15 gesetzliche Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei

In diesem Beitrag werde ich die rechtlichen Anforderungen erläutern, die die türkischen Behörden für die Gründung eines Unternehmens festlegen.

Wir verfügen über fundierte Kenntnisse dieser türkischen Vorschriften, da wir bei FMC Group unseren Kunden Personal-Leasing 27 Jahren in den Bereichen Marktrecherche, Firmengründung, Kundenbetreuung und Personal-Leasing zur Seite stehen.

Dieser Beitrag behandelt alle wesentlichen Anforderungen sowie einige weitere Anforderungen für bestimmte Branchen.

Los geht’s.

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Yeşim Tektaşlı

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Alp Atasoy

Mitautor

15 gesetzliche Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei
15 gesetzliche Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei

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In diesem Beitrag werde ich die rechtlichen Anforderungen erläutern, die die türkischen Behörden für die Gründung eines Unternehmens festlegen.

Wir verfügen über fundierte Kenntnisse dieser türkischen Vorschriften, da wir bei FMC Group unseren Kunden Personal-Leasing 27 Jahren in den Bereichen Marktrecherche, Firmengründung, Kundenbetreuung und Personal-Leasing zur Seite stehen.

Dieser Beitrag behandelt alle wesentlichen Anforderungen sowie einige weitere Anforderungen für bestimmte Branchen.

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Berater für Vertrieb und Geschäftsentwicklung

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Firmengründung Anmeldevoraussetzungen

Firmengründung Anmeldevoraussetzungen

Für Firmengründung der Türkeigibt es vier wesentliche Voraussetzungen, die für eine ordnungsgemäße Unternehmensgründung erfüllt sein müssen. Diese gelten gleichermaßen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften. Allerdings Zweigstellen und Verbindungsbüros gelten weniger strenge Vorschriften:

1. Wahl der Unternehmensform und Rechtsform

Firmengründung dem türkischen Handelsgesetzbuch, doch gilt Ihr Unternehmen erst nach der Eintragung ins Handelsregister als registriert. Das türkische Handelsgesetzbuch ist ein Gesetz, das eine Reihe von Vorschriften für Firmengründung enthält, und das Handelsregister ist eine türkische Behörde, die Unternehmen registriert.

Ausländer können türkische Unternehmen zu 100 % besitzen. Es gibt zwei Hauptformen der Rechtsform, unter denen sich die meisten Unternehmen registrieren lassen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für kleine Unternehmen gedacht und erfordert ein Kapital von 50.000 TRY. Eine Aktiengesellschaft (A.Ş.) muss mit einem Mindestkapital von 250.000 TRY gegründet werden, von dem 25 % im Voraus eingezahlt werden müssen. Die A.Ş. eignet sich am besten für große Unternehmen, die Skalierbarkeit und Kapitalinvestoren benötigen.

2. Eintragung eines Handelsnamens

Das Handelsregister prüft den Firmennamen, bevor Ihr Unternehmen eingetragen wird. Dies ist notwendig für die Unternehmensgründung Gründung erforderlich, um den Missbrauch von Markennamen zu vermeiden. Bei der Eintragung des Firmennamens muss dieser eindeutig sein und zudem die Unternehmensform enthalten, also entweder „LLC“ oder „Aktiengesellschaft“.

Es gibt eine Behörde namens MERSIS, die Firmennamen für neu registrierte Unternehmen überprüft, sowohl für inländische als auch für ausländische.

3. Erstellung der Satzung

Einfach ausgedrückt sind die Satzung die Verfassung des Unternehmens. Sie ist vergleichbar mit der Verfassung eines Landes und legt fest, wie das Unternehmen funktioniert, wie es aufgebaut ist und welche weiteren Einzelheiten zu beachten sind.

In der Satzung ist festgelegt, welchen Zweck die Gesellschaft verfolgt, über welches Kapital sie für ihre Geschäftstätigkeit verfügt und wie sie geführt wird. Sie kann einen einzigen Eigentümer, einen Bevollmächtigten oder verschiedene Gesellschafter haben.

Sobald die Satzung fertig ist, ist es an der Zeit, sie einzureichen – aber Moment: Sie müssen zunächst prüfen, ob sie mit dem türkischen Handelsgesetzbuch vereinbar ist und wie sie zu unterzeichnen ist.

4. Eintragung ins Handelsregister

Die Eintragung ins Handelsregister ist die offizielle Gründung eines Unternehmens. Zu diesem Zeitpunkt ist Ihr Unternehmen registriert, und die türkischen Behörden nehmen Ihr neues Unternehmen in das Handelsregister auf.

Bevor es jedoch zur Eintragung ins Handelsregister kommt, müssen vor der Einreichung noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine Anschrift, Steuernummern, Bankverbindung und vieles mehr. All dies wird im Folgenden erläutert.

Ein Vorteil der nachträglichen Registrierung besteht darin, dass sie die Besteuerung, Bankgeschäfte und Einstellung.

Kapital, Bankwesen und Einhaltung von Finanzvorschriften

Kapital, Bankwesen und Einhaltung von Finanzvorschriften

Wenn wir von Finanz-Compliance sprechen, handelt es sich um einen Oberbegriff, der zahlreiche Aspekte im Finanzbereich umfasst, die eingehalten werden müssen. Kapitalgeschäfte, Bankgeschäfte und Aufzeichnungen müssen den lokalen Gesetzen entsprechen:

5. Kapitaleinlage und Einlagen der Gesellschafter

Denken Sie daran, dass das Stammkapital für finanzielle Glaubwürdigkeit spricht und den Prozess beschleunigen kann. Nach dem türkischen Handelsrecht kann der größte Teil des Stammkapitals innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung eingezahlt werden. Sie sollten die Finanzierung Ihres Unternehmens jedoch sorgfältig planen.

Verfügt das Unternehmen von Anfang an nicht über ausreichende Einnahmen zur Deckung der Kosten, sollte das Kapital sicherstellen, dass die Finanzierung und die Gesellschafterquote den lokalen Gesetzen entsprechen. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter geben den Anteil am Eigentum wieder. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form des Kapitals; es kann in bar oder in Form von Sacheinlagen erfolgen, und bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (A.Ş.) muss nicht das gesamte Kapital im Voraus eingezahlt werden.

6. Eröffnung eines Bankkontos

Für Firmengründung der Türkei ist ein Bankkonto erforderlich. Ein Grund dafür ist, dass Sie über dieses Bankkonto Kapital bei den zuständigen Behörden hinterlegen müssen. Dies trägt dazu bei, die Buchführung ordnungsgemäß zu führen.

Privatkonten für geschäftliche Transaktionen sind nicht zulässig. Ein weiterer Grund für die Bankkontenpflicht besteht darin, dass türkische Banken vor Ort KYC- und AML-Prüfungen durchführen müssen.

Um Steuern per Banküberweisung zu zahlen, müssen Sie Bankkonten bei mindestens einer der türkischen Staatsbanken eröffnen.

7. Buchführung und gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Sind Buchhaltungsunterlagen in der Türkei gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, Sie müssen über vollständig konforme Buchhaltungsunterlagen für Ihre Unternehmensfinanzen. Der Hauptgrund für diese Anforderung ist, dass Unternehmen alle Unterlagen aufbewahren und diese bei Aufforderung durch die Behörden vorlegen können, was die Überwachung erleichtert. Einige Regeln:

Die Bücher müssen notariell beglaubigt bzw. elektronisch genehmigt werden.

Die Unterlagen müssen für Steuerprüfungen herangezogen werden können.

Die Unterlagen müssen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt werden.

Steuererklärungen müssen von zugelassenen Steuerberatern unterzeichnet werden. Daher beauftragen Unternehmen in der Regel Wirtschaftsprüfer, die Erklärungen zu unterzeichnen, um rechtliche Sanktionen oder Geldstrafen zu vermeiden.

Steuern, Sozialversicherung und Mitgliedschaften in Wirtschaftsverbänden

Steuern, Sozialversicherung und gewerbliche Mitgliedschaften

Die Einhaltung der Vorschriften nach der Gründung gilt als Startphase für ein neues Unternehmen. In dieser Phase erhalten Sie die Steuernummer zur Identifizierung für steuerliche Zwecke und melden Ihr Unternehmen bei anderen für Unternehmen zuständigen Behörden an:

8. Steueranmeldung und Steuernummer

Sie müssen Ihr Unternehmen für die Steuerregistrierung und -erfassung anmelden. Sie erhalten eine eindeutige Steuernummer, die für die Zahlung von Steuern wie der Mehrwertsteuer oder anderer Abgaben verwendet wird. Beachten Sie, dass ohne Steuerregistrierung keine Rechnungsstellung oder finanzielle Aktivitäten möglich sind und dass das Finanzamt bei der Registrierung Ihre angegebene Adresse in der Türkei überprüfen oder Ihnen zunächst bei deren Einrichtung helfen kann.

9. Eintragung bei der Handelskammer

Es handelt sich hierbei um einen Berufsverband für Unternehmer, sowohl Einheimische als auch Ausländer, und die Mitgliedschaft ist in diesem Bezirk verpflichtend. Die Aufgabe der Handelskammer besteht darin, die geschäftliche Legitimität eines Unternehmens zu bestätigen. Bitte beachten Sie, dass nach der Registrierung dort jährliche Kammerbeiträge anfallen.

10. Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK)

Diese Registrierung ist nur für Unternehmen verpflichtend, die in der Türkei Mitarbeiter einstellen möchten. Ohne Registrierung kann die Einstellung von Mitarbeitern zu schwerwiegenden Problemen führen, darunter Geldstrafen, Sanktionen oder Schwierigkeiten bei der späteren Registrierung.

Die Anmeldung des Arbeitnehmers muss unbedingt vor dessen Arbeitsbeginn erfolgen; dies ist nach der Anmeldung bei einer Sozialversicherungsanstalt möglich. Die monatliche Lohnabrechnung und die Meldung an die SGK sind verpflichtend.

Wenn Sie das Unternehmen nicht registrieren möchten, ist die beste Option für die Einstellung eines Mitarbeiters die Nutzung eines Employee of Record (EOR) zu nutzen. EOR wie FMC Group stellen Mitarbeiter für Sie ein und kümmern sich um die Gehaltsabrechnung sowie andere rechtliche Auflagen.

Rechtliche Dokumentation und operative Einrichtung

Rechtliche Dokumentation und operative Einrichtung

Wir können den operativen Ablauf in drei Bereiche unterteilen: Dokumente, Adressen und Systeme. Die Beglaubigung ist die offizielle Überprüfung. Schauen wir uns nun die rechtlichen Unterlagen an: Was sind sie, was beinhalten sie und welche Anforderungen stellt die Behörde?

11. Beglaubigungen und Unterschriftserklärungen

Alle Unterlagen, die die Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens betreffen, wie Passkopien, Auszüge aus dem Handelsregister, Vollmachten, Unterschriftsmuster und ähnliche Dokumente, müssen von den zuständigen staatlichen Behörden der Türkei beglaubigt werden. Die Satzung ist beim Handelsregister von den Gesellschaftern oder von Personen mit entsprechender Vollmacht zu unterzeichnen. Nach der Eintragung des Unternehmens muss eine notariell beglaubigte Unterschriftenliste erstellt werden.  Dieses Dokument dient als Nachweis gegenüber Dritten über die Befugnisse der Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass türkische Banken auf notariell beglaubigte Unterschriften angewiesen sind.

12. Firmensitz und Büromietvertrag

Zur offiziellen Anschrift gibt es nicht viel zu sagen, doch ist es erforderlich, diese Anschrift in der Türkei zu verstehen; sie kann virtuell oder physisch sein. Eine virtuelle Anschrift ist für alle Unternehmensformen zulässig, jedoch nicht für Verbindungsbüros. Ja, Verbindungsbüros benötigen eine physische Anschrift, selbst wenn Sie lediglich Marktrecherche betreiben Marktrecherche einige kleinere geschäftliche Aktivitäten ausüben möchten. Das Finanzamt kann diese Anschrift zudem überprüfen. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Mietvertrag zu nutzen, der das Nutzungsrecht für die Anschrift belegt.

13. Systeme für elektronische Signaturen und elektronische Benachrichtigungen

Eine elektronische Signatur ist eine rechtsverbindliche digitale Signatur. Diese Signatur verwenden Sie für Steuer- und Behördenportale.

Sie erhalten außerdem elektronische Benachrichtigungen von den Behörden. Dabei handelt es sich um digitale Postfächer für rechtliche Mitteilungen, und das Versäumen wichtiger Fristen birgt rechtliche Risiken. Diese Benachrichtigungen sind mit ihrer Zustellung rechtswirksam.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Anforderungen an ausländische Investoren

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Anforderungen an ausländische Investoren

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bedeutet, dass Regeln und Genehmigungen befolgt werden müssen, wobei ausländische Investoren zusätzlichen Anforderungen unterliegen. Nachfolgend sind die drei wichtigsten rechtlichen Anforderungen aufgeführt, die ebenfalls erfüllt werden müssen:

14. Einhaltung des türkischen Handelsgesetzbuchs

Die Einhaltung des türkischen Handelsgesetzbuchs ist eine fortlaufende Verpflichtung und keine einmalige Anforderung. Solange Ihr Unternehmen in der Türkei tätig ist, müssen Sie die Vorschriften kontinuierlich befolgen – das versteht sich von selbst. Dies umfasst die Unternehmensführung, Versammlungen und Kapitalvorschriften. So sind beispielsweise bei einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH jährliche Gesellschafterversammlungen vorgeschrieben.

15. Branchenspezifische Lizenzen und Genehmigungen

Einige Branchen unterliegen zusätzlichen, strengeren Genehmigungsvorschriften. Dazu zählen unter anderem die Medizin-, Pharma- und Chemieindustrie sowie das Bankwesen, die Medienbranche und andere Branchen, die mit Menschen oder anderen Lebewesen zu tun haben, die davon erheblich betroffen sein könnten.

Wer stellt diese Sonderlizenzen denn aus, das Handelsregister?

Nein. Jeder spezielle Sektor verfügt über eine eigene Aufsichtsbehörde oder ein eigenes Ministerium, das diese Lizenzen erteilt. In diesen Sektoren können Ausländer jedoch zu 100 % Eigentümer des Unternehmens sein.

Schlussfolgerung

Sie wissen nun, dass die Türkei die Vorschriften streng durchsetzt, insbesondere für Unternehmen, und dass deren Nichteinhaltung zu Geldstrafen, Sanktionen und künftigen Einschränkungen führen kann.

Am besten wenden Sie sich an einen Experten wie FMC Group, lassen sich ausführlich beraten und machen sich dann, wenn Sie sich sicher fühlen, selbst an die Arbeit. Wenn Sie alles schneller und unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften erledigen möchten, beauftragen Sie einen lokalen Partner und starten Sie Ihr Unternehmen sofort.

Die gute Nachricht ist, dass wir jedem, der in der Türkei ein Unternehmen gründen oder Mitarbeiter einstellen möchte, ohne eine Firma zu registrieren, ein kostenloses Beratungsgespräch anbieten. Nutzen Sie diese Gelegenheit jetzt.

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