müssen:

Erforderliche Unterlagen für Arbeitgeber

  • Umsatzsteuerbescheinigung
  • Handelsregisterblatt
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Nachweis der Mindestquote an einheimischen Mitarbeitern (in der Regel 5 türkische Mitarbeiter pro ausländischem Arbeitnehmer)
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Vollmacht des Unternehmens

Erforderliche Unterlagen für Mitarbeiter

  • Gültiger Reisepass
  • Passfotos
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Bildungsabschlüsse (mit beglaubigten Übersetzungen)
  • Lebenslauf
  • Antragsformular für ein Arbeitsvisum
  • Führungszeugnis (in bestimmten Fällen)

Schritt 5: Warten Sie auf die Genehmigung der Arbeitserlaubnis

Nach der Einreichung prüft das Ministerium den Antrag. Dieser Vorgang kann 2 bis 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit prüfen die Behörden:

  • Teilnahmeberechtigung für Unternehmen
  • Gültigkeitsdauer der Stellenausschreibung
  • Einhaltung der Gehaltsvorschriften
  • Regelungen zur Quote für ausländische Arbeitskräfte

Wenn es genehmigt wird, dann:

  • Die Arbeitserlaubnis wird ausgestellt
  • Es dient auch als Aufenthaltsgenehmigung

Schritt 6: Organisation der Einreise und der Registrierung nach der Ankunft in der Türkei

Sobald die Arbeitserlaubnis erteilt wurde:

  • Der Mitarbeiter kann legal in die Türkei einreisen (sofern er sich nicht bereits dort befindet)
  • Registrieren Sie die Adresse bei den örtlichen Behörden in der Stadt des Arbeitgebers.
  • Biometrische Registrierung abschließen (falls erforderlich)
  • Der Arbeitgeber schließt den Einarbeitungsprozess ab
  • Der Arbeitnehmer kann legal mit der Arbeit beginnen

Wird der Antrag abgelehnt, ist gemäß Artikel 23 Absatz 9 des Gesetzes Nr. 6735 der Arbeitgeber oder dessen Vertreter verpflichtet, die Unterbringungskosten des ausländischen Arbeitnehmers, die Kosten für die Rückreise in sein Heimatland (einschließlich etwaiger unterhaltsberechtigter Angehöriger) sowie alle notwendigen medizinischen Kosten zu übernehmen.

Arbeitsvisum vs. Direktanstellung vs. EOR Freiberufler

Arbeitsvisum vs. Direktanstellung vs. EOR Freiberufler

Faktor

Arbeitsvisum (Einstellung ausländischer Arbeitskräfte)

Direkte Einstellung (lokale Niederlassung)

EOR Employer of Record)

Freiberufler

Gesetzlicher Arbeitgeber

Ihr Unternehmen

Ihr Unternehmen (lokale Niederlassung)

EOR

Selbstständiger

Lokale Einrichtung erforderlich

Ja

Ja

Nein

Nein

Einrichtungszeit

Mittel (4–8 Wochen)

Langsam (6–12+ Wochen)

Schnell (5–10 Tage)

Sehr schnell

Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften

Arbeitgeber

Arbeitgeber

EOR die Einhaltung der Vorschriften

Eingeschränkt (Risiko einer Fehlklassifizierung)

Bearbeitung von Arbeitsgenehmigungen

Erforderlich

Für Einheimische nicht erforderlich

EOR Genehmigungen

Nicht zutreffend

Kostenstruktur

Mäßig (Visum + rechtliche Aspekte)

Hoch (Einrichtung + Betrieb)

Monatliche Gebühr pro Mitarbeiter

Geringe Vorabkosten

Lohnabrechnung und Steuern

vom Arbeitgeber verwaltet

vom Arbeitgeber verwaltet

Komplett von EOR verwaltet

Verwaltet von einem Freiberufler

Flexibilität

Niedrig

Niedrig

Hoch

Sehr hoch

Risikostufe

Mittel (Compliance-Fehler)

Hoch (rechtliche und steuerliche Risiken)

Niedrig (ausgelagerte Compliance)

Hoch (Risiko einer Fehlklassifizierung)

Am besten für

Einstellung ausländischer Fachkräfte

Langfristige Expansion

Schneller, vorschriftsmäßiger Markteintritt

Kurzfristige Tätigkeiten oder Projektarbeit

Nutzung FMC Group Ihr Employer of Record EOR) in der Türkei

Nutzung FMC Group Ihr Employer of Record “ (EOR der Türkei

Bei der Einstellung internationaler Mitarbeiter muss ein ausländischer Arbeitgeber folgende Schritte durchlaufen:

  • Firmengründung umfasst mehrere Schritte und ist von entscheidender Bedeutung)
  • Mitarbeiter finden
  • Vorauswahl und Vorstellungsgespräche
  • Onboarding
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Steuerangelegenheiten
  • Einreichung der monatlichen Beiträge (Arbeitnehmerversicherung)
  • Führung von Aufzeichnungen über alle Transaktionen
  • Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze
  • Ein Arbeitsvisum beantragen
  • Erlangung einer Arbeitserlaubnis

Dieser Vorgang kann Wochen bis Monate dauern, und es können zusätzliche Kosten sowie rechtliche Sanktionen auf Sie zukommen.

Am besten arbeiten Sie mit FMC Group zusammen FMC Group überlassen ihr die gesamte Abwicklung. Wir bieten employer of record (wobei Sie keine eigene Rechtsform benötigen), Personalsuche sowie Finanzdienstleistungen (wobei wir die Gehaltsabrechnung und die monatlichen Meldungen übernehmen). Sie können ein kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren und sofort mit der Einstellung von Mitarbeitern beginnen. 

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